English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Folgendes war der Fall:
Nach einem Parkschaden vor gut einem halben Jahr meldete ich dies meiner Versicherung. Der Unfallgegener hat nie Schadensansprüche gestellt, da vermutlich kein Schaden entstanden war. Nun wurde ich trotzdem von 70% auf 140% hochgestuft, mit der Begründung, dass der Schaden ja irgendwann noch eingereicht werden könnte und die enorme Erhöhung damit zusammenhängt, dass ich unter 25 bin. So weit ich informiert bin gehen die Prozente jedoch erst NACH dem Eingang von Schadensansprüchen hoch.
Wie kann ich hierbei jetzt vorgehen? Hat irgendjemand damit Erfahrung oder kennt einen Präzedenzfall?

2007-02-19 19:20:43 · 4 antworten · gefragt von Anonymous in Autos, Transport & Verkehr Versicherung & Zulassung

4 antworten

Genau das gleiche hatte mein Freund auch. Die stufen das erstmal hoch damit sie das Geld haben falls Ansprüche kommen, sollte sich der Fall erledigen wird das Geld zurück überwiesen. Wenn möglich solltest du dir vom Unfallgegner wenn wirklich kein Schaden entstanden ist, schriftlich geben lassen das er keine Ansprüche mehr geltend macht und dies deiner Versicherung in Kopie zukommen lassen. Dann müssten sie den überhöhten Beitrag zurück überweisen.

2007-02-19 19:25:26 · answer #1 · answered by wunschbox 6 · 4 1

Versicherung darf erst NACH Eingang einer Schadensmeldung erhöhen...die hast du selbst gemacht. Entweder du holst dir was schriftliches das nichts mehr nachkommt (von Notar mitgezeichnet, da sonst nicht anerkannt) oder du wartest Verjährungsfrist ab und verlangst dann zuviel gezahltes zurück...incl. Rückstufung.....dann wahrscheinlich über Anwalt einzuklagen, da Vers. nie gerne rückerstatten...im Vergleich bekommst du dann wenigstens einen Teil zurück.

2007-02-19 19:49:24 · answer #2 · answered by daniel_diodragon 3 · 3 2

Sofort Widerspruch einlegen und evtl kündigen.
Ein Versichere darf nicht präventiv höher einstufen wenn kein Schaden geltend gemacht wurde.
Am klügsten ist es eine Verzichtserklärung vom Geschädigten einzureichen. dies grundsätzlich per Einschreiben mit Rückschein

2007-02-20 08:11:59 · answer #3 · answered by Big Tom 4 · 0 0

anrufen und sagen sie sollen das so schnell als möglich richtigstellen mach ruhig druck es ist nicht rechtens

2007-02-19 19:30:07 · answer #4 · answered by Anonymous · 2 2

fedest.com, questions and answers