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Hab bereits einen Zweitwohnsitz, den möchte ich auch nicht aufgeben. Einen Drittwohnsitz gibt es ja sicherlich nicht, also einfach das WG Zimmer nicht melden?

2007-03-06 23:59:19 · 6 antworten · gefragt von mariejoana82 1 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

6 antworten

Genau so sieht es aus, du musst ja noch nichtmal einen zweitwohnsitz melden, du musst nur eine Adresse angeben unter der man dich oder deine Verwandten die dich erreichen können angeben !
Das ist alles
Also ein Zweitwohnsitz kann auch von Nachteil sein, denn es kann auftreten das man dann für beide Wohnsitze Müllentsorgungsteuern oder derartiges zahlen muss, nicht unbedingt von Vorteil !

2007-03-07 00:04:27 · answer #1 · answered by Lefty 2 · 1 0

Du mußt Dich auch in dem WG Zimmer anmelden, das geht.

2007-03-09 06:57:23 · answer #2 · answered by 7 · 0 0

Der Ort des überwiegenden Aufenthalts gilt als HAUPTWOHNSITZ!

2007-03-09 06:01:11 · answer #3 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Ich habe auch ein Wg Zimmer - dort wohne seit 2 Jahren und bin auch nicht gemeldet.. Ich denke das das kein Problem ist!

2007-03-08 03:17:21 · answer #4 · answered by shcmidt19813 1 · 0 0

Die Meldegesetze sind Landesgesetze und können in Deutschland unterschiedlich sein. Ich kann nur für Hessen sprechen.
Lt Hess Meldegesetz bist Du verpflichtet Dich anzumelden, wenn Du länger als 6 Wochen in einer Wohnung wohnst (vorher gilt als Besuch) oder Dich mehr als die Hälfte der Zeit in dieser Wohnung aufhältst. Bis zum 1.Febr. 2006 war es sogar für den Vermieter strafbar, wenn Du dich nicht angemeldet hast.
Schau im Mietvertrag der WG nach, dort ist in der Regel aufgeführt, dass ein Mieter sich innerhalb von 2 Wochen anmelden muß. Eine Nichtanmeldung ist deshalb automatisch ein Verstoß gegen den Mietvertrag. Wenn Dein Vermieter Dich beim Meldeamt anmeldet kostet es Dich ein Verwarnungsgeld (ca 20 €).
Jetzt kannst Du wählen!

2007-03-07 12:56:19 · answer #5 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

Ein Zweit- bzw. Drittwohnsitz kann von Vor-, aber auch von Nachteil sein. Als ich z.B. in einer Studenten-WG wohnte, habe ich (mit relativ wenig Vergnügen, aber notgedrungen) dort meinen Hauptwohnsitz angemeldet, um ein Nummernschild der entsprechenden Stadt zu bekommen, was mich dann berechtigte, einen Anwohner-Parkausweis zu beantragen (man möge sich das auf der Zunge zergehen lassen!), den ich dann, gegen Zahlung einer Gebühr, nach einem halben Jahr auch endlich bekam. Dann durfte ich, sofern ein Parkplatz frei war, endlich in der Nähe meiner WG parken; vorher musste ich immer zwei Kilometer latschen, oder eben den 30-Mark-Strafzettel kassieren. (Und 30 Deutschmark waren damals eine Menge Geld!)

Aber um auf die eigentliche Frage einzugehen: Du bist nicht verpflichtet, Zweit- oder Drittwohnsitze zu melden; Du bist nur verpflichtet, Dich (mit Hauptwohnsitz) umzumelden, wenn Dein "Lebensmittelpunkt" (so heißt das im Amtsdeutsch) sich verlagert. Aber wer will das im Zweifelsfall beweisen?

2007-03-07 08:15:52 · answer #6 · answered by Lucius T Fowler 7 · 0 0

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