English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Es hat 2 Monate gedauert, bis ich endlich das Geschirr in meiner Wohnung waschen konnte, solange musste ich es durch die Gegend fahren und bei Freunden waschen. Kann ich die Miete mindern und wenn ja um wieviel Prozent?
Vielleicht weiss auch jemand bescheid wie das bei unzureichender Isolierung ist. Versprochen war eine neu und voll isolierte Wohnung. Durch die Decke (Rehgibs) landet man aber sofort im nicht isoliertem Dach. Das hat zur Folge das es ständig kalt ist und zieht und die Heizkosten unnötig in die Höhe treibt. Habe den Vermieter darauf angesprochen, der widerum will das im Sommer?! erledigen lassen.
Ich bin ziemlich ratlos, aber vielleicht kann mir jemand helfen. Vielen Dank im Voraus.
Herzlichst,
ur_mel_i

2007-03-21 01:30:26 · 13 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

13 antworten

wenn du jetzt wasser hast, kannst du trotzdem die miete für die 2 monate ohne wasser mindern. dass heißt, du müsstest geld zurückbekommen. ist der vermieter einsichtig, dann könnt ihr einen angemessenen betrag ausmachen. ist er nicht einsichtig, so kannst du einen gutachter einholen... aber du musst natürlich beweisen, dass es nicht deine schuld war, dass du kein wasser hattest, und dass du wirklich 2 monate lang kein wasser hattest.

aber da würde ich nochmal ne erstberatung bei einem anwalt (kostet so zwischen 80,00 € und 190,00 €, je nach rechtsanwalt und aufwand der beratung)... auch was die isolierung und das alles angeht... wenn du nämlich im recht bist, muss der vermieter die kosten tragen, auch die anwaltskosten, falls es doch schlimmer werden sollte und er sich auch einen anwalt nimmt... aber wie schon gesagt, leiste dir die erstberatung bei einem anwalt, der auf mietrecht spezialisiert ist... es lohnt sich

ist nur ein kleiner tipp von meiner seite

viel glück noch

mfg :-)

2007-03-21 01:40:36 · answer #1 · answered by mondhase448 4 · 0 0

Nachträglich kannste keine Miete mindern!
Auskunft erteilt dir gerne der deutsche Mieterverein!

2007-03-21 01:40:39 · answer #2 · answered by frankoviel 2 · 2 0

Eine Wohnung ohne Wasseranschluss ist unbewohnbar!

2007-03-24 09:18:22 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Wenn du 2 Monate wartest bis du deinem Vermieter auf die Füße springst, hast du wahrscheinlich Pech.
Nachträglich Miete mindern wird nicht gehen. Für Mängel gleich was gilt: sofort melden
Frist zur Beseitigung setzen
mit Selbsthilfe nach Ablauf drohen und Kostenverrechnung mit der Miete.
Schreiben per Einwurfeinschreiben- Zustellung bestätigt die Post- das reicht und ist besser als Einschreiben mit Rückschein, weil der Empfänger die Annahme ablehnen kann

Für die Heizkosten: hast du das schriftlich?Das Versprechen der Neuisolierung?
Du kannst versuchen dafür Kostenersatz zu bekommen, wenn ja.
Geh zum Mieterverein und lass dich da beraten.

2007-03-22 00:15:04 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

MIete muß man immer zeitgleich mindern. Hinterher geht es nicht mehr.

Was die Wärmedämmung angeht. Hast DU die Info schriftlich oder mit Zeugen?

Pflicht ist eine Dämmung zum Speicher nur, wenn dieser nicht richtig zum Begehen ist. Quasi, wenn Du ihn als Wohnung nicht ausbauen kannst.

Ich würde mir das Versprechen schriftlihc geben lassen. Schrebe ein Protokoll.... wie mit Ihnen am 3.3.07 vereinbart, wird die Decke zum Speicher im SOmmer 2007 nachträglich gedämmt. Unterschrift von Dir und vom Vermieter.
zur Kenntnisnahme

2007-03-21 19:55:27 · answer #5 · answered by Lalelu 4 · 0 0

Hallo!
Ich rate dir, bei einem Fachanwalt für Mietwesen einen Beratungstermin auszumachen! Die Beratung kostet dich 20€! Der Anwalt kann dir sagen, was er für dich tun kann, wie lange es sich hinziehen kann und welche Kosten auf dich zukommen!
Du kannst auch mal deine gesamten Unterlagen mit zum Amtsgericht nehmen (Einkommen/Miete/Versicherungen). Die rechnen den satz aus, in dem du liegst und geben dir einen Anwaltsberatungsschein. Damit kommst du deutlich günstiger weg! Es gibt da eine Tabelle, was du noch zu zahlen hast, den rest übernimmt der Staat!
Ob du die Miete rückwirkend mindern kannst, wage ich aber zu bezweifeln!

2007-03-21 03:20:52 · answer #6 · answered by Conny N 7 · 0 0

Du solltest bei dem Vermieter schriftlich "per Einschreiben" die Beseitigung der Mängel (lt. Mängelliste) in einer angemessenen Frist verlangen. Nach Ablauf der Frist kannst Du dann die Miete mindern. Um wie viel erfährst Du beim Mieterbund. Nachträglich kannst Du die Miete nicht mehr mindern sonder höchstens Schadenersatz verlangen.

2007-03-21 02:23:43 · answer #7 · answered by Klaus 7 · 0 0

Rückwirkend ist keine Miete zu mindern. Fordere den Vermieter auf bis zum.... die Mängel zu beheben, danach kündige Mietmindertung an. Versprochene Zusagen kannst du nicht einklagen. Denke auch daran, dass bei einer Modernisierung erhöhte Kosten bis 11% jahrlich auf Dich zukommen können. Der alte Zustand muß jedoch wieder hergestellt werden.

2007-03-21 02:04:21 · answer #8 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

mach mal eine vernüftige Auslistung mit klar spezifizierten Angaben, fordere den Vermieter mit Einschreiben auf Abhilfe zu schaffen (Heizkosten).
Nachträglich kannst du nichts mehr mindern, aber Schadensersatz kannst Du fordern.
Red mit dem Vermieter, alle anderen ziehen Dir nur Geld aus der Tasche ohne Resultate zu produzieren.

2007-03-21 01:52:11 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

Kann man um mindestens 10%,würde aber wenn Du nicht im Mieterschutz bist,die Rechtsauskunft fragen,wieviel genau.

2007-03-21 01:46:52 · answer #10 · answered by Bolle 7 · 0 0

fedest.com, questions and answers