Hi,
bei den Bewerbungskosten gehen die Finanzämter in den letzten Jahren immer mehr dazu über, diese nicht mehr mit einer allgemeinen Pauschale (je nach Region 100,00 – 200,00 €) anzuerkennen, sondern vielmehr wird pro Bewerbung eine Pauschale angesetzt. Dabei werden 8,70 € für je Bewerbung mit Bewerbungsmappe und 2,55 € je Bewerbung ohne Mappe. Also eine Anlage zu den Kosten schreiben, und, soweit Antwortschreiben vorliegen, diese beifügen (Kopie reicht). Die Glaubhaftmachung der Kosten, da schließe ich mich Michael an, reicht zwar nach dem Gesetz schon aus. Aber je mehr man belegen kann, desto eher werden einem die Positionen geglaubt, die ohne Beleg angesetzt werden. Mit den Pauschalen sind alle anderen Kosten für die Bewerbungsschreiben abgegolten. Es spielt keine Rolle, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht!
Zusätzlich können dann noch die Fahrtkosten zu den Firmen (soweit nicht durch diese ersetzt) mit den tatsächlichen Kosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder bei PKW-Nutzung pauschal mit 0,30 € je gefahrenen KM angesetzt werden. Wenn das Vorstellungsgespräch länger gedauert hat, kann bei einer Abwesenheit von über 8 Stunden von zu Hause pro Tag eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen von 6,00 € angesetzt werden (über 14 Std. = 12,00 €/über 24 Std. = 24,00 €) und bei Übernachtungskosten (soweit diese nicht erstattet wurden) natürlich auch diese Kosten (Inland: Beleg erforderlich/Ausland: landesabhängige Pauschale).
Beleg vom Arbeitsamt reicht auch in Kopie. Bei den Versicherungen sind keine Nachweise erforderlich.
@Angie42: Versicherungen sind Sonderausgaben und Beiträge zur Bausparkassen sind Spareinlagen, nur die Risikolebensversicherung von Bausparverträgen sind Sonderausgaben
@pauli: Bei Unternehmen gibt es auch pauschalen…
Viele Grüße vom
kleinen Zotteltier
2007-02-18 06:16:48
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answer #1
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answered by kleines_zotteltier 5
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Es kommt darauf an ob du deine Erklärung "Manuell" oder mit "ELSTER" einreichst.
Bei einer manuellen Erklärung sind grundsätzlich alle Belege (in Kopie) beizufügen.
Bei einer ELSTER-Erklärung gibt es den sogenannten Belegverzicht.
Das Finanzamt kann jedoch jederzeit die Belege über angesetzte Kosten zur Einsichtnahme verlangen.
Daher bleibe ehrlich und vernichte keine Belage.
Bei Bewerbungskosten gibt es laut EStG keine Pauschalen. Nur tatsächliche Kosten sind anzuerkennen.
Aus Vereinfachungsgründen gibt es, je nachdem bei welchem Finanzamt du deine Erklärung einreichst, Verwaltungsanweisungen das Pauschalen anerkannt werden.
Bei den Münchener Finanzämtern werden so grundsätzlich 10,-- Euro pro Bewrbungsmappe anerkannt.
Voraussetzung das Bewerbungsanschreiben bzw. Absagen der Erklärung beigefügt werden.
Bei Online-Bewerbungen 2,50 Euro. E-mails ausdrucken und beifügen.
Egal ob Manuelle- oder ELSTER-Erklärung.
Denke daran, das FA kann stichprobenhalber bei den potenziellen Arbeitgebern anfragen, ob eine Bewerbung erfolgt ist.
Grundsatz:
Für alles was Du in deiner Erklärung angibst musst du Belege haben
2007-02-20 03:19:32
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answer #2
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answered by Anonymous
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belege solltest du auf jeden fall immer sofort beifügen. das finanzamt möchte immer die originale haben.
bei den bewerbungskosten kannst du 7,50 EUR pro bewerbung als werbungskosten abziehen gemäß eines finanzgerichtsurteils vom letzten jahr. dann mußt du eine liste beifügen in der genau aufgelistet ist wann du dich bei welcher firma beworben hast, als was und die anschrift der firma. es kann evtl. sein, dass du nachträglich noch bescheinigungen der firmen beibringen mußt das du dich auch tatsächlich da beworben hast.
am besten besorgst du dir ein einkommensteuerprogramm, z.B. von bild.de, das ist auf alle fälle preiswerter als ein steuerberater oder lohnsteuerhilfeverein. die programme kosten zwischen 15,00 und 30,00 EUR und sind super gut erklärt. du wirst da in einem interviewmodus durchgeführt und das programm fragt alles ab und prüft nachher ob die angaben plausibel sind.
