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2007-03-18 03:55:19 · 13 antworten · gefragt von synapse79 3 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Ich hab und krieg übrigens kein Kind. Ich liebe nur das Thema Namen.

2007-03-18 04:09:28 · update #1

13 antworten

Es kommt darauf an. Zunächst darf der Name dem Kindeswohl nicht abträglich sein, udn muss das Geschlecht erkennen lassen. Ob das erste der Fall ist, entscheidet (zunächts einmal) der Standesbeamte. "Vanilla" finde ich übrigens harmlos, ich glaube mich erinneren zu können, dass es zu "Vanille" bereits eine Entscheidung (zulässig) gibt.

2007-03-19 04:22:31 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Ja, wenn der erste Vorname ein gängiger "Taufname" ist.

2007-03-18 10:59:22 · answer #2 · answered by Anonymous · 3 0

In einer Zeit, in der man sein Kind schon Apple nennen kann, bestimmt.

2007-03-18 12:16:51 · answer #3 · answered by kratzbuerste007 2 · 0 0

schoko ist doch viel schöner

2007-03-18 11:09:55 · answer #4 · answered by Antonino N 2 · 0 0

klar wieso nich... hör sich lecker an...

2007-03-18 11:08:21 · answer #5 · answered by Lolli :) 4 · 0 0

Ob du das darfst erfährst du am Standesamt, wenn du dein Kind anmeldest. Aber warum sollte es nicht gehen, Frau Feldbusch konnte ihren Sohn ja auch San Diego nennen! Übrigens finde ich Vanilla sehr schön als Name. Wenn du später auf dem Spielplatz bist mit deinem Kind und du rufst "Vanilla" kommt wenigstens nur ein Kind. Aber wenn du dein Kind "Anna","Lisa-Marie" o.ä. nennst und dann rufst stehen mindestens 10 Kinder da.

2007-03-18 11:07:42 · answer #6 · answered by zicken.zecke 3 · 0 0

Und mit dem ersten "Milla"?!.oder wieso net gleich Milli Vanilli?...scherz...
Ich denke aber, du darfst das, wenn der erste Name ein eindeutiger Mädchenname ist.

2007-03-18 11:05:52 · answer #7 · answered by SommerSonneSonnenschein 5 · 0 0

Wenn es der Standesbeamte zuläßt. Der Name klingt nett, ist aber kein vollständiger Name und überleg Dir mal was Du Deinem Kind antust. Viele Kinder teilen die Meinung ihrer Eltern leider nicht.

2007-03-18 11:05:07 · answer #8 · answered by Professoressa 7 · 0 0

Wenn der Erste nicht Schoko ist wohl schon,lol.

2007-03-18 11:04:10 · answer #9 · answered by schokobub 5 · 1 1

Ich denke schon. Beim ersten Vornamen hängt es nicht zuletzt vom Standesbeamten ab, ob er den Rufnamen "gelten" lässt. Wenn der zweite Vorname nur als zusätzlicher "Schmuck" gilt, dürfte es da keine Probleme geben, außer vielleicht es handelte sich um einen anstößigen Namen. Also Kackeline wird wohl auch als Zweitname nicht erlaubt sein :)

2007-03-18 10:58:55 · answer #10 · answered by carma_pary 6 · 0 0

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