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1. Auf was müssen wir achten,pflichten von Hausbesitzer?

2. Es ist ein 2Fam.-Haus wo noch eine Familie drin wohnt, müßen wir ihnen kündigen oder die Erbgemeinschaft? Müßen wir abwarten bis die Mieter raus sind oder können wir während der Kündigungsfrist das Haus kaufen?

2007-02-04 18:49:42 · 2 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

2 antworten

Die zweite Frage zuerst: Das Haus sollte leer übergeben werden. Vor vielen Jahren wurde das Mietrecht geändert. Bis dahin wurde erst die Immobilie gekauft, dann Eigenbedarf angemeldet und dann dem Mieter gekündigt. Jetzt ist es anderes herum und der Verkäufer kann wegen des Verkaufswunsches kündigen. - Etwas anderes ist keine Option, denn wenn der Mieter nicht geht, kannst Du klagen bis du schwarz wirst. Ihr könnt ja notariell vereinbaren, dass der Kauf erst zustande kommt, wenn das Haus leer übergeben wird.

Zur ersten Frage: Ich habe mal einen Immobilienmakler zum Abendessen eingeladen mit der Bedingung, dass er mir was über Immobilien beibringt. Dies war eine der besseren Investitionen meines Lebens. Drei Dinge sind wichtig: 1. Die Lage. 2. Die Lage. 3. Die Lage. Alles andere ist sekundär. Abhängig von der Lage ist die spätere Verkäuflichkeit der Immobilie gegeben.

Zur Lage gehören Infrastruktur von Einkaufsmöglichkeiten über Schulen (beim Wiederverkauf auch dann relevant, wenn man selber keine Kinder will) und Ärzte bis zur Verkehrsanbindung. Natürlich wäre es schlecht, wenn die Nachbarn Ärger machen.

Sofern man in einer Privatstraße wohnt, sollte man sich über Streitigkeiten informieren, z.B. das Drama, dass die Hinterlieger hundert Meter weiter vorne einen Gehweg schneeräumen müssen.

Ein Haus ist prinzipiell in der Erhaltung teurer als eine Wohnung. Besonders ärgerlich wird es, wenn man einen Holzwurm im Dachgebälk hat und die Renovierung gleich so teuer wie die Immobilie selbst wird. Jedenfalls sollte man bei einem nicht mehr ganz neuen Gebäude stets einige tausend Euro pro Jahr vorsehen. Vielleicht ist mal was an der Heizung kaputt (entspricht der Brenner im Moment überhaupt den Normen?), vielleicht rostet ja mal ein Wasserrohr durch (mit entsprechendem Schaden), vielleicht muss mal was an der Dachrinne gemacht werden, oder bei der Elektroverkabelung... Hat das Haus schon einen Vollwärmeschutz? Oder gibt es noch Asbesthaltige Baustoffe, vielleicht eine Eternit-Wetterfront oder ein Eternit-Dach, das man gar nicht mehr reparieren darf? Lebt man in einer Radon-reichen Gegend und will krebsvorbeugend eine Isolierung im Keller anbringen?

Man kann eine Menge Fragen stellen. Vielleicht versuchst Du es mit einer spezifischeren Frage, dann fällt uns die Antwort leichter.

2007-02-05 07:41:04 · answer #1 · answered by ramsjoen 6 · 0 0

Leider viel zu allgemein, die Frage. Finanzierung schon geklärt ?
Wichtig, wenn man sich mit dem Verkäufer einig georden ist, zuerst Grundbucheintrag. Vorher bei der Gemeinde fragen, ob sie ein Vorkaufsrecht (Haus,Grundstück) hat ...
Ansonsten ...üßte ich nun nichts über Pflichten eines Hausbesitzers (ir haben auch Grundstück,Haus). Die zeite Wohnung kann ja beohnt bleiben. Müßte dann nur ein neuer Mietsvertrag ausgehandelt werden. Es ist eigentlich auch unerheblich, bis wann die Kündigungszeit der Mieter ist.

2007-02-05 04:38:41 · answer #2 · answered by rronny 7 · 0 0

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