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Einliegerwohnung im selbstgenutzten Reihenhaus.
Beginn des Mietvertrages: 1.Sep.06
Gekündigt am 3.Dez.06
zum 28.Feb.07
keine Anzeichen für einen Auszug
Aussage des Mieters: Ich lasse es auf eine Räumungsklage ankommen.
Aktuell sind zwei Monatsmieten ausstehend:
- für Februar 07
- für März 07 - wenn er drin bleibt soll er auf jeden Fall zahlen

Ich gehe davon aus, dass die gezahlte Kaution nicht auf die Miete angerechnet werden kann. Richtig ?

2007-03-04 00:33:22 · 21 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

21 antworten

Geh zu einem Fachanwalt.

... und besorg dir gute Nerven für die nächsten Monate ....

2007-03-04 00:44:39 · answer #1 · answered by RL 7 · 3 0

Kaution kann nicht auf die Miete angerechnet werden, 2 Monatsmieten Verzug sind ein hinreichender Grund für eine fristlose Kündigung, ein nicht-abgeholtes Einschreiben gilt juristisch als zugestellt!

Also, ab zum Anwalt, Räumungsklage machen!

Mietnomaden gehören weg:-)

Grüße,Andreas!

2007-03-04 08:43:31 · answer #2 · answered by pttler2 5 · 2 0

Ich habe einen mieter geld gegeben das er auszieht, den wenn er es drauf ankommen laesst, zahlst du dich dusselig und hast nur aerger und schlaflose naechte....

2007-03-05 07:25:20 · answer #3 · answered by markus p 2 · 1 0

Wenn ich von solchen Typen höre, schwillt mir der Kamm.
Ich würde ein russisches Inkasso-Unternehmen beauftragen.

2007-03-04 08:41:35 · answer #4 · answered by Anonymous · 2 1

Leider hast du kein Recht auf die Kaution deines Mieters, es sei denn, du leitest die Betreibung ein und der Mieter seine Schulden nicht innert nützlicher Frist bezahlt.

Bis die Räumung vom Richter angeordnet wird, können ohne Weiteres 5 - 6 Monate ab Klagedatum vergehen.

Ich bin ebenfalls Vermieter und habe auch schon erfahrungen mit Mietnomaden machen müssen aber da ich aus der Schweiz komme, weiss ich nicht ob das Mietrecht in Deutschland identisch mit dem aus der Schweiz ist.

Nach dem Fall mit meinem Mietnomaden, habe ich eine Mietvertrags-änderung vorgenommen. Ich habe die Nebenkosten, darunter auch die Stromkosten in den Mietzins miteingeschlossen. Meine Mieter bezahlen jetzt einen etwas höheren Mietzins wo die Nebenkosten inklusive dabei sind. Somit habe ich die Möglichkeit und das Recht, den Mietern bei nicht bezahlen des Mietzinses, die Stromzufuhr zu unterbrechen. damit ist der freiwillige Auszug des Nomaden praktisch schon vorprogrammiert.

Das Mietrecht in der Schweiz ist meines erachtens ein wenig zu sehr Mieterfreundlicher als von uns Vermietern gewünscht.

So wie es in deinem Fall aussieht, wirst du so oder so (mit oder ohne Anwalt) Geld verlieren.

Ich hoffe, ich konnte dir irgendwie weiterhelfen.

Freundliche Grüsse
José

2007-03-06 13:14:59 · answer #5 · answered by jose a 2 · 0 0

glaub mir aus eigener erfahrung.

1. so schnell als möglich zu fachanwalt gehen das kein
formfehler entsteht.
2. ohne gnade gegen deinen mieter voll durchziehen.
3. die sache wird dir viel sinnloses geld kosten.

2007-03-05 18:19:13 · answer #6 · answered by baggerzahn02 2 · 0 0

Am besten mal hier reinsehen, bei Frag-einen-Anwalt.

Nur mal so viel:
1. Eine Räumungsklage zieht sich ca. über ein Jahr hin (Angaben beziehen sich auf das Land Brandenburg).
2. Die Kosten belaufen sich auf ca. 4.297,11 EUR (2 Instanzen, beide Parteien sind anwaltlich vertreten).
3. Mein Rechtsanwalt sagte zu mir: geben sie den Mietern 5000 € damit er sofort das Objekt verlässt...

Als Vermieter datf man glaube ich, die Wohnung 2 x im Jahr begehen. Darauf achten, ob irgendwas beschädigt wurde, Abmahnungen schreiben, versuchen Zeugen zu bekommen um das Verfahren evtl zu beschleunigen

Artikel (Vermieter) mit dem gleichen Problem unter:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=15995

und

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=13481

und da noch:

http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article1999289.html

2007-03-05 12:59:26 · answer #7 · answered by Herr_Schlau 2 · 0 0

"Aussage des Mieters: Ich lasse es auf eine Räumungsklage ankommen."

Das ist doch deutlich genug!
Also: sofort Räumungsklage in Angriff nehmen! Natürlich kannst Du seine Rückstände mit der Kaution verrechnen! - Er darf es allerdings nicht! Hoffentlich hat er regelmäßiges Einkommen, dann kannst Du die Kosten des Rechtsstreites wieder bekommen.
Scheiss Spiel!
Gruß

2007-03-05 08:01:54 · answer #8 · answered by horsch 6 · 0 0

1)fristlose Kündigung, am Besten per boten mit Zeugen die den Inhalt des Schreibens bestätigen
2)Anwalt mit Räumungsklage beauftragen, sofort, da dein Mieter sich geäußert hat, das er nicht auszieht.
3)Vermieterpfandrecht erklären
4 Berliner Räumung beantragen (frag deinen Anwalt danach, du wirst viele Kosten bei der Räumung sparen)
Der
Gerichtsvollzieher will dann keinen Räumungsvorschuss von dir haben sondern nur ca 200 Euro für die Weiderbeschaffang des Besitzes (Schlossaustausch mit Schlosser)
Ich wünsche dir gute Nerven, viel Glück und alles Gute
hier in Berlin dauert es ca 9 Monate bis 1 Jahr bis die wohnung dir übergeben wird.. vielleicht wäre eine einigung mit Mieter billiger.. denn wenn er insolvenz beantragt und oder Zahlungsunfähig ist, wirst du auf allen Kosten sitzen bleiben....biete ihm an auszuziehen und auf 1-2 Mieten zu verzichten.. das spüart dir viel Geld und eine Menge Nerven

2007-03-05 03:47:31 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

Du mußt mit anwaltlicher Hilfe 3 Dinge tun:
1 Gerichtlichen Mahnbescheid "Zahlungsbefehl" beantragen
2. Fristlose Kündigung - Im Falle das die erste Kündigung einen Formfehler hatte
3 Räumungsklage einreichen (ist sehr teuer)
Kaution kann nicht abgewohnt werden.

2007-03-04 12:34:43 · answer #10 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

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