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wenn ja in welchen §§ steht es

2007-03-18 21:38:34 · 9 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Wenn Gerichte kostenlose Beratung anbieten , dann handelt es sich um einen Beratungsschein, den es gibt wenn, man sich keinen Anwalt leisten kann. Dann gibt es noch die Prozesskostenhilfe , das weiß ich. Dies hat aber nichts mit kostenloser Rechtsberatung zu tun.
Übrigens die BRAGO gibt es nicht mehr, wurde abgelöst durch das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz )

Kostenlose Rechtsberatung ist eine Ordnungswidrigkeit, habe ich mittlerweile selber herausgefunden.

2007-03-19 01:48:08 · update #1

9 antworten

ich denke das ist nicht strafbar. weil gewisse anwälte machen das ja auch da heisst es dann unendgeltliche rechtsberatung. das wäre eine dienstleistung auf kostenloser basis was soll daran verboten sein?

2007-03-18 21:43:38 · answer #1 · answered by naturgeist 2 · 0 1

Es gibt ein Rechtshilfegesetz. Das dürfen nicht einmal Juristen verletzen. JEDES ANDERE SCHON - wenn sie sich nicht erwischen lassen!

2007-03-22 00:20:33 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Für Rechtsanwälte: Ja.
§ 49b der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) regelt das.

Jeder Rechtsanwalt ist an die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte gebunden.
Wenn nach der BRAGO eine Gebühr für die Leistung des Rechtsanwaltes vorgesehen ist, dann muss er mindestens die vorgesehene Mindestgebühr berechnen. Skonto, Rabatt oder sonstige Preisnachlass dürfen daher auch nicht eingeräumt werden.

Auch die Erstberatung ist grds. Gebührenpflichtig. § 20 BRAGO

Bei Volljuristen (Richtern) hat das OVG entschieden, dass diese kostenlos beraten dürfen.


LG vom kleinen Zotteltier

2007-03-18 23:00:46 · answer #3 · answered by kleines_zotteltier 5 · 0 0

Die Frage ist, was du darunter verstehst. Rechtsberatung darf im Grunde nur in Form eines Vertrages erfolgen, das schreibt das Rechtsberatungsgesetz vor:

http://www.rp-kassel.de/static/service/gesetze/texte/r/rechtsberatung.htm

Deshalb darf man ja auch in Rechtsforen im Internet nur abstrakte Fragen stellen, da es sich ansonsten um eine konkrete Beratung handelt - und die müsste wohl kostenpflichtig sein.

2007-03-18 21:49:52 · answer #4 · answered by carma_pary 6 · 0 0

sie ist leider verboten.
Rechtsanwälte und Juristen haben da einen Schutzwall um sich gebaut.

Ihrer Meinung haben sie nicht jahrelang studiert ....
obwohl die Kosten dafür ja wohl vom Steuerzahler bezahlt wurden.

2007-03-18 21:47:12 · answer #5 · answered by sozialgewissen 5 · 1 1

Sogar Gerichte bieten kostenlose Rechtsberatung für diejenigen an, die sich keinen Anwalt leisten können. Kann mir nicht vorstellen, das das dann strafbar ist.

2007-03-18 22:32:14 · answer #6 · answered by Akki 3 · 0 1

Nee.Viele Anwälte locken mit kostenloser Erstberatung Klienten.Wenn das so wäre,hätten wir bald keine Anwälte mehr.

2007-03-18 22:26:40 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 1

wenn es ein zugelassener Anwalt macht eigentlich nicht.

2007-03-18 21:47:26 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 1

warum sollte das strafbar sein?

wenn ich einen anwalt aufsuche, weil ich einen brauche wegen eines problems, dann gibt es dort meist die erstberatung kostenlos!

wenn man auch einen anwalt braucht, und sich aber keinen leisten kann, gibt es eine "verfahrenshilfe", die man beantragen kann, wo die kosten für die abhandlungen übernommen werden (wenn man ein geringes monatliches einkommen hat)

2007-03-18 21:43:38 · answer #9 · answered by M E 2 · 0 1

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