nein! denn du zahlst ja keine steuern.
2007-03-16 23:04:40
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answer #1
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answered by Anonymous
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Können, müssen, dürfen... Leute, das ist doch eindeutig im Gesetz geregelt...
Müssen musst du nur, wenn du eine Teil vom Jahr auf Lohnsteuerkarte (Minijob zählt nicht dazu) gearbeitet hast und Arbeitslosengeld (Krankengeld o.ä. Bezüge, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurden) von mehr als 410 € bezogen hast!
>> Pflichtveranlagung § 46 Abs 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz
Wenn du im ganzen Jahr Arbeitslos warst und dir Werbungskosten entstanden sind (Bewerbungskosten, Gewerkschaftsbeiträge usw.), dann kannst du eine Steuererklärung abgeben. Du bekommst dann zwar keine Steuer wieder (weil keine gezahlt), aber deine Einkünfte sind negativ und können mit positiven Einkünften aus dem Vorjahr/ den Folgejahren verrechnet werden.
>> Antragsveranlagung - aber Achtung: Die Erklärung für 2006 muss bis zum 31.12.2008 beim Finanzamt sein.
Wenn du also auch schon in 2005 Arbeitslos warst, kannst du bis zum 31.12.2007 noch eine Steuererklärung abgeben.
Alles Gute wünscht Dir
das kleine Zotteltier
2007-03-17 00:19:11
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answer #2
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answered by kleines_zotteltier 5
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Nartürlich kannst Du eine Steuererklärung machen .. oder was glaubst du wofür bekommst du vom Arbeitsamt eine Bescheinigung über deine Einkünfte? Vor allem wenn du im Letzen Jahr zeitweise Auf steuerkarte gearbeitet hast solltest unbedinngt deine Steuererklärung machen..Denn alles was unter einem bestimmten Satz liegt bekommst du zurück.
Und mit sicherheit hattest Du im lezten Jahr auch Werbungskosten die du Steuerlich geltend machen kannst. Gut ich war bisher noch kein jahr am stück Arbeitslos.. aber selbst wennich nur 4 Monate gearbeitet habe .. hab ich meine Steuerekrlärung gemacht und immer etwas wieder bekommen. Im lezten Jahr hab ich 6 Monate gearbeitet und ich werde meine Steuer machen ..sobalt ich meine Karte zurück hab *grummel*
Versuchs mal ..schaden kann es nicht sie zu machen.
2007-03-16 23:10:36
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answer #3
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answered by Schwupdewupp 4
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ja
denn auch sonstige einkommen wie zb sparbuch sind steuerpflichtig.
auch arbeitslosengeld ist unter bestimmten bedingungen steuerpflichtig.
es gibt ausnahmen aber in der regel schon.
2007-03-17 00:00:31
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answer #4
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answered by whyskyhigh 7
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Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, leider ja. Doch da du keine weiteren Einkünfte hast ist das schnell erledigt. Du kannst jedoch sicher sein, wenn du das ganze Jahr arbeitslos warst, dann hast du ja keine Steuern bezahlt und bekommst auch nichts zurück. Interessant ist es erst, wenn du im letzen Jahr noch ein paar Monate gearbeitet hast, dann bekommst du mehr zurück als normal.
2007-03-16 23:15:11
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answer #5
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answered by Gnurpel 7
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Ja das musst du. Auch wenn du keine Steuern bezahlst, so hast du eine gültige Steuernummer. Diese kann erst gelöscht werden, wenn du im Rentenalter bist und deine Rente unter dem steuerpflichtigen Betrag liegt. Solange wirst du nicht um eine Steuererklärung herum kommen.
2007-03-17 09:13:10
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answer #6
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answered by Martina K 2
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Wenn Du im letzten Jahr kurzfristig gearbeitet hast ist es sogar von Vorteil. Lohnsteuerausgleich ist keine Pflicht, aber Einkommemsteuerveranlagung.
2007-03-17 05:54:12
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answer #7
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answered by Sprendlinger 7
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Entgegen den hier geäußerten Antworten: ja Du musst, weil Du "Lohnersatzleistungen" erhalten hast. Außerdem könntest Du z.B. Bewerbungskosten oder Fahrten zum Arzt geltend machen.
2007-03-17 00:22:38
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answer #8
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answered by Anonymous
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Müssen muà er nicht - auÃer:
In bestimmten Fällen besteht aber die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abgeben. Zum Beispiel, wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen ist (Ausnahme: keine Pflicht zur Einkommensteuererklärung, wenn auf der Lohnsteuerkarte nur ein Pauschbetrag für behinderte Menschen vermerkt ist) oder wenn zum Beispiel Lohnsteuer nach den Steuerklassen V oder VI einbehalten wurde.
Wenn Du im Laufe des vergangenen Jahres aber noch zeitweise gearbeitet hast und somit auch Einkommenssteuer bezahlt hast, wenn Dir die Bank Zinsabschlagssteuer abgezogen hat solltest Du eine Einkommensteuererklärung machen um das Zuvielbezahlte zurückzubekommen.
Da sich das (Rest-) Einkommen auf das gesamte Jahr verteilt, liegst Du u.U. unter dem Grundfreibetrag (2005: alleinstehend:7.664 € verheiratet: 15.328 €)
PS. Wenn Du überhaupt nicht Bescheid weiÃt, rufe einfach Dein Finanzamt an.
2007-03-16 23:58:36
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answer #9
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answered by RL 7
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natürlich zahlt sie Steuern, nur eben keine Lohnsteuer!
Müssen oder Können solltest du dir anhand deiner letzten Steuererklärung beantworten können.
Grüße
2007-03-16 23:39:13
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answer #10
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answered by Zicke mit Zimt 5
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