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...muß ich ihm einen geben?

Meine Wohnung ist seitens des Vermieters versichert und ich habe ebenfalls gleich mehrere Versicherungen, falls ein Rohrbruch passiert, die Wohnung abbrennt usw.

Ich habe kein Gas, keine Ofenheizung, also keine gefährlichen Sachen in der Wohnung und auch keine wichtigen Absperrhähne. Heizung muß auch nicht abgelesen und auch keine Heißwassertherme gereinigt werden. Also nichts und niemand muß in meine Wohnung für irgendetwas.

Bitte nur Antworten von User die es echt wissen und mir vielleicht auch gleich einen passenden Text (Gesetz oder ähnliches) im Internet zeigen können.

P.S. Sollte das wirklich der Fall sein, dann zieh ich aus. Das habe ich in mehreren Jahrzehnten mit verschiedenen Wohnung echt noch nie erlebt oder gehabt, daß ein Vermieter darauf bestand.

2007-04-15 10:51:33 · 16 antworten · gefragt von Stefan S 4 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

:-) So viele Antworten und das nach 24 Uhr. Vielen Dank.

Natürlich habe ich wie bei jeder Wohnung sofort die Schlösser ( habe zwei Eingänge oder Ausgänge) ausgewechselt. Alleine schon deswegen, weil man ja nie weiß ob nicht der Vormieter noch Schlüssel von der Wohnung hat.

Ich war mir auch sicher das dies nichts Legal ist, aber nun weiß ich dank euren übereinstimmenden Antworten das er es wirklich nicht darf.

DANKE

2007-04-15 11:08:50 · update #1

Nachtrag 2

Da einige User hier Fragen, wo mein Problem liegen würde, wenn ich dem Vermieter einen Schlüssel hinterlasse, dann habe ich das teilweise schon in meiner Frage beantwortet. Das ist mein bezahltes bzw. gemietetes Reich. In diesem habe ich nicht nur all meine persönlichen Sachen, sondern auch Werte stehen. Nehmen wir mal an es wären ca. 50.000 Euro (derzeitiger Verkaufswert) wie komme ich dazu einer wildfremden Person einen Schlüssel zu geben???

Da ich - wie bereits oben geschrieben - 24 Stunden zu erreichen bin, sehe ich dazu auch keine Veranlassung.

Wenn mein Vermieter im Urlaub ist, hat er auch niemanden der dann in meine Wohnung kann. Also wo ist dann der Unterschied, ob er für 3-4 Wochen nicht in meine Wohnung kann, wenn ich nicht da bin?

Nix da, er bekommt keinen Schlüssel...Weder über einen Notar noch sonst irgendwie... Ich habe jetzt seit 22 Jahren eigene Wohnungen und niemals forderte ein Vermieter einen Schlüssel von mir...

2007-04-16 09:27:46 · update #2

16 antworten

Nein er darf es nicht! Laut Gesetz ist der Vermieter verpflichtet ALLE vorhandenen Schlüssel einer vermieteten Wohnung heraus zu geben.

Laut Urteil vom Amtsgericht Köln (Aktenzeichen: 217C483/93) darf der Mieter, wenn er nicht in den Besitz sämtlicher Schlüssel gelangt, sogar das Schloss auswechseln lassen. Auf Kosten des Vermieters.

Sollte der Vermieter ohne deine Erlaubnis einen Schlüssel behalten und ohne dein Wissen deine Wohnung betreten, ist das Hausfriedensbruch. Du kannst ihn anzeigen und fristlos die Wohnung kündigen.

2007-04-15 10:59:51 · answer #1 · answered by Sunora 7 · 7 0

Ich bin selber Vermieter und weiß daher, daß man sich strafbar macht wenn man als Vermieter einen Schlüssel einer vermieteten Wohnung zurückbehält. Der Vermieter darf nur einen Schlüssel zu Deiner Wohnung haben wenn Du ihm den Schlüssel selber gibst. Wenn mal ein Notfall eintreten sollte und es muß jemand um einen Schaden zu verhindern in Deine Wohnung dann gibt es immer noch Schlüsseldienste oder die Tür wird von Rettungskräften oder der Polizei aufgebrochen. Es gibt also keinen Grund warum der Vermieter einen Wohnungsschlüssel von Deiner Wohnung braucht auser, daß er immer noch die Kontrolle über die Wohnung behalten will.

2007-04-15 11:19:31 · answer #2 · answered by 7 · 3 0

Vermieter dürfen ohne Einverständnis des Mieters keinen Wohnungsschlüssel «für alle Fälle» behalten. Hat der Vermieter dennoch einen Schlüssel und betritt damit die Wohnung, begeht er Hausfriedensbruch, berichtet die Zeitschrift «Finanztest». Mieter könnten in solchen Fällen auf Kosten des Vermieters das Schloss auswechseln lassen, heißt es unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 217 C 483/93). Auch dürften sie fristlos kündigen, wenn der Vermieter ohne Erlaubnis die Wohnung betritt.

Mieter sollten allerdings sicherstellen, dass der Vermieter in Notfällen, etwa während des Urlaubs, in die Wohnung gelangen kann. Dazu müssten sie ihm mitteilen, welcher Nachbar oder Bekannte während der Reise einen Schlüssel hat. Unterlassen sie dies, müssen Mieter laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs möglicherweise für Schäden zahlen, die in ihrer Abwesenheit entstehen (Az.: VIII ZR 164/70).

