wenn ja in welchen §§ steht es
2007-03-18
21:38:34
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9 antworten
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gefragt von
Anonymous
in
Politik & Verwaltung
➔ Recht & Ethik
Wenn Gerichte kostenlose Beratung anbieten , dann handelt es sich um einen Beratungsschein, den es gibt wenn, man sich keinen Anwalt leisten kann. Dann gibt es noch die Prozesskostenhilfe , das weiß ich. Dies hat aber nichts mit kostenloser Rechtsberatung zu tun.
Übrigens die BRAGO gibt es nicht mehr, wurde abgelöst durch das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz )
Kostenlose Rechtsberatung ist eine Ordnungswidrigkeit, habe ich mittlerweile selber herausgefunden.
2007-03-19
01:48:08 ·
update #1