Das Einschreiben gilt als "zugestellt", wenn es der Empfänger bekommen "könnte", es also nach einem dokumentierten Zustellversuch bei der Post niedergelgt wurde. Ihr habt alles richtig gemacht. Hebt die Nachweise, bzw. das Einschreiben gut auf. Die Kündigung ist wirksam.
Forderung nach Betriebskostenabrechnung auf demselben Weg zustellen lassen, auf jeden Fall eine Frist setzen, ansonsten gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Kosten muss dann der Vermieter tragen, weil er die Klage notwendig gemacht hat/ verschuldet hat.
2007-03-19 04:15:39
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answer #1
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answered by Gruseleule 6
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Sie hat ja beim alten Vermieter gekündigt und hält somit auch ihre Kündigunsfrist ein. Sie muss überhaupt nichts machen, denn der neue Vermieter ist für sie nicht maßgebend und sie muss nur die Wohnung besenrein verlassen, wie es in ihrem Mietvertrag steht. Sie hat ja mit dem neuen Vermieter keinen Vertrag abgeschlossen, additionally hat der auch noch nichts zu melden. Den Mietvertrag ja nicht weg werfen, den könnte guy evtl. noch brauchen, falls der Neue Probleme bereiten würde.
2016-12-19 08:51:26
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answer #2
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answered by Anonymous
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am besten ist immer noch mit persönlichem Boten oder mit Zeugen in seinen Briefkasten oder Einschreiben mit Einwurf.
Am besten Rechtsbeistand bzw. Mieterverein.
2007-03-20 02:21:49
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answer #3
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answered by Lalelu 4
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also ich hab sowas auch schon erlebt und bin fristgerecht ausgezogen und habe dann die schlüssel ebenfalls per einschreiben dem vermieter zugeschickt. mit einem vermerkt wo er mich in zukunft anschreiben kann.
mach aber bloß sicherheitshalber fotos ( am besten keine digitalen!) von der verlassenen wohnung!!!
außerdem solltest du dich, was die abrechnung angeht an einem mieterverein wenden, das ist erstens sicherer falls du etwas wieder bekommen kannst, und zweitens auch noch besser falls die dann irgendwann ankommende betriebskostenabrechnung nicht korrekt ist!
2007-03-19 23:25:10
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answer #4
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answered by kiki-G 6
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Die Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht. Eine schriftliche Kündigung gilt als zugegangen, wenn sie in den Verfügungsbereich des Empfängers gelangt ist, sodass dieser von der Kündigung Kenntnis nehmen kann. Dies ist der Fall beim Einwurf in den Hausbriefkasten (und zwar auch dann, wenn der Empfänger urlaubsbedingt ortsabwesend ist; LG Duisburg, WuM 1987, 85) oder bei der persönlichen Übergabe an den Empfänger.
Kündigt der Mieter durch eingeschriebenen Brief, so fehlt es am Zugang, wenn der Postbeamte den Vermieter nicht antrifft, den Brief unter Hinterlassung eines Benachrichtigungszettels beim Postamt niederlegt und der Vermieter die niedergelegte Sendung nicht abholt. Dies gilt auch für das Einschreiben mit Rückschein.
Bei einer Kündigung per Telefax (möglich bei Geschäftsraum, nicht bei Wohnraum) kann der Beweis des Zugangs nicht mit dem Tagesberichtsausdruck des Geräts über die Sende- und Empfangsvorgänge geführt werden, weil nicht auszuschließen ist, dass der Sendevorgang durch ein defektes Empfangsgerät, durch eine Minderung der Leitungsqualität oder durch Unterbrechungen mittels Kontaktöffnungen im Telefonnetz gestört worden ist (BGH, Urteil v. 7.12.1994, VIII ZR 153/93, NJW 1995, 665; KG, NJW 1994, 3172; OLG München, NJW 1993, 2447; OLG Dresden, NJW-RR 1994, 1485).
Also: Deine Kündigung ist noch n i c h t zugegangen! Besorge Dir einen Zeugen in dessen Beisein Du die Kündigung in den Briefkasten des Vermieters einwirfst!!!
Zur Abrechnung:
Für den frei finanzierten Wohnraum und für preisgebundenen Wohnraum ist in § 556 Abs. 3 S. 2 BGB, § 20 Abs. 3 S. 3 NMV geregelt, dass die jährliche Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zuzuleiten ist.
Eine Fristüberschreitung hat zur Folge, dass der Vermieter mit Nachforderungen ausgeschlossen wird, es sei denn, er habe die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 S. 3 BGB).
Beispiele für eine nicht zu vertretende Fristüberschreitung: hoher Krankenstand, Softwareprobleme, Verzögerungen bei der Ablesung von Zwischenzählern infolge der Abwesenheit der Mieter oder infolge einer Verweigerung des Zutritts.
In drei Jahren verjähren die Rückforderungsansprüche des Mieters gegen den Vermieter wegen überzahlter Heizkosten und sonstiger Betriebskosten.
