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2007-04-24 04:36:49 · 5 antworten · gefragt von lex S 1 in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

Entschuldigung ich meine natürlich versteuert werden.
Lebe mit meinem Deutschen Freund in De bin schweizerin und arbeite nicht. Bin in der Schweiz nicht mehr gemeldet nur noch hier in Deutschlan.

2007-04-24 08:06:11 · update #1

5 antworten

Nach dem deutschen Steuerrecht müssen Einkünfte die im Ausland gemacht werden zumindest in D. erklärt werden. Ob sie besteuert werden hängt davon ab, ob sie in einem Land gemacht werden, die ein Doppelbesteuerungsabkommen mit D. haben. Sollte die Schweiz ein solches Land sein und die Rente dort besteuert werden, wird sie hier nicht mehr besteuert. Aber in der deutschen Steuererklärung muss sie erscheinen.
Am besten einen Steuerberater kurz anfragen.

2007-04-24 04:50:37 · answer #1 · answered by Jacare 3 · 2 0

Am besten erkundigst Du Dich bei einem deutschen Finanzamt und liest dazu noch das CH-D-Doppelbesteuerungsabkommen (siehe Link - Text ist naturgemäss deckungsgleich in beiden Ländern).

Eventuell kommt es darauf an, wer diese Unfallrente ausrichtet und aufgrund welcher Tatsache Du da versichert warst.

2007-04-24 07:22:22 · answer #2 · answered by swissnick 7 · 1 0

Um Ärger aus dem Weg zu gehen, würde ich mich einfach mal beim Finanzamt erkundigen. Es kann aber auch sein, daß Unfallrente nicht versteuert werden muß.

2007-04-24 04:48:50 · answer #3 · answered by Ginetta 7 · 1 0

Wenn du in Deutschland einen angemeldeten Wohnsitz hast und Steuern zahlst muß du im Steuerausgleich, den du jedes Jahr beim Finanzamt einreichst auch deine Unfallrente angeben. Sei ehrlich die Steuerzahler danken es dir.

2007-04-24 04:55:16 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Verseuern nicht, aber versaufen.

2007-04-24 04:41:02 · answer #5 · answered by Displicentia 6 · 0 4

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