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Ich möchte gerne aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen. Leider darf ich das nicht ohne einen Nachmieter gefunden zu haben. Ist das rechtens?

Immerhin hatte ich einen, leider war er für den Vermieter nicht "geeignet genug".

Was muss ich beachten, wenn ich aus Gesundheitlichen Gründen kündigen möcht? Muss ich dann immer noch eine Nachmieter suchen oder reichen da die 3 Monate Kündigungsfrist?

2007-02-04 00:34:54 · 10 antworten · gefragt von stern23 2 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

10 antworten

Soweit ich weiß, gilt die Kündigungsfrist - wenn Du gekündigt hast und sich bis dahin kein Nachmieter gefunden hat, ist das nicht mehr Dein Problem.
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist allerdings ist der Vermieter nicht verpflichtet, die von Dir vorgeschlagenen Nachmieter zu nehmen.

2007-02-04 00:40:33 · answer #1 · answered by Fiene 7 · 0 0

hallo
es kommt darauf an was du für einen Mietvertrag hast wenn es zum Beispiel ein 3 Jahres Vertrag ist musst du einen Nachmieter suchen allerdings muss er von 3 vorgestellten Nachmietern einen nehmen da es dann nicht dein Problem mehr ist bei einem normalen Mietvertrag drei Monate kündigungsfrist einhalten und fertig wenn du krank bist die wohnung dadurch nicht nutzen kannst brauchst du ein artest
lgMaria

2007-02-06 22:02:53 · answer #2 · answered by maerry50 3 · 0 0

es kommt auf den gesundheitlichen Grund drauf an. Ist was mit der Wohnung nciht in Ordnung, z.B. bei sichtbarem Schimmel, dann wäre das ein Grund aus der Wohnung sofort auszuziehen. Ansonsten mußt Du dich an die gesetzlichen Fristen von 3 Monaten halten. Der Vermieter muß keinen Nachmieter akzeptieren.

2007-02-06 18:46:42 · answer #3 · answered by Lalelu 4 · 0 0

"Leider darf ich das nicht ohne einen Nachmieter gefunden zu haben. Ist das rechtens?"

Im Prinzip nein!!
Deine gesetzlich verankerte Kündigungsmöglichkeit (drei Monate) kann Dir nicht abgeschnitten werden, es sei denn, Ihr hättet im Mietvertrag eine Kündigung vor einem bestimmten späteren Zeitpunkt (max. 4 Jahre) ausgeschlossen.

Ein Ersatzmieter, auch Nachmieter genannt, ist ein Mieter, der in ein bestehendes Mietverhältnis als Ersatz für einen ausscheidenden Mieter eintritt. Eine gesetzliche Definition dieses Begriffs existiert nicht. Ebenso wenig gibt es, entgegen einer weit verbreiteten Meinung, ein Recht des Mieters auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag, wenn er dem Vermieter zumutbare Ersatzmieter anbietet (vgl. z. B. OLG Naumburg, Urteil v. 18.6.2002, 9 U 8/02, WuM 2002, 537). Ein entsprechendes Recht des Mieters besteht nur dann, wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich vorsieht, z. B. durch eine Nachmieterklausel. Dabei ist zwischen einer echten und einer unechten Nachmieterklausel zu unterscheiden (OLG Frankfurt, Urteil v. 24.6.1991, WuM 1991, 475)*.
Also: der Vermieter kann immer auf Vertragserfüllung bestehen, egal wieviele "Nachmieter" gestellt werden!

Gruß

2007-02-05 00:01:02 · answer #4 · answered by horsch 6 · 0 0

Du hast grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, außer Du hast einen Zeitmietvertrag.
Nachmieter braucht ein Vermieter nur zu akzeptieren, wenn es vorher im Vertrag festgelegt wurde. Wenn eine Kündigung aus Gesundheitlichen Gründen vorgelegt wird - muß aber später vom Gericht akzeptiert werde- dann nur 2 Monate.
Versuche mit Deinem Vermieter einen Auflösungsvertrag zu schließen. Du zahlst 1,5 Monate Kaltmiete und er kann über die Wohnung ab sofort verfügen. Damit wäre beiden geholfen.(Dies ist auch bei Zeitmietvertrag möglich)

2007-02-04 05:46:52 · answer #5 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

Wenn es ein Attest oder ein Gutachten über die gesundheitliche Unzumutbarkeit der Wohnung geben sollte, kann ggf. auf einen Nachmieter verzichtet werden, wird aber vermutlich gerichtlich zu prüfen sein! Das Prozessrisiko bleibt allemal!

2007-02-04 04:21:34 · answer #6 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Du bist nicht verpflichtet einen Nachmieter zu suchen.Nur die drei Monate Kündigungsfrist muß eingehalten werden

2007-02-04 02:06:04 · answer #7 · answered by Bolle 7 · 0 0

Wenn Du die 3 Monate einhälst brauchst Du gar keinen Nachmieter. Ein Nachmieter ist nur dazu da um Dir die 3 Monatesfrist zu ersparen.

2007-02-04 01:13:41 · answer #8 · answered by Anais 6 · 0 0

Wenn du fristgerecht kündigst, musst du grundsätzlich keinen Nachmieter bringen. Nur wenn du vor Ablauf der Frist ausziehen willst. Wenn du z.B. im 2. oder 3. Stock wohnst und die Treppen aufgrund einer Krankheit nicht mehr hoch laufen kannst, darfst du ebenfalls kündigen, ohne einen Nachmieter liefern zu müssen oder darfst den Einbau eines Lift verlangen.

2007-02-04 00:39:01 · answer #9 · answered by AliceDasWunder 6 · 0 0

Der Vermieter hat das Recht, dass Du Nachmieter findest. Allerdings brauchst Du nicht mehr als drei finden, wenn er von den dreien keinen möchte, dann muss er selbst suchen. Dein Limit ist damit erfüllt.

Wenn Du die Kündigungsfrist einhälst, dann brauchst Du keinen Nachmieter zu finden. Das ist dann für Dich erledigt.

2007-02-04 00:41:00 · answer #10 · answered by LuckyConny 7 · 0 1

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