2007-02-21 07:22:38
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answer #3
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answered by poni7880 3
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bewerbungen:
du kannst pauschal 200,- € an Kosten ansetzen, wenn Du erklärst, dass du dich soundsoviele Male beworben hast. Unter die Pauschale fällt Briefpapier, Fotos, Mappen. Fahrtkosten gehen extra. (Du kannst natürlich auch reale Kosten gegen Quittungen ansetzen, wenn diese höher sind, weil als Pauschale max. 200,-€ anerkannt werden)
Weiteres: Setz die Kosten an. Normale Dinge wie Versicherungen etc ist ohne Nachweis glaubhaft, andere Dinge wie Gewerkschaft, Verbände, Telefon oder sonstiges nur gegen Nachweis!
Das sind merine Erfahrungen aus den letzten 20 Jahren. Die FAs sind allerdings aufgrund der verschiedenen OFDs unterschiedlich in ihrer Politik... Schreib am besten dazu, dass Belege jederzeit eingesehen werdenb können!
Merke: Nicht der Nachweis, sondern die Glaubhaftmachung ist das entscheidende!
2007-02-18 10:19:07
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answer #4
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answered by Michael K. 7
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Grundsätzlich würde ich ALLE Belege über dir entstandene Aufwendungen, die in irgendeiner Weise etwas mit deiner Berufsausübung zu tun haben (und dazu zählen natürlich auch Bewerbungskosten, da hierdurch eine Berufsausübung angestrebt wird), beim Finanzamt einreichen (selbstverständlich IMMER als Kopien), denn diese Aufwendungen stellen abzugsfähige Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 EStG dar, die dein steuerpflichtiges Einkommen vermindern (besteuert wird bei Überschusseinkunftsarten wie den Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit nur der Überschuss der Einnahmen über die Werbekosten - § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG).
Allerdings: die Werbungskostenpauschale beträgt im übrigen gemäß § 9a S. 1 Nr. 1 EStG für Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit pro Jahr 920 Euro und kann auch in dieser Höhe angesetzt werden; sofern höhere Werbungskosten als die 920 Euro angefallen sein sollten, sollte natürlich der tatsächliche, höhere Betrag angesetzt werden (dann aber mit Nachweis der Belege). Wenn aber deine ganzen Werbungskosten im Jahr nicht mehr als 920 Euro betragen haben, musst du dich mit dem "Belegkrieg" und dem Auflisten der entstandenen Kosten gar nicht erst herumärgern, denn diese Pauschale steht dir in jedem Fall zu (auch wenn du keinen einzigen Beleg einreichen würdest).
2007-02-18 10:04:00
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answer #5
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answered by hollunder 5
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Wen man Unternehmer ist,zählt jeder beleg.Als Arbeitnehmer gibt es die Pauschale bis zu einem bestimmten Betrag.In bestimmten Fällen werden die Kosten voll Angerechnet z.b.Krankheit.Ich würde aber trotzdem zu einem Steuerberater gehen.
2007-02-18 11:40:07
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answer #6
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answered by Anonymous
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Hi, meinst du Einkommensteuererklärung?
....das kommt natürlich darauf an, was du das Jahr über gemacht hast....
WICHTIG: nie Originale (außer der Lohnsteuerkarte)...immer nur Kopien...und schreib immer zwei Erklärungen (genau gleich ausgefüllt)...eine für deine Unterlagen.....
...was immer dabei sein sollte...Lohnsteuerkarte, wenn du im Ausland gearbeitet hast diesen Nachweis....
bei Arbeitslosigkeit , den Beleg vom Arbeitsamt der dir extra fürs Finanzamt oder auch Rentenkasse ausgestellt wird....
...Versicherungsnachweise, von den Versicherungen, die du absetzen kannst, z.B. Bausparen...
wie hoch die augenblickliche Pauschale ist, weiß ich nicht, daber es nennt sich außergewöhnliche Belastungen....
...viel Spaß noch....kannst mich anmailen, wenn du noch Fragen hast....
2007-02-18 09:52:02
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answer #7
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answered by angie48 6
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deine belege kannst du vergessen es werden nur pauschale angerechnet, am beste gehe zur lohnsteuerhilfe die ist nicht zu teuer.
2007-02-18 09:49:40
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answer #8
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answered by Anonymous
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