du solltest nicht vergessen, das du Besitzer bist..
er kann aber per Urteil 2 Termine erwirken..(pro Woche)
das dauert aber ca 4-5 Monate bi er das Urteil hat
Als fairen Kompromiss würde ich ihm 2 Termine benennen. Evtl: Kosten (z. B. Urlaubstag bei dir unbedingt vorher bezahlen lassen.) darauf hättest du Anspruch...
Ach ja, und wenn du netterweise 2 Termine Außerhalb deiner Arbeitszeit gefunden hast (Montag Morgen um 8 und Donnerstag um 17 Uhr) kannst du verlangen das alle die in deine Wohnung kommen ihre Schuhe ausziehen -)) und Licht musst du auch nicht anmachen -)) (ist ja schließlic dein Geld..
aber so regiedes Vorgehen wird ihn vielleicht veranlassen, bei der Wohnungsabnahme genau hinzuschauen ob du sach und fachgerecht renoviert hast...
deshalb mein Tip:
Vereinbare 2 Termine in der Woche.. sei da und dann klappt das gute Auseinandergehen schon
Viel Glück
2007-03-01 01:39:23
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answer #1
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answered by Anonymous
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Aus Deiner Fragestellung heraus vermute ich mal, dass Du Dich nicht bestens mit Deinem Vermieter verstehst - deshalb wohl auch der Umzug.
Anyway: Eine rechtliche "Verpflichtung" ist mir nicht geläufig - das ist, meine ich, reine Absprachesache zwischen Vermieter und "Noch-Mieter". Aber in beiderseitigem Interesse sollte man da natürlich kompromissbereit sein.
Ich würde dazu raten, mit deinem Vermieter die Nachmieter-Frage zu besprechen. Wenn er beispielsweise die Wohnung in der Zeitung inseriert, dann macht schon vorher einen Termin aus, an dem Besichtigungen stattfinden können. Versucht es auf einen Tag oder bestenfalls ein Wochenende zu begrenzen, sonst hast Du alle Nase lang fremde Leute in der Bude und kannst nicht mal einen Tag Deine Wäsche waschen oder sowas... Wenn in der Zeitung steht: "Besichtigung am Samstag den... von .. bis .. Uhr, in der ...straße Nr. X" dann kann man sich diese Zeit freihalten und danach am besten ausgehen (sonst kommen noch Nachzügler "Wir haben das vorhin nicht geschafft, könnten wir jetzt noch mal eben schnell...?"). Bring an dem Tag auf dem Klingelschild eine Info an: "Wohnungsbesichtigung".
Bei meiner alten Wohnung hatte ich zugestimmt, dass auch meine Tel.-Nr. in der Anzeige erscheint, weil mein Vermieter in einer anderen Stadt wohnte und so eine Terminabsprache einfacher war. Da meldeten sich bestimmt rund 50 Leute, welche ich innerhalb einer Woche durch die Wohnung schleuste. Abends nach der Arbeit jeden Tag so 2-3 und am WE dann nochmal jeweils 15 täglich. Daraus lernt man! Würde ich heute nicht wieder machen. Wenn Du berufstätig bist, dann stimme am besten Wohnungsbesichtigungen unter der Woche nur in absoluten Ausnahmefällen zu. Ansonsten ein Termin an einem Wochenende - da kann man dann die Wohnung für herrichten und alles mögliche (was halt nicht jeder sehen/anfassen soll) wegräumen.
Wünsche gut organisierten Umzug!
2007-03-01 09:25:07
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answer #2
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answered by onleine 3
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Wenn es Dich stört, verabrede wöchendlich 2 Termine. Daran muß sich der Vermieter halten. Achtung -Zu diesen Terminen können dann auch 20 Leute kommen.
Der Rekord den ich erlebt habe waren 100 Interessenten bei einem Termin. Die durfeten dann aber nur nach und nach rein.
2007-03-01 09:15:58
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answer #3
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answered by Sprendlinger 7
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Das " Betreten der Miträume durch denVermieter " ist im Mietvertrag festgehalten. Bei mir steht:
Dem Vermieter oder seinem Beauftragten ist in angemessenen Zeiträumen oder aus besonderem Anlaßzur Überprüfung des Wohnzustandes nach vorheriger Anmeldung Zutritt zur Wohnung werktags in der Zeit von 10-13 Uhr sowie 15-18 Uhr und sonn-und feiertagsin der Zeit von 11-13 Uhr zu gewähren. In Fällen von Not und Gefahr darf der Vermieter die Mieträume jederzeit ohne vorherige Anmeldung betreten oder bei Abwesenheit des Mieters öffnen lassen, wenn auf andere Weise die Not und Gefahr nicht beseitigt werden kann.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. LG sislilo
2007-03-05 03:12:57
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answer #4
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answered by sislilo 2
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Der Vermieter hat generell das Recht mit Mietinteressenten nach vorheriger Anmeldung die Wohnung zu besichtigen. Dabei muß er aber die berufliche Situation des Nochmiters berücksichtigen. Außerdme darf er in der Mittagszeit und auch in den späten Abendstunden keine Besichting beanspruchen.
Aber schau mal in den Mietvertrag unter dem Absatz " betreten der Wohung " UNTER Nachvermieteung nach. Steht dort nichts, muß er sich nach der vorgegebenen Zeit richten.
Diese ist sogar rechtlich geregelt.
Empfehle unter www.recht.de nachzulesen.
2007-03-02 13:36:30
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answer #5
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answered by rainer18100 2
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jeden tag musst du es auf keinen fall geh mal auf mieter schutz bund und schau was da steht
2007-03-02 09:08:27
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answer #6
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answered by Anonymous
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Du mußt den Vermieter jedes mal dann in die Wohung lassen, wenn er mit einem potentiellen Nachmieter kommt. Der Vermieter muß dir dies aber vorher ankündgien und den Termin mit dem potentiellen Nachmieter so legen, daß auch du oder eine Person deines Vertrauens anwesend ist. Der Vermieter darf die Wohnung in deiner Abwesenheit nicht betreten. Wenn du selber nicht da bist, aber eine Person deines Vertrauens, dann mußt du das deinem Vermieter mitteilen.
Bevor der erste potentielle Nachmieter kommt, darf der Vermieter sich natürlich anmelden, damit er sich ein Bild vom aktuellen Zustand der Wohnung machen kann und weiß, ob er auf eigene Kosten noch Reparaturen durchführen muß. Falls du Einrichtungsgegenstände hast, die du vom Vermieter nehmen mustest und die der nächste Mieter bekommen soll, mußt du einen eventuellen finanziellen Ausgleich mit dem Vermieter besprechen.
2007-03-01 09:37:05
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answer #7
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answered by kuchenmacher 6
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Er darf so lange mit einen Interessenten kommen, bis ein Nachmieter gefunden ist. Voraussetzung hierfür ist, er muss mit dir Termine ausmachen, wo du ein verstanden bist. Ohne Termin darf er nicht einfach vor deiner Wohnungstüre stehen.
2007-03-01 09:18:31
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answer #8
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answered by Anonymous
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so oft er eine gefunden hat...
2007-03-01 09:14:41
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answer #9
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answered by vagabonda1 4
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eigentlich oft nach Absprache, hatte letztens so ein Fall per Anwalt
da kam denn 1 bis 2 mal die Woche raus und die Dame hatte immer neue gründe nicht da zu sein lol
2007-03-01 09:14:22
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answer #10
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answered by Willi wichtig 3
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