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Meine Mutter zieht demnächst in eine Whg, die meinen Bruder gehört; ihr gegenüber behauptet er nun, das Finanzamt würde eine der Größe entsprechende Steuer (und damit quasi auch rückwärts wirkend) Miete "erwarten". Steuer zahlt man doch nur auf die tatsächlichen Einnahmen, und für sein Eigentum kann man die Miete doch selbst festlegen, oder was?

2007-02-23 02:24:25 · 10 antworten · gefragt von Tokki 6 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

10 antworten

Hi,

das Finanzamt schreibt deinem Bruder nicht vor, wie viel Miete er für die Wohnung nehmen muss und die Steuer wird auch nicht auf eine fiktive Mindestmiete berechnet, wenn die tatsächliche Miete unterhalb der ortsüblichen Miete liegt..

Gleichwohl kann der Werbungskostenabzug eingeschränkt werden, unabhängig, ob an einen nahen Angehörigen oder an einen fremden Dritten vermietet wird.

Ab 2004 gilt:

1. Liegt die tatsächliche Miete nicht unter 75 % der ortsüblichen Miete, geht die Finanzverwaltung grundsätzlich von einer sog. Einkunftserzielungsabsicht aus. Ist dies der Fall, können die Werbungskosten in der tatsächlichen Höhe abgezogen werden. Unabhängig, ob unterm Strich dann Plus oder Minus rauskommt.

2. Lieg die tatsächliche Miete zwischen 56% und 75% der ortsüblichen Miete, muss die Einkunftserzielungsabsicht nachgewiesen werden. Für einen Zeitraum von 30 Jahren muss dann ermittelt werden, ob mit der tatsächlichen Miete ein Totalüberschuss (Zusammenrechnung der voraussichtlichen Überschüsse mit den voraussichtlichen Verlusten = positives Ergebnis) erzielt werden kann.

Ist die Prognose positiv, können die Werbungskosten in voller Höhe abgezogen werden.

Ist sie negativ, werden die Werbungskosten in dem Verhältnis aufgeteilt, in dem die tatsächliche Miete zur ortsüblichen Miete steht.

Beispiel: Ortsübliche Miete 600,00 € = 100,00 %
Tatsächliche Miete 400,00 € = 66,66 %
Tatsächliche Werbungskosten 500,00 €
Abzugsfähige Werbungskosten 66,66% von 550,00 € = 334,00 €

3. Liegt die tatsächliche Miete unter 56% der ortsüblichen Miete, werden die Werbungskosten immer wie im oben genannten Beispiel aufgeteilt.

**
Die ortsübliche Miete kann anhand des gültigen Mietspiegels der Stadt/Gemeinde ermittelt werden. Wenn es keinen Mietspiegel gibt, werden Vergleichswohnungen herangezogen.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt der Mietspiegel nicht…
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Die Miete also knapp an der 75%-Grenze bemessen kann dann schonmal ins Auge gehen...

Hoffe du blickst noch durch...

viele Grüße vom
kleinen Zotteltier

2007-02-23 03:54:04 · answer #1 · answered by kleines_zotteltier 5 · 3 0

Unter engen Verwandten kommt da schnell der Verdacht der Mauschelei auf - die Miete kann zwar niedrig gehalten, aber muss Größe und Ausstattung angemessen sein. Wenn er Deiner Mutter eine 70qm Wohnung für 120 Euro vermietet, jedoch für den Kredit o.ä. Schuldzinsen steuerlich in Abzug bringt, ist das wenig glaubwürdig.

2007-02-23 10:33:49 · answer #2 · answered by Anonymous · 3 1

Die Antwort von "kleines_zotteltier" trifft voll ins schwarze.
Besser kann man nicht antworten.

2007-02-23 23:33:51 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Das Finanzamt kontrolliert nur, dass die Wohnung insbesondere bei Familienangehörige nicht zu billig vermietet wird. Bis zu einem bestimmten Grad kann aber die ortsübliche Miete unterschritten werden.
Sonst werden Kosten auch nur Anteilmäßig anerkannt.

2007-02-23 11:48:51 · answer #4 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

Das Finanzamt will nur die Steuer für die Mieteinnahmen nach Abzug der Kosten haben. Wie hoch die Miete ist, ist jedem selber überlassen. Wenn deine Mutter kostenlos wohnt oder eine Entschädigung zahlt die nicht steuerlich als Einnahme deklariert wird weils nur die Kosten deckt, ist es dem Finanzamt egal. Und selbst wenn deine Mutter deinem Bruder 2000€ "schenkt" ist es dem Finanzamt egal. Also du ( dein Bruder ) kann die Miete selber festlegen oder auch gar keine nehmen. P.S. natürlich kannst du dann auch nichts absetzen.

2007-02-23 10:40:52 · answer #5 · answered by Franz 5 · 0 1

aus eigener Erfahrung....
1. Wie hoch wäre die Miete nach dem örtlichen Mietspiegel (beim Rathaus erhältlich)...danach richtet sich der "Ansatz" des Finanzamtes.
2. Bei Vermietung an Verwandte 1. und 2. Grades also enge Blutsverwandte gilt im allgemeinen die Regel, dass die Miete mindestens 70% des ortüblichen Mietpreises betragen muss - bei weniger macht das Finanzamt Ärger..

Beispiel Miete nach örtl. Mietspiegel 400€ kalt, also im Regelfall mindestens erwirtschaftbar, bei Vermietung an Blutsverwandte (die man nicht um ihr Vermögen bringen will) würden dann etwa 290€ als unterste Mindestmiete anerkannt

(Quelle: Steuertips für Lehrer, Mannheim, 2006

2007-02-23 10:40:39 · answer #6 · answered by orgello 2 · 0 1

das Finanzamt geht von der Höhe von mindestens 75% einer Vergleichsmiete aus. Damit soll verhindert werden, speziell im Verwandtenbereich, dass Angehörige billig wohnen und die AFA überproportional zur Steuerkürzung führt. Auf deutsch:
Das Finanzamt geht von einer Mindestmiete aus, die bei den Einnahmen aus VV angenommen wird! Wenn dein Bruder zu wenig Miete nimmt, wäre er selbst schuld und müsste Steuern auf die Normalmiete bezahlen...

2007-02-23 10:34:51 · answer #7 · answered by Michael K. 7 · 1 2

Frag beim Stuerberater nach, nicht beim Finanzamt (--> keine schlafenden Hunde wecken).

2007-02-23 10:34:27 · answer #8 · answered by Professoressa 7 · 0 2

ja, zum teil

2007-02-23 10:29:15 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 2

Ich würde einfach mal beim Finanzamt nachfragen wie da die sachlage ist , aber so weit ich weiß kann jeder die Miethöhe selber bestimmen

2007-02-23 10:29:08 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 3

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