Hallo,
wenn ein in D Steuerpflichtiger (ich) im Jahr 2006 freiberuflich tätig war und - in 2007 eine Rechnung stellt (auch für den Zeitraum 2006)
- sowie in 2007 3 Monate in D freiberuflich tätig war (und Rg. stellt)
- ABER danach für mindestens 183 Tage in der Schweiz tätig ist,
WO erfolgt die Besteuerung dann für die 2006er-Monate?
Da die Einnahme erst in 2007 erfolgt müsste die Versteuerung dann also in der CH sein, ist dies richtig?
Vielen Dank für kurze Hinweise :-)
2007-03-14
05:05:27
·
2 antworten
·
gefragt von
jt___
1
in
Wirtschaft & Finanzen
➔ Steuern
➔ Schweiz