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Guten morgen , ich suche jemanden mit umfangreichen
wissen über harz Iv. Folgendes " ich bekomme von harz v etwas über 400€. meine freundin ist bei SGB xII und bekommt 442€. wir leben in einer sogenanten solidar gemeinschaft. nun ziegt harz Iv mir die komplette miete von den geld ab. das heißt ich bekomme 116,50€ ausbezahlt. mit dem geld meiner freundin sind das 558,50€zum leben.Wir haben 200€ nebenkosten ( telefon-internet-strom ) da ist heizung oder der gleichen noch nicht drinn.da meine freundin krank ist haben wir diverse fahrtkosten zu ärzten von ca. 60€ ( öffentliche verkehrsmittel )Ich habe für kürzere strecken ein mofa roller. das muss natürlich betankt werden. neue nummernschilder sind auch fällig.Wieviel an frei benutzbaren geld stehen uns zu ? haben die leute sich verrechnet ? muss ich an anderer stelle noch ein mietkostenzuschuss beantragen ?

2007-03-18 21:08:48 · 5 antworten · gefragt von resmma64 1 in Wirtschaft & Finanzen Sonstiges - Wirtschaft & Finanzen

5 antworten

Ich habe Dir den Wohngeldrechner angehängt.
bei Deiner Aufrechnung müßte es eigentlich möglich sein, Wohngeld zu bekommen.
Soweit ich weiß gibt es bei den Bezirksämtern - in Hamburg heißt das Ortsamt...- eine Wohngeldstelle. Geh dahin und lass Dich beraten.
Alles Gute!

2007-03-18 21:24:49 · answer #1 · answered by Displicentia 6 · 0 1

Rechne es nach! Unter
http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner
kannst du kontrollieren, ob es richtig ist!!

Unter
http://www.familien-wegweiser.de
findest du die aktuellen Sätze ( März 2007). Diese Seite wurde vom Ministerium eingestellt, weil sich soviele beschwert haben, das sie ihre Rechte/Pflichten nicht aktualisieren können!

2007-03-19 04:04:34 · answer #2 · answered by Conny N 7 · 0 0

Hallo,
in einer eheähnlichen Gemeinschaft steht einem Erwachsenen 345€ und dem zweiten 311 € an Lebensunterhalt zu. Plus Zuschüsse für Miete und Heizkosten. Strom, Telefon, Internet etc. muss aus eigener Tasche gezahlt werden.
Neuanschaffungen (z.B. neue Waschmaschine oder so) muss von den eigentichen Regelleistungen bezahlt werden. Einziger Vorteil von Hartz 4 ist, du kannst dich von den GEZ Gebühren befreien lassen.
Für Sonderauslagen wie Spezialnahrung (bei Krankheit etc) kannst du einen Antrag stellen, aber ich mach dir nicht viel Hoffnungen das du was bekommst. Einfach versuchen.
Wir bekommen auch Hartz 4 (2 Erwachsene 1 Kind), haben abzüglich aller Kosten (Strom, Telefon, Versicherung, Sprit etc.) im MONAT knapp 250 Euro. Sicherlich kannst du versuchen Mietkostenzuschuss zu beantragen. Hier bei uns wäre das direkt auf dem Landkreis, wie es anders wo ist, sorry, keine Ahnung.

Ich selber mache gerade eine Weiterbildung in einer anderen Stadt (45 km eine Strecke) und dafür bekomme ich anteilig Fahrkosten. Leider nicht sehr viel, aber besser als nicht.
Bezüglich Hartz 4 kann ich nur für unsere Region (Südniedersachsen) sprechen. Sicherlich ist das von Gemeinde zu Gemeinde, bzw. von Bundesland/Landkreis zu Bundesland/Landkreis unterschiedlich.
Liebe Grüße,

2007-03-18 23:57:29 · answer #3 · answered by k.freier 1 · 0 0

Guten Morgen,

also erstmal: verstehe ich es richtig? Ihr habt knapp 560 Euro zu zweit zum Leben und die Miete ist damit nicht zu bezahlen?

In dem Fall klingt die Berechnung schon richtig. Das kommt an den Satz einer 2-Personen-Bedarfsgemeinschaft hin.

200 Euro für Strom,Internet und Telefon sind schon sehr viel, das wird vom Amt nicht gerechnet, da in deren Augen Internet Luxus ist. Aber trotzdem: eine Internet/Telefonflatrate gibt es schon für ca. 40 Euro und Strom für 2 Personen sollte bei ca. 70 Euro liegen, wenn man etwas sparsam mit dem Strom umgeht. Zusammen wären das 110 Euro.
Heizung kann ich preislich nicht einschätzen, da ich nicht weiß, welche Heizform ihr habt. Aber auch da sagt dir das Amt, man nüsse ja nicht in jedem Zimmer die Heizung aufdrehen und kann sich nen Pulli mehr drüber ziehen.
Die Fahrtkosten zum Arzt könntet ihr evtl. bei der Krankenkasse geltend machen (einfach mal bei der Krankenkasse nett nachfragen und die Situation erklären) bzw. könnte deine Freundin mal nachfragen, ob das nicht als Sonderaufwand beim Amt geltend gemacht werden kann im Rahmen des SGB XII. Das kommt immer ein bisschen auf den Einzelfall an,aber nachfragen kostet nichts...
Dein Roller ist in den Augen der Sachbearbeiter wie das Internet auch Luxus und wird von Ihnen daher in der Berechnung nicht berücksichtigt.
Mietkostenzuschuß bekommst du meines Wissens nicht, wenn du HartzIV und deine Freundin SGB XII bekommt.

Du kannst mal zu deinem Sachbearbeiter gehen und nachfragen, wieso- weshalb- warum dein Geld gekürzt wurde und ob das so seine Richtigkeit hat, aber es klingt schon realistisch.

Ich denke mal die rechnen in etwa so:
560 - 15 Telefongrundgebühr- 70 Strom- 70 Heizung= 405 Euro
Das sind dann für jeden 50 Euro die Woche für Essen, Trinken und sowas. Und beim Einkauf gehen die von den Preisen vom Discounter aus und vertreten die Meinung 2x Fleisch pro Woche reicht, Markenprodukte sind Luxus usw.

2007-03-18 21:47:27 · answer #4 · answered by schnubbl 4 · 0 1

Schau mal hier rein kann hilfreich sein
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
http://www.alg-2.info/hilfe/widersprueche
auf jeden Fall wiederspruch einlegen .

2007-03-18 21:43:14 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 1

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