normal sollte dies kein problem sein. die grösse der wohnung ist für 4 personen zulässig sowie die höhe der miete. um keine schwierigkeiten mit der arge zu bekommen solltest du aber bei der arge vorsprechen. nun noch ein klleiner tip. lasse es dir schriflich bestättigen den sonst wissen sie wie schon so oft nachher wieder einmal von nichts.
2007-02-15 16:24:40
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answer #1
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answered by Was weiß ich 3
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Bevor du eine Whg suchst, erkundige dich nach dem Höchstgetrag, den das Amt übernimmt : Miete mit KALTNEBENKOSTEN!!
Das musst du dann mit dem Angebot des Vermieters abgleichen.
Tipp:
www.tacheles-sozialhilfe.de
da kannst du alles um ALG" und co nachlesen.
2007-02-16 01:12:34
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answer #2
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answered by Conny N 7
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Die Miete ist von STADT zu STADT (!) unterschiedlich. Der schnellste Weg: rufe bei deiner ARGE an, lege Stift und Zettel bereit und frage den Mitarbeiter nach den Mietobergrenzen!
Oder:
Hole dir bei der Arge einen Termin, lege ein/DAS Mietangebot vor und kläre es vor Ort. Ist die Wohnung zu teuer, kann man dir die Mietobergrenzen immer noch mitgeben.
Viel Glück!
2007-02-18 16:05:09
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answer #3
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answered by tim h 3
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Das ist vom regionalen Mietspiegel abhängig!
Aber bevor Du eine Wohnung mietest, bist Du sowieso verpflichtet, bei der ARGE zu fragen, deshalb ist eine abgesicherte Antwort hier nicht möglich. Also, tue es gleich!
Gruß
2007-02-16 05:55:13
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answer #4
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answered by horsch 6
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Guten morgen. Also der Satz bei mir liegt auch bei 445 Euro kalt. Du musst dir aber auf jedenfall den umzug bestätigen lassen vom Amt wegen eventueller Kaution übernahme. Ich bin auch einfach so umgezogen und hatte danach tierischen stress und das obwohl ich keine Kaution haben wollte. Du musst mit dem Mietvertrag zum Amt aber du darfst ihn noch nicht unterschreiben ganz wichtig erst wenn dir das Amt zu stimmt. Am besten ist du gehst mal zu deinem Sacharbeiter der kann dir alles genau erklären. Alles gute
2007-02-16 02:04:42
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answer #5
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answered by bigmama22222 5
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Schau am besten bei www.tacheles-sozialhilfe.de dort findest du alle alle regelsetze.
2007-02-16 01:45:10
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answer #6
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answered by Anonymous
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wie das rechtlich aussieht ( also was dir zusteht an miete ) weiß ich nicht, ich weiß nur das meine freundin auch H4 bekommt und in eine billigere wohnung ziehen wollte als diese, die sie jetzt hat. und die arge hat abgelehnt, selbst als meine freundin anbot die umzugskosten allein zu tragen ;-(
ich glaube das liegt am sachbearbeiter! und schriftlich immer bei der arge wie schon jemand vor mir schrieb!
2007-02-16 01:29:06
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answer #7
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answered by kiki-G 6
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ja dir steht eine Größe von 80pm zu.die miete liegt bei zirka 550Euro kalt.aber frage bei der arge nach ob die damit einverstanden sind das du dir eigene neue Wohnung mietest.die arge stellt sich in solchen Sachen leider immer wieder an.
2007-02-16 00:06:40
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answer #8
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answered by tomjan 2
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es kommt drauf an, das ist bundeslandabhängig.
ich glaube in niedersachsen (wilhelmshaven) liegt der satz bei 445 € aber ich weiss net obs da innerhalb des bundeslandes auch noch unterschiede gibt.
ruf mal bei deinem sachbearbeiter an der wird dir das sicher sagen können
2007-02-16 00:06:36
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answer #9
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answered by mym 2
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