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Ich bin kein Genossenschaftsmitglied unserer WBG. Jetzt sollen unsere Balkons mit Verglasung ausgestattet werden. Für Nichtmitglieder wird eine Finanzierung über eine Bank angeboten. Ist es überhaupt rechtens, dass ich als Mieter die Verglasung kaufen muß - weiß ja nicht, ob ich wohnen bleibe. Bei Finanzierung fallen Zinsen an. Barzahlung kann ich mir nicht leisten. Bitte um Information, wie ich mich zu verhalten habe. Vielen Dank

2007-04-03 21:28:28 · 9 antworten · gefragt von sommervision 1 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

9 antworten

Die Balkonverglasung ist als bauliche Maßnahme einzig und alleine das "Vergnügen" des Vermieters der auch die Kosten zu tragen hat! Der Mieter muß die Maßnahmen lediglich dulden. Erfolgt durch die Maßnahme eine Wohnwertverbesserung (z.B. Energieeinsparung) können die Kosten mit 11% p.a. auf die Mieter umgelegt werden.
Gruß

2007-04-03 21:54:42 · answer #1 · answered by horsch 6 · 0 0

Normalerweise werden solche optischen Veränderungen vom Vermieter bezahlt, wenn er sie haben möchte. (Er kann sich die Kosten dafür allerdings etappenweise über eine Mieterhöhung wieder reinholen)
Du als "vorübergehender" Mieter kannst nicht gezwungen werden, die Verglasung zu kaufen.

2007-04-03 21:49:43 · answer #2 · answered by estragon 5 · 1 0

Das finde ich ein äusserst seltsames Vorgehen Deiner WBG. Denn Balkonverglasungen gehören sachlich zum Gebäude wie Fenster oder das Dach auch.

Von daher müsste die WBG als Gesellschaft die Ausgaben tragen - und im Gegenzug höhere Mieten verlangen, auch von ihren Mitgliedern.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Verpflichtung zum Kauf rechtmässig ist, auch wenn ich nur das Schweizer Recht im Detail kenne.

2007-04-03 21:40:05 · answer #3 · answered by swissnick 7 · 1 0

Dazu kannst du als Mieter nicht gezwungen werden. Anderungen an der Wohnung zahlt der Vermieter. Wohnwertsteigerungen können dann über 11 Jahre auf die Miete umgelegt werden.
Die sind wohl auf Dummfang...

2007-04-04 03:49:49 · answer #4 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Als Mieter kannst Du zu nichts gezwungen werden. Was Dir passieren kann, dass Du eine Modernisierungserhöhung von 11% der Kosten jährlich bekommst. Gegen eine Modernisierung kannst u nur in Ausnahmefällen etwas unternehmen (zB goldene Wasserhähne etc)

2007-04-04 01:28:52 · answer #5 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

Scheinbar rechnet man mit der dummheit der Mieter.
Für Umbau und Verschönerungsmaßnahmen kann Sie niemand belangen. Sollte der Mieter einen Vorteil hierdurch erhalten, könnte eine Mieterhöhung rechtens sein. Wenn es sich um eine Sicherheitseinrichtung (Geländer, Brüstung ect.) handelt, ist der Eigentümer voll selber verantwortlich. Dies ist mit dem vorher, vertraglich vereinbahrten Mietzins alles abgedeckt.
Machen sie sich keine Sorgen. Sie können so argumentieren.
Sollten die Leute allerdings nicht kooperieren, wäre sicher der Rat des Anwalts gefragt.

2007-04-03 21:49:18 · answer #6 · answered by Dandy 4 · 0 0

Es kann doch nicht sein, dass du dazu gezwungen wirst diese Verglasung einbauen zu lassen, die Kosten aber selber tragen musst. Wenn der Vermieter diese Verglasung einheitlich haben möchte, dann muss er auch dafür aufkommen. Ansonsten musst dir freigestellt sein ob du sie willst oder nicht. Ich würde mich wirklich mal mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen und ihm das ganze schildern. Und schau auch mal in deinen Mietvertrag, ob eine solche Klausel, bei Erneuerungen aufgeführt ist.
Viel Glück!

2007-04-03 21:38:25 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Beste Adresse = Mieterschutzbund !!!

http://www.mieterschutzbund.de/

2007-04-03 21:38:17 · answer #8 · answered by ☆☆ -o(◔␣◔)o- ☆☆ 5 · 0 0

Niemand kann dich zu extrazahlungen zwingen. Wenn du die Verglasung aber dennoch haben willst, wirst du dich damit abfinden müssen. Doch ob der Nachmieter dir das Geld zurück gibt, ist dann wieder fraglich. Hm, ich würde mich mal mit einem Rechtsanwalt besprechen.

2007-04-03 21:33:34 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

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