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Das von meinem Arbeitgeber bezahlte Jobticket (Monatsfahrkarte) wird in meiner Lohnabrechnung erst dem Gesamtbrutto zugeschlagen und beim Auszahlungsbetrag wieder abgezogen (Arbeitgeber bezahlt das Ticket direkt bei dem Verkehrsbetrieb). Ist das rechtens? Bezahle ich dann nicht Steuern/Soz.abgaben auf das Ticket?

2007-02-10 18:42:19 · 4 antworten · gefragt von alexeyy77 2 in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

4 antworten

Du zahlst Steuern auf den geldwerten Vorteil.
Da Dein Arbeitgeber es bezahlt, ist es wie ein Gehaltsbestandteil zu bewerten und damit steuerpflichtig.

2007-02-10 19:43:26 · answer #1 · answered by Displicentia 6 · 1 0

Was der Arbeitgeber in diesem Fall macht, ist vollkommen richtig.

Zu dem normalen Bruttolohn wird der von der Firma gezahlt Wert des Jobtickets zugerechnet. Dadurch werden die Sozialabgaben etwas höher, genau wie die Lohnsteuerbelastung.

Der gleiche Betrag wird dann vom Netto-Lohn abgezogen, da der Arbeitgeber die Fahrkarte ja bezahlt.

Du bezahlst demnach für Dein Jobticket nicht den vollen Betrag, sondern nur die Sozialabgaben, da Dir der Betrag, welcher Netto abgezogen, ja Brutto aufgeschlagen wurde.
Im Endeffekt bezahlt man dann selbst für das Jobticket nur einen sehr geringen Anteil (pauschal kann man sagen, 22% des Jobtickets) des eigentlichen Betrags und außerdem erhalten gerade große Firmen sehr großzügge Rabatte für die "Massenabnahme" der Monatsfahrkarten.

Abgesehen von der Tatsache, dass diese Zuschüsse des Arbeitgebers früher sogar steuerfrei waren, ist daran nichts auszusetzen.

2007-02-12 07:17:57 · answer #2 · answered by Stefan 2 · 1 0

Ein Jobticket ist Bestandteil des Lohn`s und daher Steuer- und Sozialabgabenpflichtig.

2007-02-11 03:07:47 · answer #3 · answered by Manfred 2 · 1 0

Hi,

wenn Du den ganzen Betrag von Deinem Gehalt abgezogen bekommst, bezahlts Du es selbst, und nicht Dein Arbeitgeber. Dann verstehe ich auch nicht, das er das dem Brutto zuschlägt.

Es gibt im Netz mehrere Nettolohnrechner mit dem Du das ausrechnen kannst mit und ohne Fahrkarte. Was Du auch berücksichtigen solltest, ist wieviel Du durch das Jobticket sparst. Je nach Anbieter kann der Rabatt für die Fa. erheblich sein.

Auf alle Fälle kannst Du Deine Fahrkarte bei der Einkommenssteuererklärung absetzen, und wirst spätestens da merken, das es Dir bares Geld einbringt nicht mit dem Auto zu fahren.

2007-02-11 06:19:47 · answer #4 · answered by mucmann46 3 · 0 2

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