es heisst, dass in dem rechnungsbetrag die mehrwertsteuer enthalten ist und ausgewiesen werden kann, wenn der wunsch besteht.
das macht sinn, wen ein gewerbetreibender die rechnung verwendet, um die mehrwertsteuer abzuziehen.
2007-02-26 21:17:12
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answer #1
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answered by Anonymous
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Bedeutet eigentlich nur, dass der Händler Umsatzsteuer abführen muss, und in dem genannten Preis die MwSt enthalten ist. Wichtig für Unternehmer, die Vorsteuer geltend machen dürfen, da muss auf der Rechnung auf jeden Fall die MwSt gesondert aufgeführt sein. Bei Vermietung oder Verpachtung hat der Vermieter das Wahlrecht und kann zu gunsten des Mieters die MwSt weglassen.
2007-02-28 10:37:29
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answer #2
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answered by Bianca 1
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Das bedeutet das ein Unternehmer auf verlangen eines anderen Unternehmers die Mehrwertsteuer (sprich Umsatzsteuer) ausweist.
Nur Unternehmer dürfen Umsatzsteuer ausweisen.
Kleinunternehmer nur, wenn sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet haben.
In Kleinbetragsrechnungen bis 150,-- Euro braucht seit 01.01.2007 keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
2007-02-28 06:36:16
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answer #3
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answered by Anonymous
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weil gewerbetreibende die mehrwertsteuer von wareneinkäufen gegen die mwst vom umsatz abziehen dürfen, muß diese für das finanzamt gesondert aufgeführt sein, sonst wirds nicht anerkannt.
2007-02-27 05:30:48
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answer #4
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answered by old knitterface 5
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Die Mehrwertsteuer muss auf der Rechnung deutlich und als solche bezeichnet der Höhe nach ausgewiesen sein.
2007-02-27 05:17:00
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answer #5
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answered by Gruseleule 6
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