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Hallo!

Ein Freund von mir möchte eine Wohnung kaufen. Er hat einen Auszug vom Grundbuch bekommen. Dort steht ein Veräußerungs- und Belastungsverbot, angeblich für die Mutter der Eigentümerin.

Wie muß man dabei vorgehen? Bestehen Risiken?
Es geht um Österreichisches Recht!!

Danke!!

2007-09-04 07:02:41 · 3 antworten · gefragt von Gabri 2 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

3 antworten

Das ist vorerst ein Problem des Verkäufers, da ein Verkauf ohne die Zustimmung der Mutter wohl gar nicht im Grundbuch eingetragen wird.

Ein Kaufvertrag über eine Wohnung ist nur gültig, wenn vor einem Notar unterzeichnet (beurkundet) und im Grundbuch eingetragen. Am besten berät in einem solchen Fall die finanzierende Bank.

Wichtig ist zu beachten, dass die Mutter nicht nur mit dem aktuellen Verkauf einverstanden ist, sondern auch, die beiden Verbote komplett aus dem Grundbuch zu löschen!!!

Der zuständige Notar wird da sicher gerne beraten.

2007-09-04 08:19:28 · answer #1 · answered by swissnick 7 · 0 0

Die Mutter hat wohl der Tochter die Wohnung übertragen, mit der Maßgabe, dass diese nicht verkaufen und auch nicht belasten darf.
Wenn die Mutter noch lebt, muß sie jeder diesbezüglichen Handlung zustimmen.
Sonst wird, ohne Mitwirkung der Mutter, kein Notar den Kaufvertrag protokollieren. Aber Achtung:
wenn die Mutter dem Verkauf zustimmt, aber das Belastungsverbot bestehen bleiben soll, behält es Bestand.
In solch einem Fall kann ich nur vom Kauf abraten. Diese gesamte Eintragung müsste raus!

2007-09-05 01:16:15 · answer #2 · answered by horsch 6 · 1 0

Schau ein mal ob du hier was findest
http://www.help.gv.at/

2007-09-04 07:18:45 · answer #3 · answered by Hans Wal 6 · 0 0

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