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guten morgen leute,

unser haus wurde im november 06 an eine gmbh verkauft, dieses jahr soll nun eine grundsanierung des hauses stattfinden. mittlerweile wohne ich hier jetz 40 jahre in diesen haus. jedenfalls könnte es passieren , dass ich bald ausziehn muß auf grund der grundsanierung. nun meine frage habe ich als bestandsmieter gewisse rechte um sagen zu können ich möchte dies und jenes nicht gemacht haben in meiner wohnung, bzw nur sachen gemacht haben die wirklich wichtig sind oder kann der vermieter das alles alleine bestimmen ?? ehrlich gesagt möchte ich schon hier noch länger wohnen bleiben. für hilfe wäre ich sehr dankbar.

mfg

2007-03-15 21:22:46 · 8 antworten · gefragt von bluetec2080 1 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

8 antworten

Der Vermieter darf das Haus modernisieren, jedoch sind die Modernisierungen von dir zuzustimmen.. Er kann aber eine Zustimmung von dir verlangen (notfalls bei Gericht) wenn er das Haus auf einen stand bringt,m der ortsüblich ist (ortsüblich sind , wenn es 2/3 der anderen Häuser schon so haben). Luxussanierungen und den damit einhergehenden Mieterhöhungen musst du nicht zustimmen. Nach der Modernisierung wird aber aquch für die normalen Modernisierungen, die ortsüblich sind, Mieterhöhungen auf dich zukommen. Das alles ist ei sehr kompliziert6es und aufwendiges Verfahren mit sehr viel Mieterschutz. Denke der Vermieter fürchtet genauso wie du die komjmende Zeit, denn ein Mieter der sine Rechte kennt, kann es dem Vermieter sehr schwer machen. Da sehr viel Vorschriften und Gesetzte einzuhalten sind empfehle ich dir einem MNieterverein beizutreten, denn das würde hier den Rahmen sprengen. Ersteinmal sage ich: Habe keine Angst! Und freue dich auf das modernisierte Haus. (während der Bauarbeiten wirst du vielleicht umziehen müssen, jedoch kann dir keiner das Recht auf deine Wohnung streitig machen ! Wünsche dir viel Glück und lasse dich wirklich beraten ! Deine Chancen stehen sehr gut.. Solltest du genauere Fragen haben wende dich ruhig an mich

2007-03-15 21:53:56 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

Ja, was denn jetzt?
Einmal schreibst du, du möchtest nach der Sanierung nicht zurück, willst in ein anderes Bundesland ziehen, jetzt wieder hierbleiben?!
Antwort: Sicherlich hast du ein kleines Mitspracherecht, was die Optik angeht ( Tapeten/ Kacheln), aber was die Sanierung angeht, kannst du leider nicht bestimmen, was gemacht wird und was nicht! Die Firma wird eine Komplett-Sanierung machen lassen, um die Kosten durch die Qualitätssteigerung der Whg wieder hereinzubekommen!

2007-03-16 18:15:47 · answer #2 · answered by Conny N 7 · 0 0

Kann man sicher nicht,aber die Fliesen fürs Badezimmer darf man sich aussuchen.

2007-03-16 12:17:53 · answer #3 · answered by Bolle 7 · 0 0

für die Grundsanierung wird sich der Vermieter nichts reinreden lassen. Es sei denn bei der Auswahl der Bodenbeläge und WAndfarben.

Danach wird dann die Miete erhöht oder Du verhandelst mit ihm eine gut Abfindung für eine andere Wohnung.

2007-03-16 04:53:20 · answer #4 · answered by Lalelu 4 · 0 0

klar ist, dass Dein Mietvertrag weiter läuft. Gekündigt werden darst Du nicht. Für die Zeit der Sanierung wird natürlich keine Miete fällig, wenn die Wohnung unbewohnbar ist.

Wenn die Wohnung hinterher einen höheren Standard hat, kann die Miete erhöht werden. Aber nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Hol Dir Rat beim Mieterschutzbund, das ist alles recht komplex.

2007-03-15 23:59:51 · answer #5 · answered by Raik 7 · 0 0

Du hast zunächst 1 Jahr Kündigungsfrist. Ob eine Kündigung rechtens ist muß noch geklärt werden. Wenn Du im Haus bleibst, hast Du viel Dreck, Lärm und zeitweise kein Wasser, Strom und Gas. Du kannst überlegen, ob Du gegen Zahlung von einer Gebühr, Umzugskosten das Haus verläßt, ober ob Du unter diesen Umständen bleibst.

2007-03-15 23:55:01 · answer #6 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

Als Bestandsmieter kannst du deine Wünsche äußern, und einiges mit dem neuen Vermieter absprechen und eventuel eine Einigung finden. Jedoch ist die Wohnung Eigentum des Vermieters, so das er das alleinige Recht hat zu bestimmen was gemacht wird und was nicht. Zu einer Grundsanierung gehört meistens: die Fassade (dies dürfte dir egal sein) , die Wasserstränge (dürfte dir auch egal sein) ebenso wie Hausflur. Mitsprechen kannst du eventuell nur, falls Küchen, Bäder gefließt werden was du eventuell für Fließen bevorzugst. Muß aber in einem gewissen Preisrahmen bleiben. Aber endgültig entscheidet immer der Vermieter.
Stell dir vor, er macht alles was du sagst und 3 Monate später ziehst du aus, und er sitzt da mit dem was du entschieden hast. Und bekommt dann die Wohnung nicht mehr vermietet weil angenommen du kunterbunte Fließen ausgesucht hast.
Auf alle fälle muß er die Sanierung rechtzeitig ankündigen und falls die Wohnung in der Zeit nicht nutzbar ist, dir für die Zeit eine Ersatzwohnung anbieten.

2007-03-15 21:57:50 · answer #7 · answered by Claudi 1 · 0 0

das ist sehr kompliziert, da sanierungungen ganz klar zur modernisierung der wohnung beitragen. was der vermieter allein entscheiden darf und was du mit bestimmen darfst, würde ich mit einem mieterverein od. ähnliches besprechen!
wahrscheinlich musst du ja eh raus, weil die meisten wohnungen zum sanieren entkernt werden...und du solltest wissen, ob du die wohnung, die hinter her sicherlich teurer ist, wieder haben willst?!

2007-03-15 21:52:29 · answer #8 · answered by kiki-G 6 · 0 0

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