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im Haus befinden sich drei Wohnungen mit unterschiedlicher Personenzahl

2007-02-12 04:20:53 · 7 antworten · gefragt von Nicole W 1 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

7 antworten

Zuerst mußt Du mal in Deinen Mietvertrag schauen, welche Abrechnungsvereinbarung Du unterschrieben hast. Viele Mieter zahlen ihre Verbrauchskosten nach echtem Verbrauch (Stromzähler, Wasseruhr, Heizungsablesung am Heizkörper) direkt an die Versorgerfirmen. Nebenkosten sind eigentlich eher Umlagen für Versicherungen, Grundsteuern, Pflege von Gemeinschaftsanlagen, Treppenhauslicht, Antennengebühren und Wartungskosten....in Deinem Mietvertrag muss ja was drinstehen.

2007-02-12 04:38:03 · answer #1 · answered by Displicentia 6 · 1 0

Strom ist immer deine Privatsache, weil du ja auch den Anbieter frei wählen kannst.
Wasser kann nach qm oder Kopfzahl abgerechnet werden, wenn keine Meßeinrichtungen für die Einzelwohnungen vorhanden sind.
Heizung muß zwangsweise über individuelle Meßeinrichtungen abgerechnet werden, wenn noch keine da sind, müssen sie eingebaut werden.

2007-02-12 06:06:08 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Unser Vermieter Teilt die Quadratmeter durch Bewohner und dann rechnet er das pro Wohnung aus....nicht das einer der alleine wohnt aber ne grössere Whg hat als ne ganze Familie mehr zahlt als die ganze Familie.....das wäre ja total unfair und sicher auchnicht rechtens....

2007-02-12 06:05:54 · answer #3 · answered by keksi030 3 · 0 0

Heizung und Strom für die Heizung werden nach den Quadratmetern der Wohnung berechnet.
Eine große Wohnung benötigt auch mehr Heizenergie.

Der Wasserverbrauch kann sinnvoll nur auf die Personenanzahl verteilt werden, denn wenn eine Person auf 100 m² wohnt, 2 Personen aber in einer 50 m² Wohnung, so kann man davon ausgehen, daß die 2 Personen mehr Wasser verbrauchen als die eine Person.

Ebenso verhält es sich bei den Müllgebühren.

Es gibt natürlich wieder Ausnahmen, einzelne Leute, die extrem viel Wasser verbrauchen und/oder extrem viel Müll produzieren.

Das Verhalten des Einzelnen sagt aber nichts über die Größe der Wohnung aus.

Wenn Dein Vermieter das nicht einsehen will, gibt es noch die Möglichkeit sich an den Mieterschutzbund/ Mieterverein zu wenden.

2007-02-12 05:08:06 · answer #4 · answered by lpr552000 6 · 0 0

Das ist sogar das Übliche, nach Gesetz empfohlene.

Aber Srom gehört nicht unbedingt zu den Nebenkosten, den musst du selbst bei dem Stromversorger (envia o.ä.) anmelden.
Für was wurde der Strom berechnet?
Für hausbeleuchtung z:B. gilt das auch nicht. Glühbirnen, Leuchtröhren, Beleuchtungsmittel muss der Vermieter tragen

2007-02-12 04:39:25 · answer #5 · answered by schäfchenzählerin 2 · 0 0

nein
für wasser muss ein wohnungswasserzähler eingebaut sein
das ist seit einem jahr für alle wohnungen gesetzlich vorgeschrieben

2007-02-12 04:27:17 · answer #6 · answered by Alter Ego 7 · 0 0

Ja, war in meiner alten Wohnung auch so und rechtlich in Ordnung. Ich hatte auch immer das Nachsehen, weil ich unterm Strich mehr bezahlen musste als die anderen. Aber ich hatte keine Chance, das zu ändern, weil es rechtlich ok ist.

2007-02-12 04:26:42 · answer #7 · answered by LuckyConny 7 · 0 0

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