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Habe mir 2001 ein kleines Häuschen auf Mietkauf geholt.Bin erwerbsunfähig und beziehe Rente.Jetzt wurde ich zu Hartz 4 rübergeschoben ( bin angeblich noch 3 - unter 6Std arbeitsfähig) und die ARGE ist der Meinung sie brauche meinen Abtrag für meine Unterkunft nicht zu übernehmen.Habe noch bis 2/ 2011 monatlich 306 Euro zu zahlen.Bin im Grundbuch aber noch nicht als Eigentümerin eingetragen und wenn ich meinen Zahlungsverpflichtungen 3x nicht nachgekommen bin geht mein Häuschen an die verkäuferin ,ohne Anspruch auf Entschädigung, zurück.

2007-02-08 23:32:44 · 6 antworten · gefragt von Edeltraut J 1 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

6 antworten

Das ist eine blöde Situation in der Du da steckst. Ich würde Dir raten, daß Du Dich gegen das rüberschieben zu Hartz 4 wehren solltest. Ich spreche aus Erfahrung bin auch schon seit 4 Jahren in Frührente. Wenn Du willst schreibe mir mal, vielleicht kann ich Dir ja ein paar Tipps geben.

2007-02-08 23:49:50 · answer #1 · answered by 7 · 5 0

Da irrt sich die ArGe. Geh ins Widerspruchsverfahren, innerhalb von vier Wochen. Solange das schwebt (kann eventuell bis zur Klage vorm Sozialgericht kommen), kannst Du nicht "de-facto-enteignet" werden.

2007-02-08 23:42:37 · answer #2 · answered by Lucius T Fowler 7 · 2 0

Die müssen die Kosten übernehmen ist genau wie Miete . Reiche Klage beim Sozialgericht ein . Ist kostenlos . Dann kannst du mal sehen , wie schnell die reagieren . Musste das auch mal machen
LG
iland1310

2007-02-09 00:15:26 · answer #3 · answered by iland1310 3 · 1 0

Wie üblich hagelt es hier von gezielten Halb- und Fehlinformationen. Hier sollte sich jeder hüten, irgendwelche noch so gut gemeinten Ratschläge vom Stapel zu lassen! Die Angaben sind so gefärbt und ausgewählt, dass natürlich die ARGE oder sonstwer der Sündenbock sein muss.
Notfalls gibt es den VdK und auch die Verbraucherberatungen für Auskünfte. Die lassen sich hoffentlich nicht einfach so abspeisen!

2007-02-09 02:18:16 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Das mit dem Eigentumsanteil solltest du loswerden, hast du keine Kinder/Freunde/Verwandte die das übernehmen können und dir die Wohnung vermieten ?. Und wieso Rente und Harz 4, reicht die Rente nicht ?

2007-02-09 01:47:44 · answer #5 · answered by Franz 5 · 0 0

ja das ist mist
das Problem ist bei Mietkauf das Eigentum was du dann anteilig schon besitzt oder dann besitzen wirst und hartz 4 sagt leider nein dazu

obwohl ich schon gehört hab das Leute mit Häusern auch hartz 4 bekommen haben

da muss man eben sich was einfallen lassen........

2007-02-09 00:02:16 · answer #6 · answered by Willi wichtig 3 · 0 0

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