Erst einmal was zu ein paar Begriffen:
Den Lohnsteuer-Jahresausgleich führt der Arbeitgeber durch. Wenn Dir über das ganze Jahr gerechnet mehr Lohnsteuer abgezogen wurde als die Lohnsteuer, die bezogen auf Deinen Jahresarbeitslohn entfallen wäre. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Dein Gehalt schwankt, Du nicht das ganze Jahr den gleichen Lohn erhalten hast; der monatliche Lohn wird auf das Jahr hochgerechnet und dann anteilig für einen Monat die Lohnsteuer einbehalten.
Als Ehepaar könnt Ihr zwischen der getrennten und der gemeinsamen Veranlagung wählen ( §§ 26 ff. EStG).
Bei der getrennten Veranlagung wird jeder so behandelt, als ob er nicht verheiratet wäre.
Bei der Zusammen-Veranlagung wird das Einkommen der beiden Eheleute zusammengerechnet, dann auf beide Eheleute zu gleichen Teilen aufgeteilt und anschließend für das jeweilige "halbe" Einkommen die Steuer berechnet; dann wieder zuammengerechnet. Da wir einen progressiven Steuertarif haben, d.h. der Steuersatz steigt mit steigendem Einkommen, wird auf das gesamte Einkommen ein niedrigerer Steuerbetrag fällig - das ganze nennt sich Splitting-Tarif.
Beispiel:
Einkommen (einschl. gesetzlicher Abzüge, wie Sonderausgaben, usw.)
Er 50.000 EUR , Du 10.000 EUR:
Einkommensteuer gesamt 11.614 EUR nach Splittingtarif
Bei getrennter Veranlagung:
Einkommensteuer: Er 13.096 EUR; Du 398 EUR
Du siehst, das ganze "lohnt" sich, wenn erhebliche Gehaltsunterschiede zwischen den Eheleuten vorliegen.
Nun zu Deiner Befürchtung, dass Du was nachzahlen musst. Das hängt einzig und allein davon ab, wieviel Dir als Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen wurden; Lohnsteuer ist ja nur eine Vorauszahlung auf die voraussichtliche Einkommensteuerschuld. Wenn Du beispielsweise nebenher noch andere Einkünfte hast (z.B. Zinsen oder Mieteinnahmen) auf die nichts vorausgezahlt wurden, ist die Gefahr einer Nachzahlung höher
Wenn Ihr beide wirklich nur Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit habt (=Lohn), dann lohnt sich die Abgabe einer Einkommensteuererklärung, wenn Ihr entweder höhere Werbungskosten als den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (ca. 900 EUR) habt oder steuerlich abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen (z.B. Rentenversicherungsverträge nach neuem Recht); und natürlich, wie oben beschrieben, wenn Ihr einen Unterschied beim Gehalt habt
P.S. Noch was zu meinen "Vor-"Antwortern:
Natürlich ist man zur Abgabe der Einkommensteuer verpflichtet, wenn man Lohnersatzleistungen erhalten hat oder andere als Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit erzielt (§ 46 EStG).
Aber eine Auskunft beim Finanzamt ist nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft seit diesem Jahr gebührenpflichtig. Und eine verbindliche Auskunft bezieht sich immer auf sehr komplizierte Steuersachverhalte mit meist sehr hohen Steuerbeträgen.
2007-02-25 04:09:11
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answer #1
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answered by Anonymous
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Hi,
Schäfchenzählerin hat da vollkommen Recht!!
Hört sich verdammt nach der falschen Steuerklassenwahl an. Bei den Klassen IV/IV wird davon ausgegangen, dass der Verdienst ziemlich gleich liegt. Bei III/IV sollte der mit Klasse III schon deutlich mehr verdienen. Das solltest du unbedingt überprüfen, damit die Steuerklassen umgehend geändert werden können.
Für den Rest nur mal zum Klarstellen:
Ehepaare werden NICHT immer gemeinsam veranlagt. Die gemeinsame Veranlagung mag wohl die gängigste und damit die bekannteste sein, sie ist aber nicht immer die günstigste. Es gibt noch die Möglichkeit der getrennten Veranlagung. Und als Ehepaar viel Steuern nachzahlen hat nicht unbedingt immer was mit einem horrenden Verdienst zu tun, es kann auch schlichtweg an der falschen Wahl der Steuerklassen liegen.
