Die Anschrift sollte im Mietvertrag stehen.
Er hat leider Recht.
Allerdings kannst du versuchen, einen akzeptablen Nachmieter zu stellen.
Der muß nachweislich die Wohnung bezahlen können- ausreichendes Gehalt, keine Vorstrafen oder Händel mit dem Vermieter haben.
Wenn er ihn trotzdem ablehnt, kannst du um Untervermietungserlaubnis bitten. Die muß er dann gewähren.
Geh am besten zum Mieterverein. Die helfen dir!
2007-03-09 08:37:39
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answer #1
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answered by Anonymous
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Ja, du hättest es schriftlich machen müssen, leider ist dein Vermieter im Recht. Warum hast du ihn nicht nach der Anschrift gefragt, als du ihn angerufen hast??
2007-03-09 07:14:55
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answer #2
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answered by N@cht@ktives Dingsd@ 5
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eine Wohnungskündigung muss schriftlich erfolgen mit Kündigung aller im Mietvertrag aufgeführten Mieter. Eine mündliche Erklärung reicht nicht aus und ist nicht verwertbar, schon gar nicht telefonisch. Eine Adresse des Vermieters steht im Mietvertrag. Deine "Kündigung" ist rechtsunwirksam, da sie nicht den Formalien entspricht.
2007-03-09 07:30:47
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answer #3
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answered by Michael K. 7
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damit wirst du nirgendwo durchkommen,....dann könnte ja jeder sagen, er hätte mündlich gekündigt....hart für dich, aber fakt
2007-03-09 07:16:56
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answer #4
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answered by boeseloreley 6
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Aber ja, sowas muß immer schriftlich erfolgen.
2007-03-09 07:15:48
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answer #5
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answered by Anonymous
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Ja,so fies das klingt. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Wenn du ihn angerufen hast, hättest du ihn ja gleich um seine Anschrift bitten können.
Du wirst da wohl auf den 2 Monatsmieten sitzen bleiben.
Vllt. kannst du ja mit dem Vermieter mal reden und zB. auf die schnelle selbst einen Nachmieter suchen oder euch auf 1 zusätzliche Miete einigen. Aber das hängt dann vom Wohlwollen des Vermieters ab.
2007-03-12 10:29:48
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answer #6
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answered by schnubbl 4
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da wirst du wohl nicht durchkommen. aber wenn du schon seine telefonnummer hast, warum hast du ihn nicht eher nach der adresse gefragt, mensch? normalerweise hat man doch auch einen mietvertrag, wo die anschrift des vermieters auch drauf ist...da ist wohl gründlich was schiefgelaufen...
2007-03-09 08:20:23
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answer #7
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answered by savage 7
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Nein gilt nicht. Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige eiinseitige Willenserklärung und bedarf der Schriftform. Ansonsten ist sie nichtig!
2007-03-09 07:24:36
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answer #8
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answered by Supermaus 4
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Mündlich geht nun wirklich nicht. Stell Dir vor, er würde das für sich in Anspruch nehmen.
2007-03-09 07:24:09
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answer #9
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answered by Anonymous
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Das wird schwierig sein denn du hast keinen Beweis, daß du gekündigt hast. Wie kann es sein, daß du die Adresse nicht hattest ? Die müsste doch auf dem Mietvertrag eingetragen sein. Und da ist der Haken. In einem ordentlichen Mietvertrag müsste auch stehen, daß eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat.
Also: bitte prüfe den Mietvertrag !
2007-03-09 07:23:40
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answer #10
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answered by Markus B 1
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