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Wegen Überschuldung hat eine Bank einen Zwangsversteigerungsvermerk ins Grundbuch eingetragen. Die finanzierte Eigentumswohnung (fremdvermietet) wurde vor 8,5 Jahren gekauft. Müssen die Steuervorteile bei einem "Not-"Verkauf zurückgeführt werden? Die 10 jahre Spekulationsfrist sind ja noch nicht vorbei.

2007-03-22 09:16:51 · 1 antworten · gefragt von Gabriele R 1 in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

1 antworten

Schau doch mal § 22 Nr 2 in Verbindung mit § 23 des Einkommensteuergesetzes nach (Spekulationssteuer gibt es ja net, sind nur sonstige Einkünfte) ....da wäre zb. eine Verrechnung mit Verlusten aus anderen Spekulationsgeschäften möglich. ...aber nen Finanzberater wäre da sicher besser am Ort ...immerhin geht es auch um ein kleines Sümmchen...
mfg ronny

2007-03-23 22:07:46 · answer #1 · answered by rronny 7 · 0 0

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