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Ich wohne in einer Wohngemeinschaft, kann ein Mitbewohner einfach eine Fremde Person (Internetbekanntschaft) für mehrere Tage zur Übenachtung einladen, ohne das alle in der WG damit einverstanden sind? Keiner kennt diese Person persönlich, noch nicht einmal die Mitbewohnerin, die diese Person einlädt. Muß ich das akzeptieren oder kann ich etwas dagegen unternehmen? Habe ich das Recht dieser Person die Übernachtung zu verweigern?

2007-06-16 22:18:47 · 7 antworten · gefragt von gabi b 1 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

7 antworten

Diesen Fall hatte ich mal in Frankfurt gehabt. Also das Gericht sagt zu einer WG:

Übernachtet jemand fremdes in einer WG auf Einladung, ist dieses für eine Nacht ohne Erlaubnis der WG-Mitbewohner erlaubt. Bleibt diese Peson über längere Zeit brauchen die WG-Mitbewohner dieses nicht zu dulden, da eine WG=Wohngemeinschaft auf Gegenseitigkeit ist und im Grunde ja eine geschlossenen Gemeinschaft ist.

d.h. Ihre Mitbewohnerin braucht die Zustimmung von allen. Wird sie von einem nicht gewährt ist es hinfällig

2007-06-17 00:56:02 · answer #1 · answered by aus Ehrfahrung schlau 4 · 0 1

Natürlich kann die Mitbewohnerin das. Sie bezahlt Miete und hat damit natürlich auch Rechte. Ob ihr oder sie die Person kennt, spielt keine Rolle. In ihren 4 Wänden kann sie bis zu 6 Wochen Besuch beherbergen wie sie lustig ist. Erst nach 6 Wochen ist sie lediglich verpflichtet, dem Vermieter Bescheid zu geben.

Davon abgesehen, stell dir mal vor DIR würde jemand verbieten wollen, das jemand anderes bei dir übernachtet?
.

2007-06-17 05:23:17 · answer #2 · answered by Sunora 7 · 4 0

Ich denke mal das es Dir hauptsächlich um die Nutzung der Räume geht die Ihr Euch teilt!
Treff einfach Vorsichtsmassnahmen, schliess die Sachen die Dir wertvoll sind in Dein Zimmer ein damit Du klauen ausschliessen kannst und fertig.
In ihrem Zimmer darf Deine Mitbewohnerin natürlich tun was sie will. Wenn die Internetbekanntschaft sich total asozial benimmt könnt Ihr was tun, sonst nicht.
Das ist eben der Nachteil an WGs

2007-06-17 05:30:55 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Rein rechtlich habt ihr bestimmt die Möglichkeit im Fall der Fälle einzugreifen. Aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es kein Problem darstellt solange die Anwesenheit dieser Person es für euch unzumutbar macht.

2014-10-23 09:30:18 · answer #4 · answered by Rafaela Oliveira 1 · 0 0

Da kannst Du nichts machen - es ist ihre Entscheidung, wen sie für einige Tage einlädt oder auch nicht.

Fairerweise sollte sie etwas zusätzlich zahlen, falls er sich aus dem gemeinsam gekauften Vorrat verpflegt - aber sonst musst Du Dich mit der Situation abfinden.

Wenn das eine "unmögliche" Person ist, kannst Du nach 1-2 Tagen ja immer noch das Gespräch mit der Mitbewohnerin suchen - miteinander sprechen ist in einer WG ohnehin die einzige Lösung.

Vielleicht überlegt Ihr auch gemeinsam Möglichkeiten, falls auch die einladende Person nach einer Nacht einsieht, dass es nicht geht - z.B. alternative günstige Übernachtungsmöglichkeit in der Nähe (Backpacker, Jugendherberge).

2007-06-17 07:25:06 · answer #5 · answered by swissnick 7 · 0 0

Ich denke schon das der Mitbewohner das darf. Er wohnt da, bezahlt für die Wohnung und hat sein eigenes Zimmer nehme ich mal an. Und warum sollte er da niemand über Nacht bei sich lassen?!?! Er hat die gleichen Rechte wie du sie auch hast. Wenn du jemand mitbringst ist das genau so in Ordnung.

2007-06-17 05:25:31 · answer #6 · answered by ? 4 · 0 0

Nein hast du nicht. Wenn diese Person nicht eindeutig deine Privatsphäre stört. Solange diese Bekanntschaft nicht in deinem Zimmer schläft hast du kaum Mitsprachrecht.
Red doch einfach nochmal mit deinem Wgmitglied.

2007-06-17 05:25:11 · answer #7 · answered by KLostErFraU 5 · 0 0

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