2007-04-15 11:00:41 · answer #3 · answered by Anonymous · 4 1

Ich denke, du hast Glück, dass dein Vermieter Klartext mit dir spricht.
Meine früheren Vermieter hatten einfach ein passendes Paar Schlüssel, hat sich nur durch Zufall rausgestellt, dass sie jederzeit in meine Räume gehen konnten. Hat mich damals ziemlich wütend gemacht.
Aber inzwischen weiss ich, das ist Usus.
Jeder Hausbesitzer behält Schlüssel.

2007-04-15 11:00:07 · answer #4 · answered by Anonymous · 3 0

Du brauchst grundsätzlich dem Vermieter keine Schlüssel zu geben, egal was der Vermieter auch vorbringt. Du hast sogar das Recht, in der Wohnungstür den Zylinder auszutauschen.
Wichtig ist nur, das der Vermieter Dich oder einen Vertreter jederzeit erreichen kann. Dem Vermieter oder einem Stellvertreter steht im Schadensfall auch zu Deine Tür aufzubrechen um den Schaden zu mindern. Die Schadensminderung ist auch eine Klausel Deiner Versicherung.
Mein Vorschlag gebe einem Nachbarn Deines Vertrauens, einem Freund in der Nähe oder auch dem Vermieter einen versiegelten Briefumschlag mit einem Wohnungsschlüssel. Hiermit hast Du Deine Pflicht gegenüber der Versicherung geleistet oder gehe das Risiko ein, bei einem Schaden ein Türschloß bezahlen zu müssen (Schließanlagenschloß ca 100-120 €) Teile dies Deinem Vermieter mit.

2007-04-15 20:25:06 · answer #5 · answered by Sprendlinger 7 · 2 0

Grundsatz: Neue Wohnung, neue Schlösser !!! Denn wer sagt denn, das sich nicht Dritte mit einem Satz Schlüssel versorgt haben. Das kann auch der Vermieter nicht garantieren.

2007-04-15 12:13:56 · answer #6 · answered by Anonymous · 2 0

Mich wolte mal ein mieter verklagen weil ich in ihre wohnung reingegangen bin , ohne ihre zustimmung ( und das zurecht) der vermieter hatte mir den schlussel gegeben und gesagt ich dürfte in die wohnung um was auszumessen. nun bin ich in diese wohnung und fand die junge dame, naja sie tat nichts alltägliches.
soetwas darf nicht passieren, youre home is your castle

2007-04-15 11:32:39 · answer #7 · answered by Anonymous · 2 0

Als Verwalter habe ich mit ähnlichen Problemen zu kämpfen; auch gegen die Eigentümer (!):

Der Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel „für alle Fälle“ zurück­behalten, es sei denn, der Mieter hat dies ausdrücklich gestattet (z.B. durch Vereinbarung in dem geschlossenen Mietvertrag). Dasselbe gilt im übrigen für den Schlüssel zum Tor eines eventuell mit vermieteten Gartens.

Betritt der Vermieter mit einem Zweit- oder Universalschlüssel unberechtigterweise die Wohnung, kann der Mieter die Mietsache fristlos kündigen.

Selbst wenn der Vermieter im Einverständnis mit dem Mieter einen Schlüssel für die Wohnung behält, darf er die Wohnung in Abwesenheit des Mieters ohne dessen Willen nicht betreten. Andernfalls begeht der Vermieter einen Hausfriedensbruch (strafbar nach § 123 StGB [= Strafgesetzbuch]). In einem solchen Fall kann der Mieter bei der für ihn zuständigen Staatsanwaltschaft oder bei jeder Polizeidienststelle Strafanzeige gegen Ihren Vermieter erstatten.

Hat der Mieter den Verdacht, dass der Vermieter während seiner Abwesenheit die Wohnung aufsucht, darf er die Tür besonders sichern und zum Beispiel ein Steckschloss (sog. „Kobold“) einbauen oder ähnliche Sicherungsmaßnahmen treffen.

Will der Mieter dem Vermieter keinen Schlüssel überlassen, muss er dafür sorgen, dass der Vermieter oder sein Hausmeister die Wohnung in Notfällen betreten können. Dazu reicht es aus, wenn der Mieter wäh­rend einer längeren Abwesenheit einem Wohnungsnachbarn oder einem in der Nähe wohnenden Bekannten einen Wohnungsschlüssel überlässt und dies dem Vermieter mitteilt.

Es ist für diese sog. Obliegenheitspflicht des Mieters – auch wenn er urlaubsbedingt abwesend ist - ausreichend, wenn der Mieter Freunden oder einem Nachbarn den Wohnungsschlüssel über­gibt, damit diese in gewissen Zeitabständen die Wohnung betreuen können.

Der Vermieter, Hausverwalter oder Nachbar ist darüber zu unterrichten, wo der Schlüssel hinterlegt ist, sonst kann sich der Mieter schadensersatzpflichtig machen, wenn es zu einem Schadensfall (z.B. Wasserrohrbruch) in seiner Wohnung kommt. Dies ist besonders bei Abwesenheit des Mieters im Winter wichtig, da dann die Gefahr des Einfrierens der Wasserleitung besteht.

Ich hoffe, das sind genügend Infos

2007-04-17 03:34:08 · answer #8 · answered by wildcatandwolf 4 · 1 0

Er hat rechtlich gesehen kein Recht auf einen Schlüssel zu deiner Wohnung. Sage deinem Vermieter in aller Höflichkeit, dass du es nicht wünscht, dass du für evtl. Schäden versichert bist und so mit auch keine Notwendigkeit besteht.

2007-04-15 11:07:28 · answer #9 · answered by Pimboli 6 · 1 0

Nein, Du musst ihm keinen geben!

2007-04-15 11:00:43 · answer #10 · answered by joxxx 4 · 1 0

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