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5 antworten

Findest du in der STVO hier im Internet
Soweit ich mich erinnere, brauchst du am Haenger zusaetzliche weisse Leuchten in Fahrtrichtung und die vorab erwaehnten zusaetzlichen Spiegel. Und ab einer bestimmten Laenge sind auch umgangssprachlich sogenannte Queensleuchten alle einige cm vorgeschrieben.
Die Ueberbreite, aus der Erinnerung heraus, wuerde ich mit ca. 40 cm je Seite angeben. Angaben ohne Gewaehr und sollten unbedingt geprueft werden.

2007-02-23 21:54:11 · answer #1 · answered by oli st 3 · 0 0

Soweit ich weiß kann ein Anhänger breiter sein, die meisten Wohnwagen sind breiter, man muss aber verlängerte Rückspiegel rechts und links am PKW anbringen das man den nachfolgenden Verkehr im Blick hat.

2007-02-23 21:32:07 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Maximal 250cm.

2007-02-24 00:00:32 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Was nennst Du Triebwagen ? Es gibt bestimmte genormte Größen, steht Alles auch in der StVZO. Bei Pkws kann es vorkommen, dass der Anhänger (meist Wohnwagen) breiter als der Pkw ist. Man darf ihn an den Pkw anhängen. Man muß nur mit einer Außenspiegelverlängerung fahren ....
mfg ronny

2007-02-23 23:03:40 · answer #4 · answered by rronny 7 · 0 0

Bei einem Wohnwagen bist Du immer breiter als der Zugwagen. Du mußt aber Zusatzspiegel haben.

2007-02-23 21:29:47 · answer #5 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

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