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Hallo Zusammen,
ich habe meine Wohnung gekündigt fristgerecht bis Ende Juli.
Ich wohne jetzt nicht mehr in der Wohnung aber bezahle noch die Miete.

Ich hatte einen Nachmieter gefunden aber der Vermieter hat abgelehnt.
Er hat jetzt eine Baustelle in der Wohnung begonnen. Er will eine neues Badzimmer bauen, neue küche und soweiter.
Der schlüssel der Wohnung habe ich noch und bin theoritisch immer noch die Mieterin, da ich immer noch die Miete bezahle.
Ich denke, daß der Vermieter mit Absicht der Nachmieter abgelehnt hat, damit er die Zeit hat, Alle mögliche Renovierungen vorzunehmen..

In meinem Mietvertrag steht :
"Baulische Veränderungen, Erhaltungs-und Modernisierungs-maßnahmen durch den Vermieter....
Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache hat der Vermieter dem Mieter spätestens 3 Monate vor Beginn deren Art, Umfang, Beginn und voraussichtliche Dauer sowie die zu erwartende Erhöhung der Miete schriftlisch mitzuteilen."

Er hat das nicht gemacht. Was soll ich machen

2007-04-20 03:10:14 · 14 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

Kann ich einfach so aufhören die Miete zu bezahlen ? oder soll ich noch was anderes machen ? Wie und an wen soll ich beweisen, dass er nicht den vertrat respektiert ??????

2007-04-20 04:46:36 · update #1

14 antworten

Nimm dir ganz schnell einen Anwalt. Denn wenn der Vermieter unangekündigt in der Wohnung baut, dann akzeptiert er damit die Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt und du musst keine Miete mehr zahlen. Umso schneller ihm das mitgeteilt wird, um so sicherer.

2007-04-20 03:16:09 · answer #1 · answered by Gruseleule 6 · 3 0

Da deine Wohnung im augenblicklichen Zustand nicht zu bewohnen ist, sofort Mietzahlung einstellen. Denn ein Vermieter kann nur Wohnungen vermieten, die auch bewohnbar sind und keine Baustellen. Geh erst einmal rein und mach ausreichend Beweisfotos.

2007-04-20 03:14:29 · answer #2 · answered by AliceDasWunder 6 · 5 0

Kann mich den anderen nur anschließen....du kannst dich auch mal beim Mieterschutzbund oder der Verbraucherzentrale erkundigen... beim Mieterschutzbund muss man allerdings Mitglied sein, aber vielleicht kennst du jemanden, der für dich nachfragen kann. Viel Glück!

2007-04-20 03:20:26 · answer #3 · answered by luthany 2 · 2 0

Schön für Dich, senkt die Kosten :-) Nimm Dir einen Anwalt. Der spinnt ja wohl.

2007-04-20 04:28:19 · answer #4 · answered by Anais 6 · 1 0

Hallo,

dein Vermieter hat sich durch das Eindringen in deine Wohnung ohne vorherige Ankündigung strafbar gemacht.
Genau das solltest du ihm schriftlich mitteilen, zusammen mit der Information, das du per sofort jegliche Mietzahlung komplett einstellen wirst. Das Verhalten berechtigt dich entweder zu einer Strafanzeige wg. unbefugten Eindringens in deinen Wohnraum und zur fristlosen Kündigung. Da du an der Wohnung wahrscheinlich kein Interesse mehr hast, solltest du dem Vermieter die fristlose Kündigung mit dem Vorbehalt einer Strafanzeige zukommen lassen. Dabei gilt die fristlose Kündigung natürlich Rückwirkend, bis zu dem Stichtag an dem er unbefugt deine Wohnung betreten hat.



Gruß

2007-04-20 03:28:15 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 0

Das gibt Dir die Chance, die Mietzahlungen einzustellen. Am besten machst Du Beweisfotos und schickst einen eingeschriebenen Brief, dass Du das Miet-Ende per Ende April akzeptierst und alle Schlüssel abgibst, wenn der Vermieter dafür schriftlich bestätigt, keine Forderungen mehr an Dich zu stellen.

Einen Anwalt finde ich in einer solch klaren Situation nicht notwendig.

2007-04-20 03:20:39 · answer #6 · answered by swissnick 7 · 1 0

Sofort mit dem Fall zum Mieterschutzbund gehen.

Verstöße: 25 (Anarchist in Ausbildung)

2007-04-20 03:19:07 · answer #7 · answered by LXP 5 · 1 0

So lange die Mietzahlungen fließen, hat der Vermieter in der Wohnung nichts zu suchen. Auch nicht zur Modernisierung! Sein Eindringen ist Hausfriedensbruch und ein weiterer Grund zur Mietminderung - hier wohl auf NULL!

2007-04-20 10:21:38 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

oh-w hat es schon richtig geschrieben..

2007-04-20 08:10:44 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

Bauliche Verändrungen müssen 3 Monat vor Beginn schriftlich Angezeigt werden. Die Arbeiten durften nicht begonnen werden. Einem Nachmieter muß der Vermieter grundsätzlich nicht zustimmen. Ihn schriftlich Hinweisen, dass Du eine Mietminderung wegen der Bauarbeiten vornimmst. Die Arbeiten soll er sofort einstellen und die Wohnung wieder bewohnbar machen. Hole Dir Rechtshilfe, da das ein Vertragsbruch ist. Vermutlich braucht Su ab sofort keine Miete mehr zu zahlen, aber das muß eine Rechtsberatung klären.

2007-04-20 05:49:48 · answer #10 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

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