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Laut Mietvertrag zahlen wir ua. für Gartenpflege und Strassenreinigung, sowie für Hauslicht einen Betrag von 18.50 Euro. Der Vermieter führt die Arbeiten (Verticulieren des Rasens, Baumfällarbeiten und zerkleinern mit elekt. Motorsäge) selber aus und benutzt hierfür den Hausstrom.Er meint der anteilige Betrag der Gartenpflege ist die Entlohnung/Aufwandentschädigung für seine Tätigkeit in seinem eigenen Garten, den wir mit nutzen dürfen. Ist das zulässig?

2007-04-14 09:21:12 · 9 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

Danke an die bisherigen Antworter. Es geht uns nicht um die Arbeitsleistung, soller haben sondern mehr darum, das

a) er selbst im Haus wohnt
b) lange Zeit nicht´s im Grundstück/ Garten unternommen wurde
c) zum betreiben der Geräte das Hauslicht genutzt wird
d) kann ich vom vermieter eine aufstellung über die tatsächlichen kosten abfordern

2007-04-14 09:52:02 · update #1

9 antworten

Der vermieter darf das umlegen, aber:
1 Er bringt Belege dafür.d.h. er muß sich selbst als Minijober anmelden oder eine Lohnsteuerkarte vorliegen haben. (Also genau so handhaben, als wenn er jemand dazu einstellt)
2. Es muß im Mietvertrag geregelt sein, ob und welchen Anteil Ihr dafür zahlen müßt. Eine pauschale Abrechnung ist in diesem Fall nicht nicht richtig.
Die Benutzung des Allgemeinstroms ist normal, denn dies würde auch ein "Hausmeister" verwenden.
Für alle Arten der Nebenkosten kannst Du Belege verlangen und diese Prüfen. Wenn Du bosartig sein willst kannst Du selbst eine Stundenaufstellung fordern, wenn er von Arbeitsstunden spricht. Ich habe aber die Hofreinigung und Schneebeseitigung mit einer Monatspauschale an einen Mieter vergeben. Hier fällt natürlich keine Stundenaufstellung an. Aber ist liegt eine Meldung an die Minijobzentrale vor, die monatlich abgebucht wird und es besteht eine Berufsgenossenschaft für den Arbeitnehmer.

An für sich kann der vermieter nicht für seine normale Arbeit (Verwaltung) in Rechnung stellen, aber bei Sonderleistungen.
Wenn nur die gartenarebit pauschal in Rechnung gestellt wird, ist es wohl eine verkappter Mietaufschlag und deshalb nicht rechtens

2007-04-14 21:16:33 · answer #1 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

Ja, darf er. Es spielt keine Rolle, on er eine Firma beauftragt, oder ob er es selber macht. Würde es nicht im Mietvertrag stehen und würde nachträglich Zusatzkosten verlangen könnte man eventuell etwas machen, aber so ist die Sachlage recht eindeutig. Der Garten gehört zum Haus und jeder Bewohner ist dafür mitverantwortlich. Selbst dann wenn die Mieter ihn nicht nutzen können, denn immerhin haben sie ihn als Grundstückverschönerung. So ist nunmal die Rechtslage.

2007-04-14 09:34:48 · answer #2 · answered by Dr.Seuss 5 · 1 0

Hallo,
Wenn im Mietvertrag drinnen steht, dass in den Nebenkosten auch anteilig die Gartenpflege enthalten ist, dann müsst ihr sie natürlich auch bezahlen.
In der Nebenkostenabrechnung muss er natürlich dann auch detailiert die Kosten aufschlüsseln.
Ob der Vermieter im Haus selbst wohnt oder nicht, ist irrelevant.
Es stellt sich nur die Frage, wie er die Kosten aufteilt? Sind sie nach Personen oder nach qm Wohnfläche anteilig berechnet?
Schaut euch mal die Nebenkostenabrechnung an!
Der benötigte Hausstrom für die Gartenarbeit, oder auch der Wasserverbrauch für das Gießen darf er umlegen. Muss es aber wie schon gesagt, genau aufschlüsseln.
Die Beschaffung von Gartengeräten darf er umlegen, sofern sie nötig sind. Jedoch nicht deren Reparatur!!!
Reparaturen dürfen generell nicht umgelegt werden, also auch nicht z.B. die Reparatur der Heizung.
Wartungsarbeiten jedoch schon. Wenn er z.B. Öl zur Wartung der Kettensäge braucht, darf er das umlegen. Reißt ihm jedoch die Kette, dann darf er die Reparatur nicht umlegen!
Ist alles nicht so einfach.

Da ich selbst vermiete, kann ich davon ein Lied singen.

Gruß
Diamond

2007-04-15 00:29:05 · answer #3 · answered by diamond 2 · 0 0

Gartenpflege müsst ihr nur zahlen, wenn ihr den Garten auch nutzen dürft!!!

2007-04-14 18:38:01 · answer #4 · answered by Conny N 7 · 0 0

habe das heute noch gelesen und grad auch parat: ;)
Copyright WN 14.4.07
Mieter zahlt für Gartenpflege
Mieter müssen für die Pflege eines Gartens unter Umständen auch dann zahlen,wenn sie ihn gar nicht nutzen können. Auch bei einem Ziergarten zur allgemeine Verschönerung des Grundstücks fielen Gärtnerarbeiten unter die Betriebskosten, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin.
Steht der Garten nur einzelnen Mietern offen, seien diese auch für die Pflege verantwortlich. Sie müssen dann etwa Rasen mähen und Unkraut jäten. Aufwendigere Arbeiten wie Heckeschneiden könne der Vermieter aber nicht verlangen...

Im Zweifelsfalle frag doch einfache bei Deinem MIeterschutzbund nach..

2007-04-14 10:03:32 · answer #5 · answered by Frank W 2 · 0 0

Solange ihr den Garten mit benutzen dürft, darf der Vermieter von für die Gartenpflege auch Geld verlangen. Der Hausstrom wierd natürlich auch geteilt. Mit den 18,50 Euro seid ihr noch günstig dabei, wenn ein Hausmeister in dem Haus arbeiten würde wär das viel teurer für euch.

2007-04-14 09:40:10 · answer #6 · answered by 7 · 0 0

Wenn das im Mietvertrag so ausgewiesen ist, ist das absolut zulässig. Es käme ja auf dasselbe raus, wenn er die Miete einfach höher angesetzt hätte - und Du hast es ja von Anfang an gewusst.

Also gibt es schlicht kein "rechtmässiges" Interesse Deinerseits.

2007-04-14 09:35:10 · answer #7 · answered by swissnick 7 · 0 0

sobald du die möglichkeit hast seinen garten mit zu nutzen, darf er dafür auch geld nehmen.... wie viel da angemessen ist, kann ich so jetzt nicht sagen...

2007-04-14 09:34:08 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Ja klar, er macht doch die Arbeit, oder??? Und wenn ihr das mitnutzt, müsst ihr das auch mitbezahlen. Wenn er dafür eine Firma einstellen würde, die es macht, müsstet ihr es genauso zahlen.

2007-04-14 09:33:04 · answer #9 · answered by soleadas2003 5 · 0 0

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