Die Versicherung kann dir den Restwert lt. Gutachten von dem zu erstattenden Wiederbeschaffungswert abziehen. Sie kann auch Angebote über den Restkaufwert einholen und den dort gebotenen Höchstbetrag abziehen...
Aber: Es handelt sich hier nur um ANGEBOTE, es liegt an dir, sie anzunehmen oder auzuschlagen. Pech wäre nur, wenn die Versicherung ein über dem Restwert liegendes Angebot vorlegt, du dieses ausschlägst, den entsprechend geminderten Wiederbeschaffungswert von der Versicherung erhälst und dann auf dem "Schrott" sitzen bleibst.
Nur weil du den Schaden über die Versicherung abwickelst, kann diese nicht frei über dein Fahrzeug verfügen. Rest- und Altteile, zu denen auch das versicherte Fahrzeug zählt, verbleiben beim VersicherungsNEHMER!!
Schau mal in die AKB deiner Versicherung - meistens bei § 13....
Viele Grüße vom
kleinen Zotteltier
2007-02-23 02:38:17
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answer #1
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answered by kleines_zotteltier 5
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Die Versicherung hat Recht!
Da es sich dabei um einen Totalschaden handelt und die Versicherung den tragen soll, kann sie über das Auto verfügen und es ggf. auch verkaufen. Das Auto ist ja nichts mehr wert, da es sich um einen Totalschaden handelt. Selbstverständlich bekommst du den Widerbeschaffungswert von der Versicherung nach dem Verkauf erstattet - je höher der Erlös ist, den die Versicherung auf dem Unfallwagenmarkt erzielt, desto weniger tatsächliche Kosten entstehen der Versicherung.
Das alles dürfte dir aber nix ausmachen, weil du den "Schrott" ja eh nicht mehr herrichten willst. Selbstverständlich kannst du bei deinem eigenen Auto auch mitbieten - oder wenn die Versicherung einen Käufer für z.B. 2.000 € hat, kannst du den Wagen gegen den Verzicht auf eben diese 2.000 € auch behalten und instand setzen. Aber die Versicherung kann das Fahrzeug in jedem Fall zum Verkauf ausschreiben.
2007-02-23 09:06:26
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answer #2
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answered by Anonymous
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Bei mir hat das die Rechtschutzversicherung geregelt.Habe mein Auto,von der Versicherung für ganz wenig Geld gekauft,
dank der Rechtschutzversicherung.Dann habe ich den Totalschaden an eine Firma für gutes Geld verkauft.
2007-02-25 17:57:47
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answer #3
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answered by Dimcay 2
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Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast lass die das für dich regeln.
2007-02-25 11:18:23
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answer #4
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answered by akdeniz 5
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das ist üblich! Der Bieter im Internet verpflichtet sich, dass Fahrzeug zu dem Gebotspreis zu nehmen! Daher bekommst du ja den ganzen Restwert. Es wird damit verhindert, dass findige Typen die Schrottkarre hinterher notdürftig verbasteln und die nächste Runde drehen... Du must das Fahrzeug ja nicht verkaufen!
2007-02-24 05:56:45
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answer #5
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answered by Michael K. 7
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Hallo,
ja das ist so üblich.Ab einem Schaden von 50%des Wertes meiner Erfahrung nach, wird das Auto von der Versicherung in diese Restwertbörse gestellt.Dort läuft das dann wie bei einer Auktion nur dass das Auto nicht dabei direkt verkauft wird.Soll heißen du bist nicht verpflichtet das Auto an diese Firma die das höchste Gebot abgegeben hat zu verkaufen, sondern kannst natürlich auch an jemand anderen verkaufen, der dir evtl. mehr gibt.Und die Differenz zum höchsten Gebot wird von der Versicherung dann an dich gezahlt.Mit Abzug der Mwst. es sei denn, du kaufst dir ein neues auto beim Händler der dir diese ja ausweisen muß, dann bekommst du glaub ich die andere fürs alte auch überwiesen!
2007-02-23 17:06:25
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answer #6
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answered by burcharddm4 2
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Aber der Zeitwert ist net unbedingt der Wiederbeschaffungswert laß Dich da auf nichts ein die Versicherung muß Dir nämlich dann auch zeigen wo es so ein Auto gibt (Ausstattung und Kilometer) !!!!! Hoffe Du hast einen Rechtsschutz und den nicht bei der Versicherung wo dein Auto versichert war !
2007-02-23 10:09:15
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answer #7
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answered by sachse2364 5
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