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darf einer Mutter mit kleinem Kind die Wohnung kündigen..?

Wenn keine wichtige Gründe /nur das weinen des Kindes/ da zu sind?

2007-02-12 00:59:38 · 9 antworten · gefragt von alicja l 1 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

9 antworten

Unmöglich, das Kind hat eine gewisse Zeit "Narrenfreiheit". Denke nur daran, wenn es ihn sehr stört, nutzt er jeden Grund zur Kündigung. Im Normalfall kann er nur Kündigen wegen Mietrückstand, tätlicher Angriff oder fortgesetzte Mißachtung der Hausordnung. Hierbei ist jedoch mindestens eine Abmahnung erforderlich. Aus diesem Grund ist ja "Eigengebrauch" ein beliebter Kündigungsgrund, der aber erst bewiesen werden muß.

2007-02-12 01:42:19 · answer #1 · answered by Sprendlinger 7 · 1 0

Er darf es versuchen. Wird aber teuer! Im Idealfall nur für IHN!

2007-02-13 02:33:50 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Nur wegen Eigenbedarf. Das weinen eines Kindes darf kein Grund sein. Zur Sicherheit wende Dich bitte an den Mieterschutzbund.

2007-02-12 21:50:03 · answer #3 · answered by Nicole W 1 · 0 0

Nein, das ist kein wichtiger Grund. Wenn du die Kündigung schriftlich mit diesem Grund hast, gehe zum Mieterverein oder einem Anwalt.
Da aber das Verhältnis zwischen euch gestört sein dürfte, schaue dich schon einmal nach etwas Neuem um.
Du kannst auch Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung beim Amtsgericht erheben,(kleines Kind, unzumutbare Härte)

2007-02-12 01:16:09 · answer #4 · answered by Thomas 5 · 0 0

Das ist absolut kein Kündigungsgrund.Was hast du denn für Ars...loch als Vermieter?Wenn das weinen wirklich nur der einzigste Grund ist,geh zum Mieterschutzverein,die schreiben deinen Vermieter mal an,was der sich so vorstellt.Viel Glück

2007-02-12 01:09:46 · answer #5 · answered by Grüffelokind 3 · 0 0

Frag einen Anwalt

und sag dem alles, Gründe usw.

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2007-02-12 01:04:26 · answer #6 · answered by Vadder Abraham 6 · 0 0

Mensch bist DU NAIV; NATÜRLICH NICHT:

2007-02-12 01:03:30 · answer #7 · answered by ede 3 · 1 1

nein, das ist kein zulässiger kündigungsgrund.

2007-02-12 01:02:46 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, darf jedem Mieter gekündigt werden! Das Weinen des Kindes gehört nicht dazu, es sei denn, der Elternteil tut nichts dagegen oder vernachlässigt das Kind, so dass es zu dieser vermeidbaren "Belästigung" kommt!

2007-02-12 19:29:56 · answer #9 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 1

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