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Hallo!
Ich muss aus beruflichen Gründen umziehen und daher meine alte Wohnung kündigen. Zusätzlich muss ich auch die Mitgliedschaft in der Wohnungsbaugenossenschaft kündigen um meine Genossenschaftsanteile zurück zu erhalten.
Mir wurde gesagt, dies sei nur möglich zum Ende eines Jahres und dann mit der Frist eines weiteren Jahres. Es dauert also fast 2 Jahre, bis ich raus bin.
Ist das legal? Oder ist das zu lang? Bitte keine Anworten wie: "Ich finde, daß das zu lang ist..." Finden tue ich das auch. Aber ich brauche Infos.

2007-04-10 23:05:14 · 5 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

Leute, was in meinem Vertrag steht, weiss ich. Aber nicht alles, was vertraglich geregelt ist, ist ja auch legal bzw. rechtsverbindlich... Kennt also vielleicht jemand einschlägige Urteile bzw. Gesetze?

2007-04-11 00:05:09 · update #1

5 antworten

Schau mal in die Satzung, die Du bei Eintritt erhalten hast. Die Kündigung ist nur zum Jahresende möglich und dann muß die Vertreterversammlung des darauffolgenden Jahres abgewartet werden. Danach erst können die Mitgliedsbeiträge ausgezahlt werden. Die Fristen sind für Wohnungsbaugenossenschaften üblich und regeln sich in erster Linie in der Satzung.

2007-04-11 06:00:48 · answer #1 · answered by Topolino 7 · 2 0

Es ist auf jeden Fall "üblich". Ob es dadurch auch "legal" ist, kann ich nicht sagen. Aber mit Eintritt in die Genossenschaft wirst du sicher auch eine Satzung o.ä. akzeptiert haben, wo das so drin steht.

Und austreten kannst du ja jederzeit, nur deine Anteile werden zu festen Stichtagen zurückgezahlt.

2007-04-11 06:19:53 · answer #2 · answered by gijan 2 · 1 0

Lies' dir durch, was du beim Eintritt in die Genossenschaft unterschrieben und akzeptiert hast. Dann musst du dich nicht auf Aussagen Dritter ("mir wurde gesagt ...") verlassen.

Dieses Schriftstück regelt Kündigung, Fristen, eventuelle Nachfolger .... und enthält in der Regel alle Informationen - hier kennt es keiner, anscheinend nicht einmal du selber.
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2007-04-11 06:41:58 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 1

Ich wohne auch in einer Genossenschaftswohnung! Man hatte mir seinerzeit gesagt, das, wenn ich mal ausziehe, der Anteil erst nach ein paar Monaten ausgezahlt wird.
Meine Vormieterin bekam allerdings, als ich meinen Beitrag einzahlte, diesen sofort , und das was sie eingezahlt hatte, wurde mir gut geschrieben!
Frag doch mal ob es bei dir nicht auch so geht!

2007-04-11 06:37:26 · answer #4 · answered by Brigitte 5 · 0 0

Kann Dir leider keine "korrekte" Antwort geben, nur eine Idee zum Abklären: Ist es denn nicht möglich, die Anteile z.B. einem Nachmieter zu übertragen oder sowas in der Art?

2007-04-11 06:14:06 · answer #5 · answered by swissnick 7 · 0 1

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