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5 antworten

Seit neustem Handwerkerrechnungen (ohne Material). Schornsteinfeger etc.

Das Arbeitszimmer ging immer schon. Aber nur, wenn du es auch wirklich beruflich nötigst, die Finanzämter sind da sehr kritisch. In diesem Fall kannst du anteilig alle Kosten für das Haus (Zinsen, Gebühren, etc.) absetzen. Der Anteil berechnet sich an der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtfläche.

2007-09-03 00:11:40 · answer #1 · answered by Pieter H 2 · 2 1

Gar nichts!

2007-09-03 04:52:45 · answer #2 · answered by horsch 6 · 1 0

Ich nehme an, dass Du in D bist.

Wenn es rein selbstgenutzt ist, kannst Du im Prinzip nichts absetzen - ausser den Arbeitsanteil von Handwerkerrechnungen (neu) für den Unterhalt (auch Ersatz bestehender Einrichtungen). Die genauen Betragsgrenzen usw. kenne ich leider nicht.

2007-09-03 05:53:07 · answer #3 · answered by swissnick 7 · 0 0

dann machst du eine Einkommensteuer Erklärung

2007-09-02 16:47:16 · answer #4 · answered by kurt j 7 · 0 1

ein arbeitszimmer. muss aber erwiesener maßen auch beruflich genutzt werden.

2007-09-02 16:31:29 · answer #5 · answered by lila laune linda 4 · 0 1

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