die Umsatzsteuer (MWSt) von 19 %
weiterhin kannst Du über AfA den Preis der Maschine absetzen (anteilig je nach angesetzter Lebensdauer)
2007-03-19 13:00:53
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answer #1
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answered by RL 7
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Hast du nicht erst vor 6 Tagen die Frage gestellt, wo du Geld herbekommst, wenn du dich selbständig machst und dass du z. Zt. von Harz IV lebst!
Und jetzt kaufst du schon ne Kaffeemaschine für dein Bistro...
So, wie du die Sache angehst, ist das ganze schon im Vorfeld zum Scheitern verurteil. Sorry, dass ich das hier so "hart" schreibe, aber deine Fragen deuten für mich darauf hin, dass bisher keinerlei Planung erfolgte hinsichtlich Umsatz- u. Rentabilitätsvorschau, Kapitalbedarf und Finanzierungsplan.
Es ist toll, dass du Eigeninitiative ergreifst und auch nicht vor dem Start in eine Selbständigkeit zurück schreckst. Aber doch bitte nicht so… Du möchtest doch davon leben und nicht nach ein paar Jahren schlechter da stehen wie vorher.
LG vom kleinen Zotteltier
2007-03-21 01:32:27
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answer #2
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answered by kleines_zotteltier 5
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Frag doch deinen Steuerberater, die Mehrwertsteuer auf alle Fälle. die kannst du verrechnen ,
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2007-03-20 09:25:32
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answer #3
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answered by Karlchen * 7
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1.840 / 119 * 100 =
1.546,22 Netto plus
293,72 MWST
dann hast Du wieder den Bruttopreis von 1.840 Ois.
Du kannst also 293, 72 Euro als Vorsteuer geltend machen.
Ebenso ist der Hinweis auf die Abschreibung richtig.
Welche Art der Abschreibung ist geschäftsabhängig.
Da ich aber von einer Neueröffnung ausgehe wird es sich die schnellstmögliche empfehlen.
2007-03-19 16:28:42
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answer #4
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answered by Anonymous
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Erstmal 293,78 € Vorsteuer, wenn Du eine Rechnung auf Deinem Namen, bzw NAmen Deiner Firma hast und die Mwst ausgewiesen ist.
Ansonsten drückt die Anschaffung steuerlich lediglich in Höhe der Abschreibung Deinen Gewinn, bei einer angenommenen Nutzungsdauer von fünf Jahren also jährlich rd 300 €
Was das steuerlich ausmacht, hängt von der Höhe Deines Gewinnes ab.
2007-03-21 03:49:42
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answer #5
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answered by Sandra A 5
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Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, bekommst du die MwSt zurück. Wenn nicht - erstmal nichts.
Nach dem Jahresende rechnest du alle deine Einnahmen und Ausgaben zusammen und vergisst dabei die Kaffeemaschine nicht. Die Ergebnisse meldest du dem Finanzamt, und es sagt dir, was du an Steuern zahlen muss.
Danach kannst du nochmal berechnen, was du an Steuern zahlen musstest, wenn du die Kaffeemaschine nicht gekauft hättest. Und wenn du diese zwei Zahlen dann vergleichst, dann weißt du die Antwort auf deine Frage...
2007-03-20 06:20:31
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answer #6
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answered by kolobok11 3
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Auf jeden Fall die MwSt.
2007-03-19 12:58:17
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answer #7
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answered by Anonymous
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die Mehrwertsteuer!
2007-03-19 12:28:42
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answer #8
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answered by Anonymous
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einkommensabhängig
2007-03-19 12:23:55
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answer #9
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answered by irmela_p 6
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