Das Gebäude liegt wahrscheinlich im Sanierungsgebiet.
Der Partner kann sich aufregen wie er will, wenn die Stadt vom Vorkaufsrecht Gebrauch macht, kaufen sie es auch, da sie Ihr Recht ansonsten verlieren würden.
Die Stadt wird allerdings zuerst das Katasteramt durch das Haus schicken zwecks Wertschätzung. Gut möglich dass Du mehr bekommst als von deinem Partner. Und eventuell bestehende Mietverträge werden auch geprüft. Aber da wird Dich die Stadt anschreiben um weitere Schritte einzuleiten.
2007-05-04 08:25:32
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answer #1
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answered by Kitty 2
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Seltsam, dass die Stadt "einen Teil" eines Mehrfamilienhauses will - aber wenn sie das Vorkaufsrecht geltend macht, bekommst Du genau so viel Geld, wie im Vertrag mit Deinem Partner vorgesehen.
Wenn Du also ohnehin verkaufen willst und nicht etwa einen "Freundschaftspreis" vereinbart hast, ist das für Dich eine einfache Lösung.
2007-05-04 23:30:16
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answer #2
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answered by swissnick 7
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Sorry, aber was bisher geschrieben wurde ist schlicht falsch!
Wenn die Stadt ihr Vorkaufsrecht (so sie es denn wirklich hat)ausübt, muß sie vollinhaltlich in den mit Deinem Käufer abgeschlossenen Vertrag einsteigen. Dir kann es relativ egal sein sofern Ihr nicht einen zu niedrigen Preis vereinbart habt.
Mich wundert es, dass sie es können soll. Es bedarf dazu eines öffentlich rechtlichen Interesses und es wird nur ein Bruchteilseigentum verkauft und nicht ein Grundstück im Gesamten. Aber damit soll Dein Käufer sich rumschlagen. Sollte der Einspruch einlegen, kann sich das Ganze allerdings ellenlang hinziehen und Du wartest auf Dein Geld.
2007-05-04 23:26:08
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answer #3
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answered by horsch 6
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Oft schlecht. Warum? Es gibt keine Stadt, die genug Geld aufbringen will, Dir den Verkehrswert der Immobilie zu zahlen. Lass zwingend ein Gutachten über den Verkehrswert erstellen, auch wenn es nicht billig ist. Dann hast Du beim Verkauf immer die besseren Karten. Sollte die Kommune wider Erwarten den Wert oder mehr zahlen, dann beglückwünsche ich Dich. Erwarten würde ich es nicht. Suche Dir bitte einen Gutachter, der wirklich unabhängig ist und nicht bei der Stadt in Lohn und Brot steht.
Viel Glück!
Grüße
2007-05-04 09:02:26
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answer #4
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answered by matzeone 2
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Also hinsichtlich des Vorkaufsrechts (VKR) der Stadt ist zunächst einmal zu prüfen, wie das aussieht. Im Normalfall hat der Vorkaufsrechtsinhaber (nettes Wort, gell) das Recht, in einen bereits ausgehandelten und beim Notar errichteten Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer einzusteigen. Das heißt, er übernimmt die Rechtsposition des Käufer, mit allem, was im notariellen Kaufvertrag ausgehandelt wurde. Eine Änderung, zum Beispiel des vereinbarten Kaufpreises oder anderen Vertragsbedingungen ist dem VKR-Inhaber nicht gestattet.
Also such dir einen Käufer, mach einen Vertrag beim Notar und lege diesen Vertrag dem Inhaber des Vorkaufsrechts vor (macht dann aber schon der Notar für dich). Damit ist sichergestellt, dass dein Nutzen aus dem Verkauf nicht geschmälert werden kann.
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2007-05-10 07:36:21
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answer #5
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answered by gucky_4 4
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Frag die Stadt was sie abdrücken wollen und wenn es ein guter Preis ist mach es.
Aber wie so hat die Stadt Vorkaufsrecht ist die Frage.
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2007-05-04 08:20:43
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answer #6
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answered by Karlchen * 7
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