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Wir wollen gerade eine Wohnung von einer Immobiliengesellschaft mieten. Der GF dieser Gesellschaft tritt als Makler einer anderen Gesellschaft auf (gehört seiner Frau) und verlangt 2 KM + MwSt Provision. Wollte zuerst Staffelmiete vereinbaren, "um uns zu schützen". Hat dann auf unseren Wunsch aber darauf verzichtet.

2007-04-13 02:10:11 · 5 antworten · gefragt von Jens G 2 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

5 antworten

nein, bei Vermietungen durch Eigentümer selbst darf keine Maklergebühr verrechnet werden.
Nachtrag:
Horsch könnte mit seiner Aussage Recht haben, steht auch so im velinkten Dokument, aber es läßt sich durchaus eine wirtschaftliche Verflechtung erkennen.
Erkundige Dich beim örtlichen Mieterbund, dort sind oft solche Vermieter; Makler schon bekannt

2007-04-13 04:43:35 · answer #1 · answered by O 7 · 0 0

Mir erscheint die Provisionsforderung berechtigt. Aber, man muß da ja nicht mieten !!

2007-04-15 12:48:45 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Wenn Du direkt Kontakt mit der Immogesellschaft aufgenommen hat, ist es m.E. nicht korrekt, danach später von einer anderen Firma eine Maklerrechnung präsentiert zu erhalten.

Anders sähe es aus, wenn die Maklerfirma inseriert hätte.

Übrigens, was sind 2KM? Die Zeiten der DM sind doch vorbei... :-)

2007-04-13 06:57:36 · answer #3 · answered by swissnick 7 · 0 0

Ja, die Gesellschaft der Frau darf es. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Nur bei Personengleichheit oder bei enger wirtschaftlicher Verpflechtung darf er es lt. Wohnungsvermittlungsgesetz nicht!
Siehe hier:
http://www.jura.uni-sb.de/sr/iii0101.htm
Höre also nicht auf meinen Vorschreiber, sonst kann`s teuer werden!
Gruß

2007-04-13 03:46:48 · answer #4 · answered by horsch 6 · 0 0

Darf er nicht. Notfalls zuerst zahlen und dann zurück fordern.

2007-04-13 03:12:53 · answer #5 · answered by Sprendlinger 7 · 0 1

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