nein, das kann man natürlich nicht! Es gilt das Mietrecht incl Mieterschutz, der eine Kündigung des Mietverhältnisses nur bei Eigenbedarf erlaubt! Verkauf der Immobilie ist kein Kündigungsgrund!
Es wäre schön, wenn die, die keinerlei Ahnung haben, mal ihre Ergüsse lassen würden, hier gehts um eine Rechtsfrage!
2007-02-27 00:33:25
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answer #1
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answered by Michael K. 7
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Nein!! Dem Mieter kann nicht deshalb gekündigt werden, weil die Wohnung verkauft wird! Kauf bricht nicht Miete, das ist ein Grundprinzip des BGB. Der Käufer muss den Mieter mit übernehmen und der Mietvertrag gilt weiter so wie vorher.
2007-02-27 00:34:41
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answer #2
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answered by NaturalBornKieler 7
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Hinderung der wirtschaftlichen Verwertung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB)
Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt vor, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde....
...Allerdings werden die Voraussetzungen von den Gerichten sehr eng gesehen sodass eine Beweisführung nur sehr schwer zu erbringen ist. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Die Aussgae: "für ein freigestelltes Haus bekomme ich mehr als für ein vermietetes" reicht nicht!
Praktisch ist es so gut wie nicht möglich.
Gruß
2007-02-27 03:44:09
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answer #3
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answered by horsch 6
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nein kann man nicht
vor 1 Woche rechtsurteil gehört
2007-02-27 00:35:30
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answer #4
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answered by Willi wichtig 3
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Nee, das kannst du nicht.
Aber evtl. der neue Eigentümer wegen Eigenbedarf.
2007-03-02 11:53:31
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answer #5
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answered by Anonymous
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Hier gilt das Recht : beim verkauf hat der Miter zuerst mal 1 Jahr Kündigungsschutz. Dies gilt abe rnur beim Verkauf der Wohnung.
Für eine Kündigung muß die Eigentumsübertragung vollzogen sein, d.h. die Eintragung im Grundbuch muß erfolgt sein. Vorher kann der Käufer nichts machen.
Außerdem muß er , wenn er kündignen will, Eigenbedarf nachweisen udn das ist, je nach Wohungsgröße und Personenzahl der Käufers, nicht so einfach. Außerdem wird bei Eigenbedarf seine jetzigen Wohnsiatuation berücksichtigt.
Aslo wenn ,dann Augen auf.
2007-03-02 05:40:57
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answer #6
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answered by rainer18100 2
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Du kannst nur auf Eigenbedarf kündigen. Wenn Du die Wohnung mit Mieter verkaufst, ist sie weniger wert ca. 10 %.
2007-03-02 02:07:10
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answer #7
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answered by Lalelu 4
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ein nettes hallo,
bitte denk daran, der Mieter hat das Vorkaufsrecht, heisst erst dem Mieter die Wohnung zum kauf anbieten und dann erst verkaufen.
Mietrechtlichen Hintergrund bitte im Gesetz nachsehen und sich rechtlich absichern, denn alles was man ohne Rechtsbeistand macht kann zum Ärgerniss führen.
gruss kd
2007-02-27 22:23:59
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answer #8
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answered by k. d 1
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Du kannst dem Mieter kündigen mußt aber die Kündigungsfrist einhalten. Du kannst die Wohnung auch mit Mieter verkaufen.
2007-02-27 00:36:18
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answer #9
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answered by ↓ 7
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Ja, das kannst du. Die Begründung ist, daß sich die Immobilie so leichter verkaufen läßt. Dabei muß aber die Kündigungsfrist einhalten.
2007-02-27 01:09:46
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answer #10
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answered by kuchenmacher 6
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