English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

...mehr kommen aber nicht ;)

Was ist, wenn Händler H seine Waren bei einem Privatverkäufer einkauft, also keine Rechnung hat. Kann er die Waren trotzdem buchen, die Zahlung ist ja erkennbar, nur eben unter seiner Priatanschrift ?! (Händler H möchte nicht erkannt werden)

2007-02-13 08:27:19 · 5 antworten · gefragt von mr left 1 in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

5 antworten

das kann er, er braucht aber auf jeden Fall eine Quittung mit vollständiger Adresse vom Verkäufer. Sonst könnte sich ja jeder einen Beleg ausstellen. Der Händler kann auf seine Privateinkäufe aber natürlich keine Vorsteuer ziehen, die kann der private Verkäufer ja nicht ausweisen.

Btw: alle Autoverkäufer kaufen hauptsächlich von privat die Autos an, verkaufen sie dann aber gewerblich. Bei gebrauchten Gegenständen gilt die Differenzbesteuerung, d.h. MWSt. muss nur auf den Differenzbetrag zwischen Ankauf und Verkauf abgeführt werden.

2007-02-14 03:57:56 · answer #1 · answered by Raik 7 · 1 0

so..da deine fragen gestellt wurden,kann ich dir jetzt auch ne antwort geben:
klick den link mal an
http://www.financialport.de/beratung_steuerberatung.php
und frag das alles nochmal

2007-02-13 08:40:50 · answer #2 · answered by dirk h 5 · 2 0

Die Klausur schreibst du aber nicht morgen, oder?

Er muss diese als Wareneingang buchen! Sonst Steuerhinterziehung.

Behandelst du auch Umsatzsteuer u.s.?

Da müsstest du mehr beachten. Ohne USt ist es ein normaler WE.

2007-02-13 09:01:54 · answer #3 · answered by brainèe 1 · 0 0

Klar er kann es als Ausgaben gegenrechnen, er kann auch einen Eigenbeleg schreiben und diesen buchen.

2007-02-13 08:30:14 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Kann es sein, dass Du ein ganz klein wenig abnervst)))

LG Nasenbaerchen:-))

2007-02-13 08:29:47 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 1

fedest.com, questions and answers