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In welchem Rahmen sollte sich die Miete für eine durchschnittlich bis gut ausgestattete 2-3-Zimmer-Stadt-Wohnung mit zwei definitiv abgeschlossenen Zimmern im deutschen Südwesten bewegen? Ab wann würde man von Wucher sprechen?

Danke im Voraus für Eure Antworten!

2007-03-21 21:16:02 · 6 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

6 antworten

Wucher ist doch erst dann, wenn Du keine Entscheidungsfreiheit hast und absolute Wohnungsnot herrscht.

Am besten vergleichst Du doch einfach mal so die Angebote im Internet, da gibt's ja genug Plattformen!

Und natürlich ist es auch ein Unterschied, ob Du in Stuttgart suchst oder "irgendwo" in einer Kleinstadt weitab von guter Infrastruktur. Zur Schweiz hin werden die Wohnungen wohl auch etwas teurer...

2007-03-22 08:43:09 · answer #1 · answered by swissnick 7 · 1 0

Allgemeine Auskünfte erteilt auch der Mieterschutz Verein, auch wenn du nicht Mietglied bist.
Ich meine man kann dort auch kostenlos einen Mietspiegel erhalten.
MfG

2007-03-21 21:29:26 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 0

das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, jede größere Stadt hat einen eigenen Mietspiegel.
Von Wucher spricht man, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr wie 50 % überschritten wird UND eine Notsituation des Mieters ausgenutzt wird (ist derzeit nicht möglich, da fast überall genügend Wohnraum zur Verfügung steht/§5 Wirtschaftsstrafgesetz)

2007-03-21 21:27:16 · answer #3 · answered by Anonymous · 2 0

Schau auf den Mietspiegel, bei Neuvermietung rechne 20 -25 % dazu. Der Preis richtet sich nach der Stadt in der Du suchst. Frankfurt und München sind teuerer als ein Kleinstadt.

2007-03-22 00:11:43 · answer #4 · answered by Sprendlinger 7 · 1 0

Hallo

Hier in Kaiserslautern würde ich sagen ab 500€ warm ist es Wucher. Allerdings abhängig von Lage, Ausstattung, Stadt ect.. Allerdings ist es auch schwieriger ausgestatte Wohnungen zu bekommen als leere

MfG

2007-03-21 21:32:45 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 1

Mietspiegel sind in den zuständigen ämtern der gegend zu erfragen.

2007-03-21 21:22:57 · answer #6 · answered by Anonymous · 1 1

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