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4 antworten

Für deine Kinder (für jedes getrennt) eine Einkommensteuererklärung machen!
Um die Abführung der Kapitalertragsteuer in Zukunft zu vermeiden, kannst du anstelle einer NV-Bescheinigung auch dem Kreditinsitut auch einen "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge" erteilen.

2007-02-06 02:04:04 · answer #1 · answered by pitep 3 · 1 0

Über die Einkommensteuererklärung.

Aber wo hast Du denn Deine Kinder verzinslich anlegen können?
Ist ja super, wieviel Zinsen gibt es darauf?

2007-02-08 02:06:47 · answer #2 · answered by Sandra A 5 · 0 0

Mit einem Lohnsteuererklärung für jedes Kind. Da Kinder i.A. kein eigenes Einkommen haben, wird Steuer zurückerstattet. Für die Zukunft: Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt anfordern. Gilt 3 Jahre.

2007-02-06 02:12:08 · answer #3 · answered by Haar?? 1 · 0 0

nur über den Steuerausgleich

2007-02-06 01:49:44 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

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