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7 antworten

Der Vertrag wird von einem Notar entworfen und sollte den Parteien (Käufern und Verkäufern) ein paar Tage vor dem Beurkundungstermin zugeschickt werden, damit die Beteiligten den Inhalt schon mal lesen und prüfen können.

Der Vertrag sollte natürlich wenigstens folgende Dinge enthalten:

- genaue Bezeichnung der Beteiligten (Käufer, Verkäufer usw.)

- genaue Bezeichnung des Grundstücks (Grundbuchbezirk, Gemarkung, Flur, Flurstück, Größe, Grundbuchblattnummer)

- Höhe des Kaufpreises

- Angaben zur Fälligkeit des Kaufpreises und zur Zahlungsweise (wann und wie soll bezahlt werden und was passiert bei Verzug)

- Angaben zu den Lasten des Grundstücks und über die Gewährleistung des Verkäufers (Belastungen im Grundbuch, Altlasten in Grund und Boden, Baumängel/Schäden am Haus, Erschließungsbeiträge gezahlt usw.)

- Erklärung der sog. "Auflassung" ("Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass das Eigentum an dem Grundstück von dem Verkäufer auf den Käufer übergehen soll." oder so ähnlich)

- Antrag und Bewilligung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch

- Eventuell Antrag und Bewilligung für eine sog. "Auflassungsvormerkung" (rechtl. Sicherungsmittel für den Käufer zur vorübergehenden Absicherung)

- Eventuell eine sog. "Belastungsvollmacht", wenn der Kaufpreis über eine Bank finanziert werden muss.

Aber wie gesagt:
Das weiß eigentlich jeder Notar und ein Grundstückskaufvertrag MUSS zwingend von einem Notar beurkundet werden.

2007-02-20 23:21:51 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 0

Den Vertrag macht der Notar und der wird dafür sogar gut bezahlt!!!

2007-02-21 12:17:57 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Tip von mir: Der Notarvertrag sollte vor der Unterschrift - in JEDEM FALL - von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Unter Umständen hat der Notar nicht den nötigen Ein- bzw. Überblick über den konkreten Sachverhalt und die Umstände des Verkaufes. Späterer Ärger wird ausgeschlossen dadurch bzw. kann ausgeschlossen werden.

2007-02-21 08:36:49 · answer #3 · answered by mk996gt3 1 · 0 0

Grundstücke kannst Du nur über einen Notar kaufen / Verkaufen. Das ist Pflicht. Der Notar wird Euch einen Entwurf zuleiten und den Vertrag dann erstellen.

2007-02-21 08:36:47 · answer #4 · answered by Raik 7 · 0 0

am besten läßt du den kaufvertrag von einem notar erstellen. da müssen auch noch solche sachen rein wie z.B. ob das grundstück finanziell belastet ist, und noch vieles mehr. für den fall, dass du keinen notar hinzuziehen möchtest, habe ich dir unten zwei links beigefügt unter denen du alles wissenswertes nachlesen kannst. denk auf alle fälle daran, dass grundstück gehört dir erst, wenn du als eigentümer im grundbuch engetragen bist. das darf nicht vergessen werden.

2007-02-21 07:29:57 · answer #5 · answered by poni7880 3 · 0 0

Den macht der Notar, der weis das.

2007-02-21 06:55:28 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Käufer
Verkäufer
Flur Nr / Katasterbezeichnung
Preis

Es muß enthalten sein, weil es die Grundlage für die Unterschriften unter dem Vertrag des Eigentümerwechsels ist.

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2007-02-21 06:48:50 · answer #7 · answered by Vadder Abraham 6 · 0 0

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