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ich finde meinen fahrzeugbrief nach meinen umzug nicht mehr. jetzt müste ich mein kfz ummelden auf die neue adresse. wie kom ich an einen neuen fahrzeugbrief ? und was kostet der spas ca. ?
danke im vorraus

2007-02-19 03:28:35 · 7 antworten · gefragt von k-h w 2 in Autos, Transport & Verkehr Versicherung & Zulassung

7 antworten

* Für die Ummeldung reicht die KFZ Zulassung, suche den Breif und bewahre ihn besser auf , das sind doch wichtige Dokumente. Ein neuer KFZ Brief wird richtig teuer.

2007-02-19 03:39:14 · answer #1 · answered by Karlchen * 7 · 3 1

Den Brief brauchst Du nicht für eine Adressenänderung.
Nur für den Verkauf des Wagens. Vielleicht findest Du ihn bis dahin...
Für die Ummeldung brauchst Du nur den KFZ-Schein.

2007-02-19 11:32:11 · answer #2 · answered by ? 6 · 5 1

hallo du hast leider nicht angegeben wohin du verzogen bist.
beispiel 1: umzug im gleich kreis.
dazu musst du dich erst bei deinem einwohnermeldeamt ummelden. geh dann mit deinem geänderten ausweis und deinem fahrzeugschein zu deiner zulassungsbehörde. erkundige dich aber vorher wie das gehandhabt wird. manche zulassungestellen machen nur einen aufkleber auf den fahrzeugschein. sollte dies nicht der fall sein wird eine neue zulassungsbescheinung ausgestellt, dazu brauchst du aber deinen fahrzeugbrief. er muss vorher aufgeboten werden. das heist es wird bundesweit bekannt gemacht, dass dieser brief in verlust geraten ist. dies dauert in der regel ca 6 wochen. in dieser zeit kannst du keinerlei umschreibungen oder sonstiges tätigen. weiterhin musst du eine eidesstattliche versicherung abgeben dass der brief in verlust geraten ist. kosten ca 30 euro. und für die neue zulassungsbescheinigung teil II ca. 50 euro.
beispiel 2: solltest du in einen anderen kreis umgezogen sein. musst du dein fahrzeug auf neue kennzeichen ummelden. dazu ist auch der brief erforderlich. gleiches gilt wie oben beschreiben (aufbietung usw).
benötigt wird: fahrzeugbrief, fahrzeugschein, kennzeichen, au-bescheinigung, versicherungskarte, ausweis, vollmacht und einzugsermächtigung für die kfz-steuer. wie schon gesagt, kann eine umschreibung erst erfolgen, wenn die aufbietungsfrist vorbei ist. hoffe konnte dir weiterhelfen.

2007-02-21 10:40:55 · answer #3 · answered by hele1958 1 · 1 0

Das hier schreibt die Stadt Münster zum Briefverlust:

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Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)

Bei Diebstahl der ZB II sollte eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Um eine neue ZB II zu bekommen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

* Zulassungsbescheinigung Teil I
* als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung
* Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
* zur Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer: Nachweis über die Bankverbindung (Scheckkarte, Kontoauszug)
* Verlusterklärung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
* bei Erledigung durch Dritte zusätzlich eine Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

Die Ausstellung des Ersatzbriefes und die Aufbietung des verlorenen Kfz-Briefes beim Kraftfahrtbundesamt kostet 27,60 EUR, zuzüglich 0,30 EUR je fälschungssichere Siegelplakette.
Der neue Kfz-Brief kann Ihnen nach 6-8 Wochen ausgehändigt werden.
In Einzelfällen kann zusätzlich zur Verlusterklärung die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangt werden. Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung durch die Zulassungsbehörde kostet zusätzlich 30,70 EUR.
--

2007-02-23 10:08:43 · answer #4 · answered by Frank W 2 · 0 0

Ist mir auch schon passiert, hab der Zulassungsstelle den Umstand geschildert und haben dann Ersatz ausgestellt.
Hab aber vorher eine Erklärung unterschreiben müssen.
Findest du ihn wieder, musst du dies der Behörde melden und einen davon abgeben.bzw. entwerten lassen.

Die Gebühren dafür kannst du bei der Behörde erfragen

2007-02-20 16:26:08 · answer #5 · answered by Big Tom 4 · 0 0

1. Mit deinem Fahrzeugschein und Personalausweis kannst du dein Fahrzeug ummelden, Brief nicht erforderlich. Könnte ja auch bei der Bank liegen.
2. Bei Verlust des Briefen mußt du beim Strassenverkehrsamt eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dann wird dein Brief aufgeboten, wenn innerhalb von 6 Wochen keiner Besitzansprüche an deinem Auto anmeldet, wird dir ein Ersatzfahrzeugbrief ausgestellt. Kostet etwa 150 €.

2007-02-20 01:45:50 · answer #6 · answered by Thomas 5 · 1 1

Ich fürchte, einen neuen Fahrzeugbrief bekommst du nicht! Schließlich ist er der Beweis, dass dir das Auto gehört! da könnte ja jeder kommen und sagen, ich finde meinen Brief nicht mehr, ich brauche einen neuen und dann kann er mit dem Brief ein Auto, das ihm gar nicht gehört, verkaufen!

Such alles durch, er muss ja da sein!

2007-02-19 11:55:08 · answer #7 · answered by Conny N 7 · 0 1

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