Es gibt das Jugendschutzgesetz, das auch Deine Chefin einhalten muss. Bei unter 18jährigen: Täglich maximal 8 Stunden arbeiten und maximal 40 Stunden pro Woche. Unabhängig davon, ob sie langsam oder schnell ist.
Wenn die Dame Chefin ist und dagegen verstößt ist das strafbar.
Ist das eine größere Firma? Dann zum Betriebsrat oder vielleicht an die Gewerkschaft wenden.
2007-03-18 06:48:34
·
answer #1
·
answered by LuckyConny 7
·
3⤊
0⤋
Das ist sicherlich nicht zulässig.Was steht im Lehrvertrag?
Was lernt denn die Azubine?Etwas handwerkliches,dann kann sie sich bei der entsprechenden Handwerkskammer beschweren.
2007-03-18 07:28:08
·
answer #2
·
answered by sandra w 6
·
2⤊
0⤋
Wie bereits mehrfach geschrieben, geht das natürlich nicht, wenn es keinen Betriebsrat gibt, ist die nächste Anlaufstelle die Gewerkschaft und die wird der Chefin schon ein par Takte erzählen, ansonsten kann die gesamte Belegschaft auch mal die Chefin auf die Finger klopfen.
2007-03-18 06:54:00
·
answer #3
·
answered by Anonymous
·
2⤊
0⤋
Die Chefin macht sich damit Strafbar!
Der Lehrvertrag muß eingehalten werden Der Azubi braucht Zeit zum lernen und zur Erholung!
Ich würde ihr raten zum Betriebsrat zu gehen !
2007-03-18 06:50:06
·
answer #4
·
answered by Bianca D 4
·
2⤊
0⤋
Was Du beschreibst, ist hahnebüchen. Dass sich da die Chefin in ihren Befugnissen vergreift, darauf sollte man sie in aller Freundlichkeit hinweisen. Wie denn soll übrigens das Mädel mehr Arbeitsqualität oder -tempo erbringen können, wenn ihr auch noch die Erholungszeit gestrichen wird?
Der Ausbildungsvertrag wurde ja sicherlich von einem Dachverband wie z. B. der Handwerkskammer gestellt?
Sofern ein Gespräch mit der Chefin nicht fruchtet, sollte man das Mädchen dahingehend beraten oder auch begleiten.
2007-03-18 06:48:38
·
answer #5
·
answered by Anonymous
·
2⤊
0⤋
Das ist nicht zulässig, ein Ausbildungsvertrag regelt für beide Seiten bindende Rahmenbedingungen, also auch Arbeitszeiten.
2007-03-18 06:46:43
·
answer #6
·
answered by Anonymous
·
2⤊
0⤋
das kann sie doch garnet was steht den im vertrag wenn der freie tag da drin steht schon mal garnet
also ich würde mir das nicht gefallen lassen
also mir ist das neu dass das geht
lg jenni
2007-03-18 06:46:04
·
answer #7
·
answered by Anonymous
·
2⤊
0⤋
das ist nicht zulässig.es gibt bei der handwerkskammer/handelskammer eine abteilung für kostenlose rechtsberatung.da kann man nachfragen,wie man am besten vorgeht.außerdem gibt es dort auch einen lehrlingsberater,der sich auch einschalten kann und ggf sogar in den betrieb kommt.
2007-03-18 08:15:26
·
answer #8
·
answered by ladyredmaya 2
·
1⤊
0⤋
Das ist nicht zulässig, auch Schulzeit ist Arbeitszeit!
2007-03-19 03:56:33
·
answer #9
·
answered by carol 1
·
0⤊
0⤋
Das darf sie nicht. Aber: sie darf die AZUBINE abmahnen und eine Auflösung des Lehrvertrages anstreben, wenn sie mit den Leistungen im Sinne einer ordnungsgemäße Ausbildung nicht zufrieden ist.
In diesem Falle empfehle ich aber die Anrufung der Schlichtungsstelle bei der den Lehrvertrag führenden Handwerkskammer bzw. Industrie-und Handelskammer.
2007-03-18 21:44:47
·
answer #10
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