Habe mir 2001 ein kleines Häuschen auf Mietkauf geholt.Bin erwerbsunfähig und beziehe Rente.Jetzt wurde ich zu Hartz 4 rübergeschoben ( bin angeblich noch 3 - unter 6Std arbeitsfähig) und die ARGE ist der Meinung sie brauche meinen Abtrag für meine Unterkunft nicht zu übernehmen.Habe noch bis 2/ 2011 monatlich 306 Euro zu zahlen.Bin im Grundbuch aber noch nicht als Eigentümerin eingetragen und wenn ich meinen Zahlungsverpflichtungen 3x nicht nachgekommen bin geht mein Häuschen an die verkäuferin ,ohne Anspruch auf Entschädigung, zurück.
2007-02-08
23:32:44
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gefragt von
Edeltraut J
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Wirtschaft & Finanzen
➔ Miete & Wohneigentum