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Nach Umzug war Vorauszahlung Strom/Heizung zu gering angesetzt!Muß jetzt 650 Euro nachzahlen.Gibt es vom Sozialamt Zuschuß oder Darlehen ? Wert kennt sich aus ?KAnn das Geld bei bestem Willen nicht aufbringen.Gibt es überhaupt eine Möglichkeit für Zuschuß bei einem Arbeitslosen ?Benötige dringend Hilfe !

2007-02-12 01:01:22 · 7 antworten · gefragt von Renaldo 1 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

Liege knapp über HARTZ IV !

2007-02-12 01:12:22 · update #1

Habe Mietobjekt gewechselt (gezwungen durch ARGE-SLS);gentur für arbeit hat es abgelehnt,mir zu helfen,ich solle vorzeitig in Rente gehen,sei ja wohl zu alt mit 58 Jahren.Bei meiner Privatsuche wird mir das auch immer wieder gesagt!!!!!
Der Versorger hatte die Summe vorgeschlagen !!

2007-02-12 10:17:25 · update #2

7 antworten

1. Nimm Kontakt zu deinem Versorger auf
2. Lasse dir eine Berechnung ausfertigen, wo genau die Kosten für Heizung und Strom einzeln aufgeführt sind.
3. Diesen Berechnungsbogen bei der Arge einreichen
4.Ratenzahlung mit deinem Versorger vereinbaren.
Du kannst es beim Sozialamt versuchen, aber das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

2007-02-12 01:11:52 · answer #1 · answered by Thomas 5 · 0 0

Ich find es nicht richtig aber dennoch wird die Arbeitsagentur dafür aufkommen. Mal ganz ehrlich, ich geh arbeiten, hab auch nicht wesentlich mehr im Monat übrig als ein Hartz IV Empfänger und mir zahlt keiner meine Heizkostennachzahlung.

2007-02-12 01:07:25 · answer #2 · answered by wunschbox 6 · 3 0

Kannst du du dir das Geld nicht irgendwo verdienen?
Warum immer gleich nach dem Staat schreien?

2007-02-12 01:24:41 · answer #3 · answered by dudel_saeckchen 2 · 1 0

Versteh nicht,warum du gleich etwas mehr an Abschlag bezahlt hast ??Jedermann weiss doch,dass gerade die Nebenkosten das teuerste am mieten ist.Denke du solltest dich mal beim zuständigen Wohnungsamt bzw.das Amt wo man Mietkostenzuschuss erhält anfragen wie sich das verhält.Verstehe nur diese Naivität nicht.Dein Vermieter hätte dir aber auch etwas mehr abverlangen können,der Schussel hat wohl auch nicht so weit gedacht

2007-02-12 01:15:01 · answer #4 · answered by Grüffelokind 3 · 1 0

Hier gibt es u.U. eine Unterstützung, die jedoch in Abhängigkeit vom Einkommen steht. soviel ich weiß, werden die monatlichen "Überschüsse" (der Betrag, den man über Hartz IV liegt) mit 6 multipliziert und von der zu zahlenden Summe abgezogen.

2007-02-13 02:35:54 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Die Richtwerte für Heizkosten-Aufwendungen beinhalten kein Heizen durchs offene Fenster hinaus! Auch sind bauliche Gegebenheiten nicht immer berücksichtigt. Undichte Türen und Fenster sind allerdings Sache des Vermieters und nicht des Amtes!

2007-02-12 19:31:27 · answer #6 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Ja , stelle Antrag auf Darlehen . Das Amt zahlt den Betrag dann und du musst ihn in Raten zurück zahlen ans Amt . Hatte ich auch schon . Der Sachbearbeiter wird wahrscheinlich erstmal ablehnen , dann Widerspruch einlegen . Sie sind verpflichtet das zu zahlen

2007-02-12 01:08:59 · answer #7 · answered by iland1310 3 · 0 4

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