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Mein Versicherungsmakler erzählte mir von einer Uniwagnis-Datei.
Der Wagen ist auf meinen Mann zugelassen (Halter). Bei den Unfällen bin ich gefahren, d.h. auch ich bin wohl in dieser Datei. Leider ist die Versicherung auch schon am 03.02. abgelaufen.

2007-02-08 22:12:37 · 13 antworten · gefragt von mausinchen 1 in Autos, Transport & Verkehr Versicherung & Zulassung

13 antworten

Zunächst einmal muss ich raten, sofort eine neue Zulassungsbestätigungskarte zu besorgen, damit wieder Versicherungsschutz besteht.
Ich verstehe aber nicht, wenn das über einen Makler läuft, das dieser nicht entsprechend reagiert hat. Denn wenn die Kündigung zum 3.2. erfolgt ist, wird man Dich bzw. ihn mind. 14 Tage vorher darüber informiert haben. Schon zu diesem Zeitpunkt hätte man sich um eine neue Versicherung bemühen können.
Da das Fahrzeug aktuell keinen Versicherungsschutz hat, darf dieses nicht auf öffentliche Wegen und Plätzen parken. Unter Umständen ist noch mit einer Anzeige wegen Fahren ohne Versicherungsschutzes zu rechnen. Wenn möglich, daher das Fahrzeug in einer Garage oder Privatgelände, welches umfriedet ist abstellen, bis wieder Versicherungsschutz besteht.

Da die Versicherung wegen einer zu hohen Schadenquote gekündigt hat, wirst Du wahrscheinlich nur die Haftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen versichert bekommen. Hierzu besteht ein Annahmezwang, eine andere Versicherung kann also nicht ablehnen.

Dann würde ich raten, das Fahrzeug auf einen anderen Halter UND Versicherungsnehmer anzumelden, als es jetzt der Fall ist. Wenn der neue Versicherungsnehmer und Halter (wahrscheinlich Du?) drei Jahre den Führerschein hat, kommst Du auch u.U. noch in den Genuss einer besseren Schadenfreiheitsklasse.

Bei Aufsuchen einer Vers.Agentur, um die neue Zulassungsbestätigung zu bekommen, würde ich mal nachfragen, ob eine Rückdatierung auf den 3.2. möglich ist, damit ununterbrochen Versicherungsschutz besteht. Damit entgehst Du (ihr) einer möglichen Strafe durch das Ordnungsamt wegen fehlenden Versicherungsschutzes. Bei Rückfrage, gerne email an mich.

2007-02-08 22:45:06 · answer #1 · answered by polarfuchs 6 · 2 0

Versuch es doch mal mit einer Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr - dann kann Dir nichts mehr passieren (und den anderen Verkehrsteilnehmern auch nicht).

2007-02-09 06:33:57 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Sorry... aber wenn ich jetzt mal an deine und unsere Gesundheit denke würde ich sagen, wenn du nicht autofahren kannst lass es...
oder mach was dagegen (nochmal in die Fahrschule, Frauenfahrsicherheitstraining)
Deine Versicherung wird dir ja sicher mit recht gekündigt haben.

2007-02-09 14:03:06 · answer #3 · answered by angel_bibi22 6 · 0 0

Es hat keinen Sinn, den Führerschein mit einer extra Speckseite zu bezahlen! Fahren üben sollte man schon trotzdem!

2007-02-09 11:21:44 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

wagen abmelden-doppelkarte bei einer versicherung deiner wahl holen-am besten DA Direkt-mit dieser Doppelkarte wagen wieder anmelden.
so einfach ist das.
Gruß
Mecki

2007-02-09 09:48:43 · answer #5 · answered by mecki m 1 · 0 0

Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, deshalb muss dich jede Gesellschaft nehmen, die dich noch nicht wegen Nichtzahlung, bzw. Schadenhäufigkeit gekündigt hat.

Bei der Kaskoversicherung besteht kein Annahmezwang!

2007-02-09 07:53:38 · answer #6 · answered by gd3001 3 · 0 0

Ganz schnell eine neue vers. abschliessen. geht gut und billig in England

2007-02-09 07:12:03 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

ich hab keine Ahnung wie es in Deutschland läuft - aber in Belgien gibt es eine Versicherungsgesellschaft (eine staatliche) die verpflichtet ist, alle aufzunehmen, die durch keine Versicherungsgesellschaft mehr akzeptiert werden.
Ich versteh die Frage nicht ganz, wenn du doch einen Versicherungsmakler hast, sollte der dir doch weiterhelfen können ...

2007-02-09 07:10:55 · answer #8 · answered by djf 5 · 0 0

Ganz dringend neue Versicherung besorgen , sonst kommt der gute Mann vom Strassenverkehrsamt und legt dir das Auto lahm , das wird teuer .
Melde den Wagen auf dich an , es gibt auch genug Onlineversicherungen z. b . die mit dem roten Auto Werbung machen
.... direkt
Da erfährst du sofort ob sie dich nehmen , oder nicht

2007-02-09 07:07:27 · answer #9 · answered by iland1310 3 · 0 0

Wenn Du bisher Versicherungsnehmer warst und Dein Mann war KFZ-Halter, wäre es ggf. sinnvoll, wenn Dein Mann das Fahrzeug auf seinen Namen versichert. Dann würde er einen neuen Versicherungsvertrag erhalten der evtl. nach der Zweitwagenregelung eingestuft werden kann. So entgehst Du auch der - wegen Deiner Schäden - anstehenden Beitrags-Höherstufung.
Ansonsten wird es schwer, für Dich eine neue Versicherung zu finden, weil die Vorversicherung gekündigt hat. Allenfalls würde Dir nur die Haftpflichtversicherung zu den gesetzlichen Mindest-Deckungssummen ermöglicht, vermutlich mit erheblichem Beitragszuschlag. Kaskoversicherung gibt´s dann nicht. Also - am besten mal Deinen Mann wegen der Zweitwagenregelung ansprechen ( vorausgesetzt, dass ein Erstvertrag für ihn bereits besteht). Viel Glück .

2007-02-09 06:57:20 · answer #10 · answered by Charlie_H 4 · 0 0

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