Sehr geehrter Herr Vermieter,
hiermit kündige ich das Mietverhältnis betreffend der Wohnung in der Engelstraße 5, 2. Stock rechts, fristgerecht zum 1.7.2007. Ferner bitte ich Sie um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.
Mit frundlichen Grüßen
@mabasoft: bzw über seinen Beitrag: das Geld für das Einschreiben kann man sich sparen. Die Quittung gilt vor Gericht nicht. Man könnte ja theoretisch auch einfach einen leeren Brief per Einschreiben verschicken. Es ist also kein Beweis, dass man eine Kündigung verschickt hat. Wenn du Angst vor einem Rechtsstreit hast, dann gebe die Kündigung direkt ab und lasse dir das schriftlich bestätigen. Fertige eine Vorlage an: Hiermit bestätige ich, dass die Kündigung der Wohnung ... am 24.3.07 eingegangen ist. Und lasse dies unterschreiben. Ansonsten kann man das noch über das Notariat machen, dann wird es aber richtig teuer.
Die Kündigungsfrist ist auf 3 Monate festgelegt. Egal was der Mietvertrag sagt - es sei denn es dient zum Schutz des Mieters. fristgerecht kündigt man nicht zum 10. oder 31., sondern zum 1., 3., oder 5. - bin mir da nicht so sicher - des Folgemonats. Ich meine es ist der 3. Also bis zum 3.4. kündigst du zum 1.7. bzw 30.6.
Sollte es sich um einen befristeten Mietvertrag handeln (Bsp.: auf 5 Jahre) und du möchtest vorher kündigen, dann ist das kein Problem. Ein solcher Vertrag ist gesetzeswidrig und sollte der Vermieter irgendwelche Forderungen als Ausgleich verlangen, dann solltest du nicht darauf eingehen und eventuell vor Gericht gehen.
2007-03-14 01:40:53
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answer #1
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answered by Dr.Seuss 5
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Zuerst solltest Du Deine Kündigungsfrist kennen.
Kannst Du im Mietvertrag nachlesen.
Angenommen Du kannst zum Monatsende kündigen mit 3 Monaten Kündigungsfrist, dann kannst jetzt frühestens kündigen für 30. Juni.
-Nächstes Monatsende ist der 31.03. Drei Monate später ist 30.06.-
Deine Kündigung muß dann bis zum 31.03. beim Vermieter sein.
Das ist dann eine ordentliche Kündigung. -ohne besonderen Grund.-
Für eine außerordentliche Kündigung muß ein besonderer Grund vorliegen, dann kann auch die Kündigungsfrist kürzer sein oder entfallen. -Je nach Einzelfall.-
Viel schreiben mußt Du nicht:
Ich möchte das Mietverhältnis zum 30.06.07 beenden.
Ansonsten Brief mit Anschrift und Absender, Begrüßung...
Mietobjekt bezeichnen, vielleicht Wohnungsnummer.
Damit die Kündigung tatsächlich wirksam ist, muß sie dem Vermieter rechtzeitig zugehen. Wenn's zum Streit kommt muß man das beweisen können. Dazu kann man den Brief beispielsweise per Einschreiben versenden. Die Quittung ist dann Beweis.
Oder bei einem ordentlichen Verhältnis zum Vermieter ist ein Einschreiben nicht nötig. Man kann dann z.B. um eine Kündigungsbestätigung bitten ("Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung zum 30.06.06)
Ein korrekter Vermieter wird Dir dann diese Bestätigung zukommen lassen.
Durch seine Bestätigung des Kündigungstermins kannst Du dann sicher sein, daß es keine Uneinigkeit über die Kündigungsfrist gibt.
2007-03-14 08:56:21
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answer #2
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answered by mabasoft01 4
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Einschreiben mit Einwurf
Name, Adresse, von Mieter und Vermieter
DAtum, Unterschrift
Sehr geehrter Vermieter Müller,
hiermit kündige ich fristgerecht zum 31.7.07 (oder sonst...??)die von Ihnen gemietete Wohnung in der Müllderstr. 11 in 63894 Nommen.
Als Übergabetermin schlage ich Ihnen den 31.7.07 um 10 Uhr vor.
Ich bitte Sie mir dies schriftlich zu bestätigen
und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Fritz Maier
2007-03-16 12:01:25
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answer #3
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answered by Lalelu 4
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Geh auf www.formulare.de oder erkündige dich beim Mieterverein.
Üblich sind 3 Monate, kommt auf deinen Mietvertrag an, was vereinbart ist!
z.B. 30.03.2007 schreibst du die Kündigung und beendest somit das Mietverhältnis fristgemäß zum 30.06.2007!
2007-03-14 08:44:30
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answer #4
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answered by engel210303 2
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Schau mal hier nach: http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/muster/index.jsp?ftc=5002TLS
2007-03-14 08:43:54
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answer #5
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answered by Derfnam 5
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