Aufgrund der fehlenden Abrechnung kannst Du weitere Vorauszahlungen auf die Nebenkosten einstellen:
Genügt die Abrechnung nicht den oben dargelegten Anforderungen, so ist der Mieter mangels Fälligkeit des Nachforderungsbetrags nicht zur Zahlung verpflichtet. Außerdem hat er ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Vorauszahlungen. Solange der Nachforderungsbetrag nicht fällig ist, kann der Lauf der Verjährungsfrist nicht beginnen (BGH, NJW-RR 1987, 237).
Alles klar?
Gruß.
2007-03-19 23:16:40
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answer #5
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answered by horsch 6
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Auch wenn er das Einschreiben nicht angenommen hat, es gilt als zugestellt!
Mietzahlung für die restlichen Monate aussetzen und erst nach Einreichen der Nebenkostennachzahlung zahlen. Forderungen dürfen von 2005 nicht mehr gefordert werden!
2007-03-19 06:54:13
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answer #6
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answered by Conny N 7
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Das ist der grosse Irrtum beim Einschreiben/Rueckschein. Man schaut zwar auf die Quittung, aber leider vergisst man, dass der Brief zugegangen sein muss. Und ob er das ist, ist eben nicht immer klar, bzw. in diesem Falle sehr wohl, er ist nicht zugegangen. Solche wichtigen Angelegenheit möglichst im Einwurfeinschreiben befördern. Der Postbote ist dann Quittungszeuge /das ist er nicht im Einschreiben/Rückschein!!.
Mit dem Einwurf und der Bestätigung durch den Postboten ist die Kündigung in den Einzugsbereich des Vermieters gelangt. Wenn es möglich ist empfiehlt es sich auch diese Briefe im Beisein von zwei weiteren Personen die das schriftlich quittieren, direkt einzuwerfen. Auch das zählt als zugegangen. Ich wuerde jetzt erstmal den Fall so laufen lassen, den Brief geschlossen behalten und abwarten was geschieht. Faxe sind mittlerweile auch Beweismittel, wenn Du den Sendebericht aufbwahrst. Allerdings kann das im Streitfall schlecht ausgehen, denn Du kannst nicht beweisen was Du tatsächlich auf das Gerät gelegt hast. Ich will damit sagen, auch wenn es ein leeres Blatt gewesen wäre hättest Du einen Sendebericht. Und doch bin ich optimistisch, da sich hier logische Folgehandlungen zeigen und der Richter erkennt diese im Ernstfall sicherlich auch. Also Lasse den Brief zu (damit es nicht heisst, es war was anderes dring als die Kündigung), warte ab und kündige die Übergabe der Wohnung ordnungsgemäss zu einem Termin an. Also ich denke mehr kannst Du nicht machen. Der Vermieter und Du sollten vermeiden in Streit zu geraten, aber Deine Situation scheint nicht aussichtslos zu sein. Viel Erfolg.
2007-03-19 04:52:28
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answer #7
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answered by Helga M 5
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Ich würd auch sagen ... Zahlungen einstellen/bzw. Einzugsermächtigung aufheben und dann termingerecht ausziehen ... sicher ist euer Vermieter gerade in Urlaub .. ist ja auch nicht gerade das tollste Wetter hier ...
Das mit den Betriebskosten ist echt doof ... Aber was kann man da machen ? ... Schildere doch am Besten "Deinen Fall" beim Mieterschutzbund :
http://www.mieterschutzbund.de/
oder : Verbraucherschutz ... die helfen gern und kostenfrei weiter ... Übrigens sind die Verbraucherschützer in den Bundesländern organisiert ... http://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherschutz#Verbraucherschutzbeh.C3.B6rden
Treffender wäre allerdings der Mieterschutzbund
2007-03-19 04:23:25
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answer #8
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answered by Anonymous
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Zum einen würde ich den Mieterschutzbund aufsuchen, welche rechtlichen Konsequenzen sich für euch ergeben bzw. ob ihr eurer Kündigungsfrist somit Genüge getan habt.
Eine Betriebskostenabrechnung kann als Nachzahlung vom Vermieter nur bis zum Ende des Folgejahres eingefordert werden, eine Rückzahlung an den Mieter verjährt jedoch nicht.
An eurer Stelle würde ich in allen Dingen den Mieterschutzbund mal ansprechen wegen Rechtsbeistand etc...
Viel Glück
2007-03-19 04:19:54
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answer #9
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answered by browneyes 3
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Es gibt die Zustellart Einschreiben - Einwurf. Da wird das Einschreiben im Briefkasten eingeworfen, dennoch existiert ein Nachweis in Form eines vom Zustellers zurückgelieferten Beleges bei der Post. Mach doch das, dann kann er sich nicht rausreden...
Ist es sicher, dass der Vermieter zuhause ist, also nicht im Krankenhaus, Ausland, ählniches? Ansonsten würd ich einen Anwalt einschalten, weil der Verdacht nahe liegt, dass die Einschreiben absichtlich nicht abgeholt wurden, um die Mietzeit zu verlängern.
2007-03-19 04:20:16
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answer #10
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answered by Windi 5
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