Und bei der Veranlagug wird nicht mehr zwischen Lohnsteuerausgleich und Einkommensteuer unterschieden (hinsichtlich der Berechnung gab es da noch nie Unterschiede).
Das Finanzamt gibt noch Hilfestellung und mündliche Auskünfte, die auch nichts kosten, die aber keinen rechtsbindenden Charakter haben. Gebührenpflichtig sind nur die rechtsverbindlichen Auskünfte.
Und um außergewöhnliche Belastungen anzusetzen muss man erst mal welche haben.
Viel Erfolg wünscht
das kleine Zotteltier
Nachtrag:
@Sprendlinger: Wenn du etwas klar stellen möchtest, dann tu das bitte auch richtig.
Wie oben bereits erwähnt: LOHNSTEUERJAHRESAUSGLEICH gibt es nicht mehr, ausser beim Arbeitgeber -siehe Ausführungen von Arnie-
Die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist auch nicht mehr an irgendwelche Einkommensgrenzen gebunden.
Die Verpflichtung zur Abgabe besteht aber unter anderem, wenn beide Eheleute Arbeitslohn erhalten haben und einer die Steuerklasse V hatte.
2007-02-25 12:12:30
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answer #2
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answered by kleines_zotteltier 5
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Müssen tut man nur, wenn Lohnersatz über 400 Euro oder selbständige Tätigkeit, Vermietung oder sonstige Einkünfte (Renten, Verkauf von Aktien ) zutrifft.
Ihr könnt übers Jahr schonmal ne günstigere Steuerklasse wählen oder am Ende die getrennte Veranlagung machen, wird dann jeder wie einzeln gerechnet. Steuerprogramme gibts zu kaufen zum Ausrechnen oder die CD kostenlos im Finanzamt abholen und probieren. oder
2007-02-25 08:05:03
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answer #3
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answered by schäfchenzählerin 2
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Hier wird etwas nicht unterschieden:
Lohnsteuerausgleich muß man nicht machen,
Einkommensteuererklärung muß man abgeben. Wenn die Lohnsteuer einen bestimmen Verdienst feststellt, wird man zur Einkommensteur veranlagt. Eie getrennte Veranlagung bei der Einkommensteuer ist möglich, aber in der Regel unvorteilhaft. Das WISO Steuerprogramm stellt den Unterschied fest. Bei anderen Steuerprogrammen kann ich es nicht sagen, da ich sie nicht kenne.
2007-02-25 14:07:01
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answer #4
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answered by Sprendlinger 7
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@ Caroline: Seit diesem Jahr sind Auskünfte beim Finanzamt gebührenpflichtig.
Als Ehepaar muss man immer eine gemeinsame Steuererklärung machen. Und wenn ihr immer so viel nachzahlen müsst, müsst Ihr irgendwas falsch machen. Entweder falsche Wahl der Steuerklassen, oder nicht genügend außergewöhnliche Belastung abgesetzt. Wendet Euch an einen Steuerberater oder Lohnsteuerverein. Das Geld dafür zahlt sich sicher aus.
2007-02-25 10:54:27
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answer #5
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answered by virginia4711 5
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An deiner Stelle würde ich mal zum Finanzamt direkt gehen. Soviel ich weiß, erhält mann dort kostenfreie Hilfe.
Oder was ich gemacht habe: Erst einmal die Steuererklärung im WISO InternetSparbuch machen. Da erfährt man gleich, was man zu erwarten hat.
2007-02-25 10:26:55
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answer #6
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answered by Caroline M 1
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Wenn sie etwas nachzahlen müssen,dann haben sie sicherlich etwas falsch angegeben.
Die gemeinsame Steuererklärung ist schon sinvoll,wegen Ehegattensplitting.
2007-02-25 10:36:25
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answer #7
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answered by sandra w 6
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nur wenn ihr steuerlich absetzbare kosten habt aber ehepaare werden immer gemeinsam veranlagt,,ich bezahle gern viele steuern würde gern noch mehr bezahlen da mein verdienst dann ja auch höher liegen würde
solange ihr lohnsteuerausgleich macht und keine einkommenssteuer könnt ihr es ja mal probieren einfach weglassen wenn nachzahlungen drohen, vielleicht meldet sich das finanzamt ja gar nicht solange ihr nicht veranlagt seid
2007-02-25 08:04:44
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answer #8
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answered by Anonymous
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