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Hallo,
ich musste leider feststellen, das zwischen gestern 17h und heute 12h jemand mein auto wohl beim parken gerammt hat. Hatte es bemerkt weil der Stern vom auto nach hinten gebogen war und ich ihn wieder aufgerichtet habe...zwei große Schrammen an der Stoßstange habe jetzt. Das komische ist, dass ich in einer Parkbucht stand und zwischen jedem Parkplatz dort ist ein kleines Stück Bürgersteig, der Unfallverursacher muss also voll darüber gekachelt sein.
Meine eigentliche Frage nun:
Wer zahlt den Schaden wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann? Habe Vollkasko/Haftpflicht, aber möchte nicht unbedingt hinauf gestuft werden. Oder kann es sein, das der Verursacher es gemeldet hat und ich später Bescheid bekomme? Sollte ich einfach mal bei der örtlichen Polizeidienststelle nachfragen, ob jemand etwas gemeldet hat?
Viele Grüße und Danke

2007-03-16 01:31:59 · 13 antworten · gefragt von SommerSonneSonnenschein 5 in Autos, Transport & Verkehr Versicherung & Zulassung

13 antworten

Hallo

ich würde an Deiner Stelle zunächst einmal eine Anzeige gegen unbekannt aufgeben.Wenn nämlich ähnliche Fälle ans Tageslicht geraten und der Verursacher gestellt wird,dann wird gründlich nachgeforscht und Du bekommst Deinen Schaden ersetzt,vorausgesetzt es ist dort etwas zu holen.
Die zweite Möglichkeit wäre,wenn Deine Vollkaskoversicherung die Klausel Vandalismus mit abdeckt.Früher gab es das noch nicht,wird aber heute mit angeboten. Dann bekommst Du den Schaden abzüglich in Höhe der Selbstbeteiligung ersetzt.Hast Du eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung,bekommst Du den Schaden natürlich komplett ersetzt.
Die dritte Möglichkeit ist halt eben,sollte nichts von dem greifen, bleibst Du auf allem selber sitzen .

Gruß Iroost

2007-03-16 08:38:54 · answer #1 · answered by Iroost 5 · 1 1

Höre Dich in der Nachbarschaft um,dann frage auf der Polizeidienstelle nach und erstatte Anzeige gegen Unbekannt,du brauchst die Anzeige,falls du es doch über die Vollkasko laufen lassen willst.
Wenn niemand ermittelt werden konnte,bleibst Du auf dem Schaden selber sitzen,bzw.Deine Versicherung.

2007-03-16 01:41:57 · answer #2 · answered by D@ggi 5 · 4 0

Auf jeden Fall Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei stellen.
Wenn der Schaden gering ist,würde ich das nicht über die Versicherung machen,den dann wirst Du auf jeden Fall hochgestuft(bis zu 20%)

2007-03-16 20:26:44 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei erstatten, das scheint ein Fall von Fahrerflucht zu sein und solche Zeitgenossen sollte man nicht ungeschoren davonkommen lassen. Deinen Schaden kannst Du Deiner Vollkaskoversicherung melden ( erkundige Dich aber vorher in Deiner Werkstatt über die voraussichtlichen Reparaturkosten ). Oft setzt sich die Werkstatt auch direkt mit Deiner Versicherung in Verbindung ( Police mitnehmen ). Die Vollkasko reguliert den Schaden bis auf die vereinbarte Selbstbeteiligung. Im nächsten Jahr würde dann eine Höherstufung erfolgen. Das betrifft aber nur die Kasko- und nicht die Haftpflichtversicherung. Viel Glück.

2007-03-16 09:01:02 · answer #4 · answered by Charlie_H 4 · 1 0

auf jeden Fall bei der Polizei anzeigen. Vielleicht hat es ja ein Zeuge gesehen und ebenfalls der Polizei gemeldet. Oder der Fahrer hat es dort angegeben. Da Fahrerflucht ein Offizialdelikt ist, muss die Polizei die Anzeige aufnehmen. Viel tun werden sie bei dem geringen Schaden aber vermutlich nicht.

Wenn sich kein Schuldiger findet, dann kann das nur Deine Vollkaskoversicherung regulieren. Diese wird Dich aber im Rabatt höherstufen.

Alternativ such mal nach einem Fachbetrieb für Karosserieaufbereitung in Deiner Stadt. Stichwort: Smart repair. Solche Methoden sind deutlich günstiger als eine fällige Komplettlackierung, vielleicht ist mit 200.- Euro alles wieder gut. Da lohnt sich dann die Versicherung nicht.

2007-03-16 02:17:27 · answer #5 · answered by Raik 7 · 1 0

Ich würde bei der Polizei nicht nur nachfragen, sondern Anzeige gegen unbekannt stellen, dann den Schaden der Versicherung melden. Wenns blöd läuft, muß zwar deine Versicherung den Schaden bezahlen, aber durch die Anzeige kannst du evtl. um die Heraufstufung herumkommen, weil dus ja nicht selbst warst, der den Schaden verursacht hat und alles dir mögliche getan hast, um den Schuldigen zu ermitteln.

2007-03-16 01:42:12 · answer #6 · answered by Harald S 4 · 3 2

Einmal, als ich erst 18 Jahre alt conflict, habe ich bei einem Einparkversuch einen Pfeiler mitgenommen. Aber ich gestehe, dass ich in der Stadt ( Parkhäuser) lieber meinen Mann fahren lasse, Mir ist unser Familienauto ( Passat variation) für Parkhäuser einfach zu groß. Außerdem wohne ich auf dem Dorf. Das nächste Parkhaus ist in 50 km Entfernung.

2016-12-19 06:39:20 · answer #7 · answered by ? 4 · 0 0

Ja frage mal nach
vielleicht war es im Parkhaus (Überwachungskamera)
oder klingel bei Anwohnern irgendwer hatt´s immer gesehen

2007-03-16 01:35:29 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Anzeige gegen Unbekannt bringt, nach eigener Erfahrung, nichts. Teilkasko zahlt nicht. Vollkasko zahlt aber stuft Dich höher. Kannst ja bei Polizei Anzeige machen, aber schade für die dafür aufgewendete Zeit.

2007-03-16 02:00:14 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 1

Auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei machen. Die Vollkasko deckt auch sogenannte Schäden durch betriebsfremde Personen (Vandalismus), sowie generell Unfallschäden, jedoch erfolgt bei einer abwicklung über die Vollkasko eine Höherstufung der Versicherungsprämie. (Anders bei Teilkasko, da bleibts immer bei 100 %) Erfrage bei deiner Versicherung die sogen. "Eigenregulierungsgrenze" beim Vollkaskoschaden (die hängt von deinem Schadenfreiheitsrabatt und der Typklasseneinstufung deines Wagens ab), dann kannst du erst entscheiden, ob du es über die Versicherung abwickelst, oder gleich selber zahlst. Grob geschätzt empfehle ich Sebstregulierung bei Hinterhofreparatur.

2007-03-16 01:50:55 · answer #10 · answered by drunfon 4 · 0 1

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